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Schüler BAföG

 Schüler-BAföG wird geleistet für den Besuch von:

  • weiterführenden allgemein bildenden Schulen ab Klasse 10
  • Berufsfachschulen, einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung
  • Fach- und Fachoberschulklassen
  • Weiterbildungskollegs und Berufsaufbauschulen.
 (© Familie Redlich)
(© Familie Redlich)

Ein Anspruch auf Leistungen nach dem BAföG besteht immer dann, wenn der Ausbildungsbedarf nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen oder das Einkommen des Ehegatten und der Eltern gedeckt ist und der Auszubildende bestimmte persönliche Voraussetzungen (zum Beispiel Staatsangehörigkeit, Höchstalter) erfüllt.

Für bestimmte der oben genannten Ausbildungsarten (zum Beispiel allgemeinbildende Schulen) kann Ausbildungsförderung zudem nur dann geleistet werden, wenn die Schülerinnen und Schüler nicht bei den Eltern wohnen und notwendig auswärts untergebracht sind.

Schülerinnen und Schüler sowie Studierende können in Nordrhein-Westfalen ihren Antrag auf Ausbil­dungsförderung über das Internet stellen. Weiterführende Informationen finden Sie unter "Mehr zum Thema".