Studium Schulmanagement zur Qualifikation Schulleitung berufsbegleitend einführen
Themenfeld
Personalverwaltung
Vorschlag
An der Aufgabe der Schulleitung Interessierte sollten ein berufsbegleitendes Studium "Schulmanagement" als verbindliche Vorbereitung auf ihr Amt absolvieren müssen.
Antwort
Mit der Verpflichtung einer vorlaufenden Qualifizierung (Schulleitungsqualifizierung bzw. eine der möglichen Ersatzqualifizierungen, beispielsweise das in Absatz 2 genannte Hochschulstudium) setzt NRW einen hohen Qualitätsmaßstab für angehende Schulleitungen. Das Land Nordrhein-Westfalen wird die Unterstützung und weitere Qualifizierung von Schulleitungen insbesondere durch Fortbildungen ausbauen. Hier sind in dem "Eckpunktepapier zur Stärkung der Schulleitungen in Nordrhein-Westfalen" bereits Vorschläge enthalten, die unter anderem auch die Weiterentwicklung der Schulleitungsqualifizierung (SLQ) umfassen.
Bereits heute besteht die Möglichkeit, dass auch Lehrerinnen und Lehrer zum Eignungsfeststellungsverfahren zugelassen werden, die ein auf Führung und Management ausgerichtetes, mindestens zweisemestriges Zusatzstudium an einer Hochschule erfolgreich abgeschlossen haben. Der Runderlass "Fort- und Weiterbildung; Strukturen und Inhalte der Fort- und Weiterbildung für das Schulpersonal (§§ 57 - 60 SchulG)" vom 6. April 2014 regelt zudem, dass für individuelle Studien an Hochschulen, für die ein teilweise dienstliches Interesse festgestellt worden ist, eine Anrechnung auf die Unterrichtsverpflichtung gewährt wird, die sich nach den zu erbringenden Studienleistungen bemisst. Insofern unterstützt das Land NRW Lehrkräfte, die sich im Rahmen eines Hochschulstudiums mit den Schwerpunkten Führung und Management auf eine Bewerbung um ein Amt als Schulleiterin oder Schulleiter vorbereiten.
Die aktuell bestehenden Studiengänge "Schulmanagement" als verpflichtende Vorqualifizierung sind jedoch in Teilen nicht zielführend, da eine überwiegend wissenschaftliche Befassung mit Tätigkeiten der Schulleitung nicht der schulfachlichen dienstlichen Dimension des Amtes gerecht wird. Ein (neben der verpflichtend zu absolvierenden dreizehntägigen Schulleitungsqualifizierung) zusätzlich aufzunehmendes verpflichtendes Hochschulstudium würde eine erhebliche Hürde darstellen, die aufgrund der Rückmeldungen zur bestehenden Qualifizierung nicht angemessen erscheint.
Bereits heute besteht die Möglichkeit, dass auch Lehrerinnen und Lehrer zum Eignungsfeststellungsverfahren zugelassen werden, die ein auf Führung und Management ausgerichtetes, mindestens zweisemestriges Zusatzstudium an einer Hochschule erfolgreich abgeschlossen haben. Der Runderlass "Fort- und Weiterbildung; Strukturen und Inhalte der Fort- und Weiterbildung für das Schulpersonal (§§ 57 - 60 SchulG)" vom 6. April 2014 regelt zudem, dass für individuelle Studien an Hochschulen, für die ein teilweise dienstliches Interesse festgestellt worden ist, eine Anrechnung auf die Unterrichtsverpflichtung gewährt wird, die sich nach den zu erbringenden Studienleistungen bemisst. Insofern unterstützt das Land NRW Lehrkräfte, die sich im Rahmen eines Hochschulstudiums mit den Schwerpunkten Führung und Management auf eine Bewerbung um ein Amt als Schulleiterin oder Schulleiter vorbereiten.
Die aktuell bestehenden Studiengänge "Schulmanagement" als verpflichtende Vorqualifizierung sind jedoch in Teilen nicht zielführend, da eine überwiegend wissenschaftliche Befassung mit Tätigkeiten der Schulleitung nicht der schulfachlichen dienstlichen Dimension des Amtes gerecht wird. Ein (neben der verpflichtend zu absolvierenden dreizehntägigen Schulleitungsqualifizierung) zusätzlich aufzunehmendes verpflichtendes Hochschulstudium würde eine erhebliche Hürde darstellen, die aufgrund der Rückmeldungen zur bestehenden Qualifizierung nicht angemessen erscheint.