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Land stimmt Allgemeinverfügung für Kreis Siegen-Wittgenstein zu

24.03.2021

Das Ministerium für Kinder, Familien, Flüchtlinge und Integration, das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und das Ministerium für Schule und Bildung teilen mit:

Die Landesregierung hat aufgrund der gestiegenen Infektionszahlen mit dem Kreis Siegen-Wittgenstein, der heute (24. März 2021) eine Inzidenz von 178 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aufweist, Gespräche über weitergehende Maßnahmen geführt und eine entsprechende Allgemeinverfügung abgestimmt.

In einem intensiven, konstruktiven Austausch zum Infektionsgeschehen vor Ort wurden gemeinsam mit dem Kreis allgemeine Maßnahmen getroffen, aber auch gezielt Maßnahmen bezogen auf einzelne Lebensbereiche weiterentwickelt und vereinbart. Diese beinhalten unter anderem weitere Kontaktbeschränkungen, eine Maskenpflicht für Fahrgemeinschaften, Regularien für den Einzelhandel oder den eingeschränkten Pandemiebetrieb in der Kindertagesbetreuung mit einem Appell an die Eltern, wann immer möglich, selber zu betreuen.

Im Rahmen des so abgestimmten Gesamtkonzeptes hat das Land auch der begrenzten Aussetzung des Wechselunterrichts an den weiterführenden Schulen mit Ausnahme der Abschlussklassen ab Donnerstag, 25. März 2021, zugestimmt. An den Schulen der Primarstufe (Grundschulen und Förderschulen) findet der Unterricht weiterhin im derzeitigen Umfang statt. Pädagogische Betreuungsangebote an den Schulen werden wie bisher auch weiterhin aufrechterhalten.

Details der Regelungen sind der Allgemeinverfügungen des Kreises Siegen-Wittgenstein zu entnehmen.

Der Kreis Siegen-Wittgenstein hat ein stimmiges Gesamtkonzept vorgelegt und reagiert damit umsichtig und angemessen auf das Infektionsgeschehen vor Ort.

 

Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 837-02, Telefon 0211 855-5 oder Telefon 0211 5867-40.

Bei journalistischen Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration, Telefon 0211 837-2417 oder die Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Telefon 0211 855-3118 oder die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Bildung, Telefon 0211 5867-3505.

Dieser Pressetext ist auch verfügbar unter www.land.nrw

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