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Klare und praxistaugliche Erlasslage zu LRS und Dyskalkulie

Themenfeld

Pädagogische Aspekte

Vorschlag

Es braucht eine eindeutige und praxisnahe Erlasslage zur Lese-Rechtschreibschwäche, aus der präzise hervorgeht, was gilt und welche Maßnahmen verbindlich umzusetzen sind. Ebenso sollte ein Dyskalkulie-Erlass erstellt werden, der klare Leitlinien für den schulischen Umgang mit betroffenen Schülerinnen und Schülern bietet. In der Praxis kommt es aktuell immer wieder zu Unklarheiten und dadurch zu erheblichem Mehraufwand für Lehrkräfte und Schulleitungen.

Antwort

Der Vorschlag wird teilweise aufgegriffen. Der aktuelle LRS-Erlass ist derzeit weiterhin gültig. Durch höchstrichterliche Urteile sind Änderungsnotwendigkeiten sichtbar geworden, die derzeit im Ministerium für Schule und Bildung erörtert werden; die erforderliche gesetzliche Änderung ist in Vorbereitung.