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Standardisierung dezentrale Prüfungen

Themenfeld

Pädagogische Aspekte

Vorschlag

Die dezentralen Prüfungen in den Anlagen B3, C und E sollten standardisiert werden, vergleichbar zum Verfahren in Anlage D. Das würde zusätzlich zu zentralen Prüfungsterminen und zu mehr Standards in der Unterrichtsdurchführung führen.
Der aktuelle Prozess, bei dem Prüfungen für die Anlagen C und E von der Bezirksregierung entwickelt, nach Bescheinigung der Geheimhaltungserklärung zur Verfügung gestellt und anschließend von den Schulen hochgeladen werden müssen, ist umständlich. Eine direktere und weniger aufwendige Lösung wäre für dieses spezielle Format wünschenswert.
Für Kooperationsprüfungen (z. B. Anlage C1, C2) innerhalb einer Schule könnte auch eine Kombiprüfung angelegt werden, so dass nur eine Prüfung hochgeladen werden muss.
Eine testweise Einführung von zentralen Abschlussprüfungen in der Anlage C der APO-BK könnte den Prüfungsprozess standardisieren und vereinfachen.
Die Freigabeprozesse durch die Schulleitung in DIVA-BK sollten vereinfacht werden. Zusätzliche Dokumentation über die Belehrung zur Geheimhaltung sind unnötig.

Antwort

Die Erstellung von Prüfungsvorschlägen erfolgt zwecks Entlastung schon jetzt vielfach schulübergreifend. Grundsätzlich ist die Prüfungserstellung keine bürokratische Aufgabe, sondern ein genuin pädagogisches Instrument. Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für das Berufskolleg (APO-BK) bindet die Verantwortung für die Abschlussprüfungen bewusst an das einzelne Berufskolleg. Dies gibt dem Berufskolleg individuelle Möglichkeiten, auf den tatsächlich durchgeführten Unterricht Bezug zu nehmen. Die Qualitätssicherung erfolgt über die landesweit gültigen Ordnungsmittel und die Genehmigung der jeweiligen Abschlussprüfungen durch die obere Schulaufsichtsbehörde. Der Vorschlag wird daher nicht aufgegriffen.