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49 Millionen Euro für die Aufnahme und Integration geflüchteter Kinder und Jugendlicher an unseren Schulen

Landeskabinett verabschiedet ein „Aktionsprogramm Integration“ / Ministerin Dorothee Feller: „Wir wissen, dass unsere Schulen weiterhin enorme Herausforderungen stemmen müssen. Wir lassen sie mit diesen Aufgaben nicht allein.“

14.06.2023

Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit:

Das Landeskabinett hat den Weg freigemacht für ein neues finanzielles Hilfspaket für Schulen. Es heißt „Aktionsprogramm Integration“ und soll die Schulen in erster Linie bei der Aufnahme und Integration von schutzsuchenden Kindern und Jugendlichen, insbesondere aus der Ukraine, kurzfristig unterstützen. Dazu stehen zum Beginn des neuen Schuljahres 2023/2024 insgesamt 49 Millionen Euro zur Verfügung. „Wir wissen, dass die Schulen in Nordrhein-Westfalen weiterhin enorme Herausforderungen stemmen müssen“, erläutert Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller.

Das Aktionsprogramm Integration ermöglicht es, vor Ort individuelle Förderangebote auf- und auszubauen. Darüber hinaus kann zusätzliches Personal eingestellt oder gegebenenfalls weiterbeschäftigt werden (z.B. Studierende zur Unterstützung der Lehrkräfte in den Schulen). Kooperationen mit außerschulischen Partnern können umgesetzt, bereits angestoßene Unterstützungsprojekte fortgesetzt werden. „Das Programm kann in vielen Bereichen helfen – unter anderem bei der Deutschförderung, bei der Ausstattung mit ergänzenden Lern- und Lehrmaterialien ­­oder bei Beratungsleistungen für Eltern“, betont die Ministerin.

32 Millionen Euro des finanziellen Gesamtpakets fließen als Schulträgerbudget an die Träger kommunaler Schulen und genehmigter Ersatzschulen. Weitere 14,7 Millionen Euro stehen für die befristete Einstellung von Personal an öffentlichen Schulen bereit. Ersatzschulträger erhalten analog dazu 1,8 Millionen Euro für die befristete Personalrekrutierung an ihren Schulen, knapp 500.000 Euro sind für das Projektmanagement kalkuliert. Die Mittel können bis zum Jahresende verausgabt werden. Derzeit befinden sich über 100.000 neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler in nordrhein-westfälischen Schulen in der sogenannten Erstförderung.

Wie zuvor beim Aktionsprogramm „Ankommen und Aufholen“ erhalten die kommunalen Schulträger die zusätzlichen finanziellen Mittel als fachbezogene Pauschale über die Bezirksregierungen. Den Trägern genehmigter Ersatzschulen werden die Mittel über die Sitzkommune der jeweiligen Schule weitergeleitet. Nähere Informationen zum Aktionsprogramm, insbesondere zu den Verwendungsmöglichkeiten der Mittel, stehen im Bildungsportal bereit unter www.schulministerium.nrw/aktionsprogramm-integration.

Das Geld für das „Aktionsprogramm Integration” stammt aus dem im Februar 2023 beschlossenen zweiten Maßnahmenpaket der Landesregierung zur Bewältigung der Krisensituation infolge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine. Aus dem entsprechenden Sondervermögen dienen insgesamt 670 Millionen Euro der Finanzierung von Maßnahmen zur Krisenhilfe, Krisenresilienz und Krisenvorsorge.

Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 5867-40.

Bei journalistischen Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Bildung, Telefon 0211 5867-3505.

Dieser Pressetext ist auch verfügbar unter www.land.nrw

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