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Schweigepflichtentbindung abschaffen

Themenfeld

Schulorganisation

Vorschlag

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Austausch von personenbezogenen und bildungsbezogenen Daten müssen präzisiert werden. § 120 SchulG sollte ausgeschärft werden, damit Sozialhilfeträger sich im Sinne der Fürsorge mit Lehrpersonal austauschen dürfen. Ein verbindlicher Regelungsrahmen für die Weitergabe von Kindergartendokumentationen an Schulen und für den datenschutzkonformen Austausch im Übergang von Kindertagesstätte zur Schule ist ebenfalls nötig. Für den Wechsel von der Grundschule zur weiterführenden Schule wird eine gesetzlich verankerte Schweigepflichtentbindung bzw. eine datenschutzkonforme Informationsweitergabe vorgeschlagen, um den Kinderschutz zu sichern und die Zusammenarbeit zu erleichtern.

Antwort

Das Problem des Datenaustausches zwischen Jugendamt, Schule und anderen Institutionen wird derzeit aufbereitet.