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Ferienjobs: Geld verdienen und Einblicke ins Berufsleben bekommen

Langeweile in den Ferien muss nicht sein. Wer als Jugendlicher nicht in Urlaub fährt oder die sechs Wochen ansonsten sinnvoll nutzen will, nimmt vielleicht einen Ferienjob an. Tätigkeitsfelder gibt es viele: Schüler können im Supermarkt arbeiten, ihr Geld als Zeitungsausträger verdienen oder als Nachhilfelehrer für diejenigen Schüler arbeiten, die ihre Kenntnisse in den Ferien verbessern möchten. Im Internet finden sich zahlreiche Anbieter, die eine kostenlose Suche nach einem passenden Ferienjob ermöglichen. Hier gilt es, Angaben zur eigenen Person, zum Ort und zu dem gewünschten Job anzugeben. Wer sich diesbezüglich unsicher ist, sollte genau überlegen, welche Arbeit ihm Spaß machen könnte. Die Agentur für Arbeit empfiehlt, zusätzlich auch die eigenen Fähigkeiten einzuschätzen. So kann beispielsweise ein 15-jähriges Mädchen gegebenenfalls nicht einer körperlichen Arbeit nachgehen, die für einen 17-jährigen Jungen kein Problem darstellt.

Wer sich nicht willkürlich an eine Jobbörse im Internet wenden möchte, hat zwei weitere Möglichkeiten: Zum einen funktioniert oftmals auch die Mundpropaganda. Schülerinnen und Schüler können Freunde, Schulkameraden oder Bekannte fragen, ob sie ein Unternehmen kennen, das Ferienjobs anbietet. Ein nettes Schreiben oder sogar ein persönlicher Besuch beim eventuellen zukünftigen Arbeitgeber kann dann schon zu einem Job verhelfen. Zum anderen bietet die Arbeitsagentur einen Direkt-Service für Schüler und eine Börse für Ferienjobs an.

Ist schließlich ein Job gefunden, gilt es für Schülerinnen und Schüler zwischen 15 und 18 Jahren allerdings, das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) zu beachten. Dieses regelt die Rahmenbedingungen, unter denen Jugendliche einen Job annehmen dürfen. Zu beachten sind dabei sowohl die Zeit als auch die Tätigkeit.

Zeitlich gelten klare Beschränkungen. Schüler dürfen maximal vier Wochen im Ferienjob arbeiten. Die Verteilung im Jahr obliegt ihnen selbst, solange die Zahl von zwanzig Tagen nicht überschritten wird. Eine Ferienjob-Woche darf nicht über 40 Stunden hinausgehen. Dabei ist es Schülern nicht erlaubt, vor sechs Uhr morgens und nach zwanzig Uhr abends zu arbeiten. Was die Tätigkeit selbst anbelangt, gelten auch hier strenge Richtlinien. Die Arbeit darf die Leistungsfähigkeit der Schüler nicht überschreiten. Ist dies gewährleistet, muss allerdings ebenfalls sichergestellt werden, dass Schüler keiner Gefahr wie zu starkem Lärm oder Arbeit mit Gefahrenstoffen ausgesetzt sind. Akkordarbeit ist im Bereich der Ferienjobs ebenfalls unzulässig. Da jedes Unternehmen unfallversichert sein muss, unterliegen auch Schülerinnen und Schüler während der Zeit ihrer Beschäftigung dem Versicherungsschutz über das Unternehmen. Trifft das Jugendarbeitsschutzgesetz auf die ausgewählte Tätigkeit zu, steht dem Ferienjob nichts mehr im Wege. Schüler wählen diese Möglichkeit häufig, um sich in der schulfreien Zeit ein bisschen Geld nebenbei zu verdienen. Doch auch die Aussicht auf eine interessante Beschäftigung sowie die Chance, neue Menschen kennenzulernen, sind Motive vieler Jugendlicher.