Schulungen Verwaltungsmitarbeiter
Themenfeld
Personalverwaltung
Vorschlag
Um einen reibungslosen Übergang zu digitalen Prozessen sicherzustellen, sollten im Rahmen der Digitalisierung gezielte Schulungen für Verwaltungsmitarbeitende angeboten werden. So würden die neuen Systeme effektiv genutzt und Fehler minimiert.
Antwort
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung in Schulen gehören nicht zum Schulpersonal gemäß §§ 57-60 SchulG NRW, sie sind somit nicht Beschäftigte des Landes, sondern Beschäftigte des Schulträgers, der auch für die Schulung und Fortbildung seines Personals verantwortlich ist.
Ungeachtet dessen ermöglichen die Bezirksregierungen Verwaltungsangehörigen unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. Teilnahme nur gemeinsam mit Schulleitungsmitgliedern oder delegierten Lehrkräften) die Teilnahme an den in ihrer Zuständigkeit durchgeführten Schulungsangeboten zu bestimmten Fachanwendungen zur Schulverwaltung (z.B. ASDPC, SchILD NRW).Wir werden die Anregung auch mit den KSV besprechen.
Ungeachtet dessen ermöglichen die Bezirksregierungen Verwaltungsangehörigen unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. Teilnahme nur gemeinsam mit Schulleitungsmitgliedern oder delegierten Lehrkräften) die Teilnahme an den in ihrer Zuständigkeit durchgeführten Schulungsangeboten zu bestimmten Fachanwendungen zur Schulverwaltung (z.B. ASDPC, SchILD NRW).Wir werden die Anregung auch mit den KSV besprechen.