Übergang GS / SI optimieren
Themenfeld
Pädagogische Aspekte
Vorschlag
Der Übergang zwischen Grundschule und Sekundarstufe I muss optimiert werden: Aktuell müssen in der Grundschule je Kind vier papierbasierte Formblätter ausgefüllt und jeweils zweimal unterschrieben werden. Einfacher wäre es mit Durchschlagsbögen und digitalen Unterschriften. Darüber hinaus muss die Informationsweitergabe zwischen Kita, Grundschule und weiterführender Schule so gestaltet werden, dass keine zusätzlichen Schweigepflichtentbindungen erforderlich sind. Nur so kann die Kontinuität in der pädagogischen Unterstützung insbesondere für Kinder mit zusätzlichem Förderbedarf gesichert werden.
Antwort
Das Formular zur Schulanmeldung in der Sekundarstufe I ermöglicht es den Schulen, die notwendigen Informationen für die anzumeldenden Schülerinnen und Schüler verlässlich und mit moderatem Aufwand zu erfassen. Das Dokument (Anlage 10 zur APO S-I) ist bereits mit dem Ziel eines möglichst geringen Bürokratieaufwands landeseinheitlich für alle Schulen gestaltet worden. Der erforderliche Masernschutz-Nachweis und die Aufnahmebestätigung sind in das Formular integriert, um zusätzliche, separate Verwaltungsvorgänge zu vermeiden. Damit umfasst das Formular bereits drei Verwaltungsprozesse. Das Erfordernis der Unterschriften dient der Rechtssicherheit aller Beteiligten, insbesondere auch der unterschreibenden Schulleitungen.
Neben dem Aspekt der Rechtssicherheit sollte auch berücksichtigt werden, dass die gesonderte Zeichnung einer Einverständniserklärung zur Datenweitergabe personenbezogener Daten bzw. Sozialdaten für die jeweilige Institution das Vertrauensverhältnis zu den Erziehungsberechtigten stärkt, indem sie den Eltern den Druck nimmt, sich im Rahmen einer Schulanmeldung zu einer solchen Erklärung verpflichtet zu fühlen. Die Freigabe ermöglicht es Eltern außerdem, informiert und einbezogen zu sein und etwaige Anliegen frühzeitig zu klären.
Gleichwohl wird das Ministerium sich diesen Prozess zusammen mit den Schulaufsichtsbehörden noch einmal anschauen. Unabdingbar ist dabei der Erhalt der erreichten Rechtssicherheit.
Gleichwohl wird das Ministerium sich diesen Prozess zusammen mit den Schulaufsichtsbehörden noch einmal anschauen. Unabdingbar ist dabei der Erhalt der erreichten Rechtssicherheit.