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Ministerin Gebauer: Bleiben auf dem Weg der Vorsicht

Regelungen für Schulen ab dem 19. April 2021

Wechselunterricht mit klaren Testvorgaben ab Montag

14.04.2021

Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit:

Die Landesregierung hat entschieden, mit allen Schulen in Kreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz unter 200 ab kommendem Montag wieder in den Wechselunterricht zu starten. Aufgrund des nach Ostern äußerst unsicheren und schwer zu bewertenden Infektionsgeschehens mit diffusen Infektionsausbrüchen wurde in der Woche nach den Osterferien lediglich Distanzunterricht durchgeführt. Die Landesregierung hat nun entschieden, in der kommenden Woche den bereits vor den Osterferien erfolgreich praktizierten Wechselunterricht wiederaufzunehmen flankiert durch strikte Hygienevorgaben, eine strenge Testpflicht und klaren Testvorgaben, die gerade in der jetzigen Entwicklung des Corona-Geschehens notwendig sind.

Die geplante Regelung im Infektionsschutzgesetz sieht für die Schulen – mit Ausnahmemöglichkeiten für Abschlussklassen – in ganz Deutschland Distanzunterricht ab einem lokalen Inzidenzwert von 200 vor. Nordrhein-Westfalen legt jedoch teilweise auch strengere Maßstäbe an: Nach dem Bundesgesetz wäre unter einer Inzidenz von 200 auch Unterricht in vollständiger Präsenz möglich. Trotz eines nach wie vor erhöhten Infektionsgeschehens sind die Fallzahlen in Nordrhein-Westfalen bislang im Deutschlandvergleich unterdurchschnittlich.

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Nordrhein-Westfalen wird den Weg der Vorsicht weitergehen und die Möglichkeiten des neuen Infektionsschutzgesetzes bewusst nicht vollständig ausschöpfen. Wir bringen den Gesundheitsschutz und das Recht der Kinder auf Bildung und Erziehung in Einklang und nehmen den Präsenzunterricht im Wechselmodell in allen Kreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz unter 200 auf. Das Wechselmodell ist das verantwortungsvolle Maß für den Schulbetrieb in der aktuellen Lage der Pandemie. Es sorgt dafür, dass weniger als die Hälfte der Schülerinnen und Schüler in Präsenz in den Schulen im Unterricht ist. Das ist und bleibt ein großer Beitrag zur Kontaktreduzierung in den Schulen, nicht nur in Nordrhein-Westfalen.“

Die Testpflicht für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und für alle in der Schule Beschäftigten wurde zu Beginn der Woche rechtlich in der Coronabetreuungsverordnung verankert. Zwei Mal in der Woche werden alle Personen in Schulen getestet, sonst ist eine Teilnahme am Präsenzunterricht nicht möglich. Damit gehen wir auch hier vorsichtiger vor als das kommende Bundesgesetz. Dort wird eine Testpflicht erst in Kommunen mit einer Inzidenz über 100 verlangt. Wir testen alle Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen.

In der heutigen Schulmail werden den Schulen in Nordrhein-Westfalen weitere klare Vorgaben übersandt, die bei der Durchführung der Selbsttests in Schulen einzuhalten sind. Um eine größtmögliche Verlässlichkeit im Umgang mit der Durchführung und den Ergebnissen der Tests zu gewährleisten, wird die Testung der Schülerinnen und Schüler in den Schulen organisiert. Dadurch ist zugleich gewährleistet, dass alle Schülerinnen und Schüler an den Tests teilnehmen können. Eltern, die mit einer Testung ihres Kindes in der Schule nicht einverstanden sind, steht die Möglichkeit offen, der Schule alternativ einen negativen Bürgertest des Kindes vorzulegen, der nicht länger als 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, einen Anspruch auf Distanzunterricht gibt es für die Tage des Präsenzunterrichts nicht.

Die Testlieferung verläuft seit dem Wochenende planmäßig. Seit Dienstag werden bereits die Tests für die nächste Woche ausgeliefert. Die Landesregierung hat einen Bedarf von wöchentlich 5,5 Millionen Schnelltests zugrunde gelegt, die beschafft und wöchentlich an die Schulen durch einen Dienstleister versandt werden. Schon in dieser Woche werden die Schülerinnen und Schüler der Abschlussjahrgänge, aber auch die Kinder und Jugendlichen, die ein pädagogisches Betreuungsangebot vor allem in den Grund- und Förderschulen wahrnehmen, zweimal getestet. Gleiches gilt für das in den Schulen tätige Personal. Damit können wie geplant alle, die derzeit in den Schulen sind, getestet werden und auch in den nächsten Wochen sind genügend Tests in den Schulen verfügbar.

Im April werden die Corona-Selbsttests der Firma Siemens-Healthcare eingesetzt. Das Land hatte die Beschaffung in einer Dringlichkeitsvergabe vereinbart. Das Angebot inklusive Belieferung der Firma Siemens Healthcare GmbH war das einzig wertbare Angebot. Es gab auf dem Markt keine anderen verfügbaren Selbsttests in der erforderlichen Menge. Auch wenn diese nicht für alle Altersgruppen und Schulformen gleich geeignet waren, muss eines klar sein: Ohne diese Tests wäre ein Einstieg in das Wechselmodell mit Präsenzphasen in den Schulen nicht möglich. Die Landesregierung wird bei den weiteren Beschaffungsvorgängen künftig darauf achten, dass die Testverfahren möglichst noch alters- und kindgerechter durchgeführt werden können.

Über die Art und Handhabung der Schnelltests wurden die Schulen frühzeitig und transparent bereits Anfang des Monats informiert. „Der Landesregierung ist bewusst, dass dies eine neue Aufgabe für die Schulen ist. Angesichts der außergewöhnlichen Pandemiesituation setzt die Landesregierung auf die erforderliche Bereitschaft der Lehrkräfte, die Testdurchführung vorzubereiten. Dafür danken wir den Lehrkräften sehr herzlich“, so Ministerin Gebauer.“

„Der Start des Wechselmodells in der kommenden Woche ist für die Familien in Nordrhein-Westfalen wichtig. Die Landesregierung hat eine „Woche der Vorsicht“ angekündigt und hält das Versprechen, nach dieser Woche mit der Möglichkeit des Präsenzunterrichts in einem wichtigen Schritt zu schulischer Normalität zurückzukehren. Die Selbsttests sind ein wichtiges Instrument, zusammen mit dem Wechselunterricht und den strengen Hygienevorgaben für den Schulbetrieb ab der kommenden Woche. Ich bin und bleibe der festen Überzeugung, dass unsere Schulen im Interesse unserer Kinder als erstes geöffnet und als letztes geschlossen werden müssen. Es muss unser aller Ziel sein, das Recht der Kinder auf Bildung und den Infektionsschutz miteinander in Einklang zu bringen und daher ist die Entscheidung ab Montag im Wechselunterricht auch in der angespannten Lage zu starten, verantwortbar. Gleichzeitig beobachtet die Landesregierung das Infektionsgeschehen weiter sehr genau“, so Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer.

Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 5867-40.

Bei journalistischen Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Bildung, Telefon 0211 5867-3505.

Dieser Pressetext ist auch verfügbar unter www.land.nrw

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