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Ferienjobs: Was muss ich beachten?

Die Sommerferien stehen vor der Tür und für Viele beginnt damit die Zeit der Ferienjobs. Wir haben einige Tipps zusammengestellt, damit beim Jobben alles gut läuft. Hier findet Ihr Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema „Jobben“.

Es gibt Ferienjobs in den unterschiedlichsten Branchen und mit verschiedensten Aufgaben, aber Schülerinnen und Schüler dürfen nicht jede Tätigkeit ausüben. So verbietet das Jugendarbeitsschutzgesetz Kindern bis einschließlich zum 14. Lebensjahr zu arbeiten.

Es gibt aber Ausnahmen: Mit Zustimmung der Eltern dürfen Kinder über 13 Jahren bis zu zwei Stunden täglich zwischen 8:00 und 18:00 Uhr arbeiten. Im landwirtschaftlichen Bereich sind drei Stunden täglich innerhalb dieses Zeitraums erlaubt. Voraussetzung ist, dass es sich um leichte Tätigkeiten handelt – das können zum Beispiel Gartenarbeit, Zeitungen austragen oder Botengänge sein.

Für Jugendliche, also 15- bis 17-Jährige, gibt es beim Jobben in den Ferien weniger Einschränkungen. Aber, wer noch schulpflichtig ist, darf nicht länger als vier Wochen pro Jahr in den Ferien jobben. Denn ganz klar gilt: Schulferien dienen in erster Linie der Erholung!

Nicht uneingeschränkt. Für Jugendliche ist schwere körperliche oder gefährliche Arbeit nicht erlaubt. Dazu zählen das Tragen von schweren Gegenständen, das Hantieren mit Chemikalien oder Akkordarbeit. Die Arbeitszeit von acht Stunden am Tag und 40 Stunden pro Woche darf nicht überschritten werden, auch nicht der Arbeitszeitraum zwischen 6:00 und 20:00 Uhr.

Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen: Wenn Schülerinnen und Schüler bereits 16 Jahre oder älter sind, dürfen sie im Gaststättengewerbe bis 22:00 Uhr und in mehrschichtigen Betrieben bis 23:00 Uhr arbeiten. Wochenendarbeit ist hingegen tabu – außer zum Beispiel bei Sportveranstaltungen.

Ja. Bei einer Arbeitszeit von mehr als viereinhalb bis zu sechs Stunden am Tag müssen die Schülerinnen und Schüler mindestens eine Pause von 30 Minuten bekommen, bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden mindestens 60 Minuten. Die Arbeitgeber sind nicht nur verpflichtet, das Jugendarbeitsschutzgesetz einzuhalten. Sie müssen Schüler für ihren Ferienjob auch über den Betrieb unfallversichern.

Verstöße gegen die Arbeitsschutzgesetze sind nicht einfach hinzunehmen. Betroffene Schülerinnen und Schüler sollten sich unbedingt an die örtliche Aufsichtsbehörde wenden. In der Regel sind das die Gewerbeaufsichtsämter oder die Ämter für Arbeitsschutz.

Auch Ferienjobs sind Jobs, die fair entlohnt werden sollen. Für Ferienjobs ist es wichtig zu wissen, dass Beiträge zur Sozialversicherung nicht anfallen. Wenn der Lohn allerdings über 896 Euro pro Monat liegt, werden Steuern fällig. Die werden allerdings normalerweise im nächsten Jahr wieder erstattet. Ratsam ist es, eine Lohnsteuerkarte abzugeben. Auf jeden Fall solltet Ihr darauf achten, zu Beginn Eures Ferienjobs einen schriftlichen Vertrag zu bekommen, in dem die Aufgaben, Arbeitszeiten und der Lohn klar beschrieben sind.