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Schulveranstaltungen Anträge / Brandschutz optimieren

Themenfeld

Effizienz & Zusammenarbeit

Vorschlag

Für jede Schulveranstaltung nach 16.00 Uhr müssen wir einen Antrag der eigenen Schule beim Schulträger stellen. Die Brandschutzbestimmungen und ganz neu die Vereinbarungen zur Nutzung der Aula stellen uns vor viele Herausforderungen, da alles protokolliert werden muss. Diese Verfahren müssen vereinfacht werden.

Antwort

Die Verantwortung für die Nutzung schulischer Veranstaltungsstätten, den baulich-technischen Brandschutz und die Unfallverhütung liegt beim jeweiligen Schulträger. Dieser legt auch die anzuwendenden Verfahren im Rahmen der geltenden Unfallverhütungsvorschriften fest. Es liegt in seiner Zuständigkeit, die erforderlichen inner-organisatorischen Regelungen zu treffen, um die Einhaltung der Vorgaben sicherzustellen. Aus Sicht der Landesregierung ist wünschenswert, ggf. bestehende Gestaltungsspielräume soweit möglich im Interesse der betroffenen Schulen zu nutzen. Die Landesregierung hat hierauf jedoch keinen Einfluss. Der Vorschlag wird an die KSV weitergegeben.