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Ministerin Feller: Wir unterstützen alle Schulen in Nordrhein-Westfalen bei der Umstellung auf G9

Private Gymnasien können Zuschüsse für G9-bedingte Bauinvestitionen beantragen.

20.10.2022

Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:

Ab sofort können auch Träger privater Gymnasien Zuschüsse für Bauinvestitionen beantragen, die im Zuge der Rückkehr zu G9 durchgeführt werden müssen. Insgesamt stehen dafür 51,1 Millionen Euro zur Verfügung. Die entsprechende Förderrichtlinie ist in Kraft.

Schulministerin Dorothee Feller: „Durch die Umstellung auf G9 und die damit einhergehende zusätzliche Jahrgangsstufe wird in den nordrhein-westfälischen Gymnasien mehr Raum benötigt. Deshalb hat das Land den öffentlichen Schulträgern für die Schaffung und Ausstattung von Schulraum bereits 518 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Das Land ist auch den Ersatzschulen in privater Trägerschaft ein verlässlicher Partner und unterstützt diese deshalb ebenso bei den erforderlichen Baumaßnahmen.“

Mit der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für notwendige Baumaßnahmen an Ersatzschulen und Schulen nach §124 Absatz 4 Schulgesetz infolge der Wiedereinführung des neunjährigen Bildungsgangs an Gymnasien“ wird die Grundlage für die Durchführung der Fördermaßnahmen für G9-bedingte Bauinvestitionen nun auch für die Ersatzschulen in Nordrhein-Westfalen geschaffen.

Bereits am 15. Dezember 2021 hatte der nordrhein-westfälische Landtag mit dem Beschluss des Haushaltgesetzes 2022 entschieden, dass auch der zusätzliche Finanzbedarf von Ersatzschulen für erforderliche Bauinvestitionen, der durch die Umstellung auf den neunjährigen Bildungsgang entsteht, durch das Land bezuschusst werden sollte. Für diesen Zweck wurden insgesamt 51,1 Millionen Euro – verteilt auf die Haushaltsjahre 2022 bis 2026 – bereitgestellt.

Einen Antrag auf Zuwendung können Träger von Ersatzschulen stellen, die Eigentümer oder Nutzungsberechtigte des Schulgebäudes sind und keine Aufwendungen für Miete oder Pacht gegenüber dem Land geltend machen. Gefördert werden die Planung und Durchführung von Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen sowie die Erstausstattung der zu schaffenden Räume. Voraussetzung ist dabei stets, dass die zu fördernde Maßnahme notwendig ist zur Deckung eines zusätzlich entstehenden Raumbedarfs, der auf die Wiedereinführung des neunjährigen Bildungsgangs an Gymnasien zurückzuführen ist.

Die aus der Ersatzschulfinanzierung bereits bekannten und bewährten Parameter „Baukostenrichtsätze“ und „Raumprogramm“ ermöglichen bei der Ermittlung der Förderhöchstsätze auch hier eine transparente, einfache, aber auch sachgerechte Bezuschussung. Eine baufachliche Prüfung ist nicht erforderlich. Der vorzeitige Umsetzungsbeginn einer förderfähigen Maßnahme ist unschädlich, sofern er nicht vor dem 1. Januar 2022 datiert.

Die Anträge sind bis zum 31. Juli 2023 bei der jeweiligen Bewilligungsbehörde einzureichen. Bewilligungsbehörde ist die Bezirksregierung, in deren Bezirk der Schulstandort liegt.

Mehr Informationen zur Umstellung der Gymnasien auf G9 finden Sie hier.

 

Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 5867-40.

Bei journalistischen Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Bildung, Telefon 0211 5867-3505.

Dieser Pressetext ist auch verfügbar unter www.land.nrw

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