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Ministerin Gebauer: Kulturelle Vielfalt des Ruhrgebiets für das schulische Lernen nutzen

Bis zu 3000 Euro für kulturelle Bildungsprojekte an Ruhrgebietsschulen 

27.12.2021

Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit:

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt im Rahmen der Ruhr-Konferenz Fördermittel zur Stärkung kultureller Bildung an Schulen im Ruhrgebiet zur Verfügung. Mit dem Fonds werden Kooperationsprojekte von Schulen und Kulturpartnern, die ruhrgebietsbezogene Themen, Kultureinrichtungen und Lernorte besonders berücksichtigen mit bis zu 3000 Euro gefördert.

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Dass kulturelle Bildung während der Corona-Pandemie nicht im gewohnten Ausmaß stattfinden konnte, war ein großer Verlust für Kinder und Jugendliche. Mit den Fördermitteln des Landes können die Schulen im Ruhrgebiet ihren Schülerinnen und Schülern zusätzliche kulturelle Erlebnisse ermöglichen. Die vielfältige und einzigartige Kulturlandschaft des Ruhrgebiets bietet dafür ein großartiges Potential, das wir auch für das schulische Lernen voll ausschöpfen sollten.“

Mit den Mitteln aus dem „Projektfonds Kulturelle Bildung Ruhr-Konferenz“ werden ruhrgebietsbezogene Kooperationsprojekte der Schulen mit Kultureinrichtungen, Einrichtungen der kulturellen Jugendarbeit oder Künstlerinnen und Künstlern gefördert, die unterrichtlich oder außerunterrichtlich durchgeführt werden können. Finanziert werden Projekte aller künstlerischen Sparten – von Exkursionen an Orte der Industriekultur über Kooperationen mit Theatern oder Museen und Filmwerkstätten bis zu Tanzprojekten. Die Summe in Höhe von je maximal 3000 Euro kann zum Beispiel für die Finanzierung von Honoraren, Kosten für Materialien, Eintrittsgeldern und Fahrtkosten eingesetzt werden.

Die Förderung richtet sich an Schulen aller Schulformen im Gebiet des Regionalverbands Ruhr. Bewilligungsbehörden sind die Bezirksregierungen. Die Mittel für Projekte im laufenden und folgenden Schuljahr können von den Trägern und Fördervereinen der öffentlichen Schulen oder Ersatzschulen noch bis zum 21. Februar 2022 über Bildungspartner NRW beantragt werden. Bildungspartner NRW hält auch ein umfassendes Beratungs- und Informationsangebot zum Projektfonds bereit.

Hintergrund Ruhr-Konferenz

Die Ruhr-Konferenz ist eine umfassende Initiative der Landesregierung, um die Metropole Ruhr als wirtschaftlich starke und lebenswerte Zukunftsregion für alle Menschen zu gestalten. Der Prozess ist von Beginn an auf breite Beteiligung und das Engagement von Menschen und Partnern aus allen gesellschaftlichen Bereichen angelegt. Auf fünf zentralen Handlungsfeldern werden wichtige Impulse für die Weiterentwicklung der Chancenregion gesetzt: Vernetzte Mobilität – kurze Wege; Erfolgreiche Wirtschaft – gute Arbeit; Gelebte Vielfalt – starker Zusammenhalt; Sichere Energie – gesunde Umwelt sowie Beste Bildung – exzellente Forschung.

Die Umsetzung der 73 in den Themenforen erarbeiteten und von der Landesregierung beschlossenen Projekte hat Anfang 2020 begonnen. In den kommenden Jahren werden weitere Vorhaben und Ideen von Partnern wie Kommunen, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern oder Unternehmen unter dem Dach der Ruhr-Konferenz diese Impulse verstärken und die Entwicklung der Chancenregion Ruhr unterstützen.

 

Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 5867-40.

Bei journalistischen Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Bildung, Telefon 0211 5867-3505.

Dieser Pressetext ist auch verfügbar unter www.land.nrw

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