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Ministerin Gebauer: Gewalt gegen Lehrkräfte ist kein Berufsrisiko! Kein Platz für Gewalt an unseren Schulen

VBE-Studie „Gewalt gegen Lehrkräfte aus Sicht der Schulleitungen“

02.05.2018

Zur VBE-Studie „Gewalt gegen Lehrkräfte aus Sicht der Schulleitungen“ erklärte Schulministerin Yvonne Gebauer: „Gewalt gegen Lehrkräfte ist kein Berufsrisiko! Es ist ganz klar: Gewalt darf an unseren Schulen keinen Platz haben. Jeder Vorfall ist einer zu viel. Hier gibt es keine Toleranz.“ Dabei spiele es keine Rolle, so die Ministerin, ob es sich um verbale oder körperliche Gewalt handelt und gegen wen sie ausgeübt wird. „Im Nachgang werden wir die nun neu vorgelegten Daten des VBE genau analysieren und prüfen, ob es zusätzlichen Unterstützungsbedarf gibt und ob weitere Maßnahmen ergriffen werden müssen.“ Ministerin Gebauer betonte, dass die Schule ein Spiegelbild der Gesellschaft sei. „Wir brauchen eine gesellschaftliche Wertedebatte. Und diese Debatte muss in ganz Deutschland geführt werden. Denn Schulen sind Teil unserer Gesellschaft und wir brauchen die Unterstützung der Eltern, die ihrerseits klar machen müssen, dass es für Gewalt keine Toleranz gibt. Politik kann eine solche Debatte anstoßen, aber es braucht immer wieder die Erneuerung des gesellschaftlichen Konsenses, dass Gewalt in Deutschland nicht akzeptiert wird.“

Ministerin Gebauer betonte, dass der Staat als Dienstherr sowohl präventiv als auch bei Eintreten eines solchen Vorfalls umfassend seine Lehrerinnen und Lehrer unterstützt: „Nordrhein-Westfalen will seiner Fürsorgepflicht umfassend nachkommen und bietet vielfältige Unterstützung an. Ich möchte jede und jeden ermutigen, Straftaten auch gegenüber den entsprechenden Stellen unverzüglich anzuzeigen. Hier darf es keine falsche Rücksichtnahme geben.“ Hierzu gibt es klare rechtliche Regelungen. Der Runderlass „Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung der Jugendkriminalität“ gibt vor, dass bei Verdacht auf Begehung eines Verbrechens die Schulleitung die Strafverfolgungsbehörden benachrichtigen muss. Dieses gilt zum Beispiel bei gefährlichen Körperverletzungen, erheblichen Fällen von Bedrohung oder Nötigung. Zudem hat die Schulleitung hierüber die Schulaufsichtsbehörde zu unterrichten. Sollte es zu einer juristischen Aufarbeitung im Nachgang kommen, unterstützt das Land seine Lehrerinnen und Lehrer.

Aber auch im Vorfeld gibt es eine Vielzahl an Maßnahmen und Programmen. Gebauer: „Es gibt in Nordrhein-Westfalen ein breit ausgebautes Präventions- und Unterstützungssystem, auf das die Schulen bei Bedarf zugreifen können. Die Landesregierung hat im aktuellen Haushalt die Schulsozialarbeit gesichert und den drohenden Wegfall von Stellen für Schulpsychologen verhindert. Hier hatte die Vorgängerregierung unzureichende Vorsorge getroffen.“

Wichtige erste Hinweise gibt zum Umgang mit Gewalt an Schulen gibt der vorliegende Notfallordner für Schulen in Nordrhein-Westfalen – Hinsehen und Handeln. Er beinhaltet auch konkrete Handlungsempfehlungen bei Gewalt gegen Schulpersonal.

Die Landesstelle Schulpsychologie und Schulpsychologisches Krisenmanagement bei der Bezirksregierung Arnsberg hat den Auftrag, die Schulen gemeinsam mit den Bezirksregierungen und den Schulämtern landesweit zu unterstützen. Kernaufgabe ist die landesweite Entwicklung und Durchführung von Fortbildungen und Supervisionsveranstaltungen. Ein Arbeitsschwerpunkt liegt im Bereich der Prävention und Intervention bei Gewalterscheinungen jeder Art. Dies bedeutet, dass sich diese Maßnahmen auch gezielt zur Unterstützung von Lehrkräften eignet, die Opfer von Gewalt geworden sind. Hier wurde die Personalausstattung von drei auf sechs Stellen verdoppelt.

Die Landespräventionsstelle gegen Gewalt und Cybergewalt an Schulen in Nordrhein-Westfalen, die das Ministerium für Schule und Bildung gemeinsam mit der Landeshauptstadt Düsseldorf und der Bezirksregierung Düsseldorf eingerichtet hat, ist für Schulen eine zentrale Anlaufstelle und unterstützt diese systematisch in ihrem Engagement gegen Gewalt. Sie bietet auch betroffenen Lehr- und Fachkräften Unterstützung und Informationsmaterial an. Das Land unterstützt die Landespräventionsstelle mit Lehrerstellen.

Ein zentraler Baustein der Präventionsarbeit ist die Schulpsychologie. Die Landesregierung wertschätzt und stärkt die wichtige Arbeit der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen in Nordrhein-Westfalen. Aktuell gibt es 348 Stellen für Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, davon 181 im Landesdienst. Das Schulministerium plant, die psychologischen Beratungs- und Unterstützungsangebote in der Schule weiter auszubauen.

Ein weiterer wichtiger Baustein der Präventionsarbeit ist die Schulsozialarbeit. Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter sind Ansprechpartner für Schülerinnen und Schüler bei Problemen aller Art, die nicht direkt mit dem Unterricht zu tun haben. Derzeit sind 962 Stellen für Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter im Landesdienst vorhanden, darüber hinaus gibt es Stellen bei den Kommunen, die teilweise aus Landesmitteln finanziert werden.

Schließlich unterstützt das Land die vielen Beratungslehrkräfte in den Schulen, die mit hohem Engagement unter anderem eine herausgehobene Tätigkeit in den schulischen Teams für Beratung, Gewaltprävention und Krisenintervention ausüben.

Damit sich Betroffene besser gegen Übergriffe wappnen und mit den Folgen erlebter Gewalt umgehen können, hat die Bezirksregierung Münster eine Handreichung erarbeitet, die Hilfs- und Präventionsangebote aufzeigt. Die Broschüre „Gewalt gegen Lehrkräfte“ bietet Handlungshilfen für den akuten Fall, nimmt eine rechtliche Einordnung vor, beschreibt Maßnahmen der Intervention und Möglichkeiten zur Prävention. Die Handreichung kann kostenfrei auf der Website der Bezirksregierung Münster heruntergeladen werden: url.nrw/Broschuere-Gewalt-gegen-Lehrkraefte