Schülerzeitungswettbewerb der Länder

Welche Ziele verfolgt der Wettbewerb?
Schülerzeitungsredakteurinnen und ‑redakteure sind die Multiplikatoren von heute und die Meinungsmacher von morgen. Mit ihrem Einsatz leisten sie einen wichtigen Beitrag zu gelebter Demokratie. Der Schülerzeitungswettbewerb der Länder würdigt herausragendes Engagement. Im Team lernen die Schülerzeitungsredakteurinnen und -redakteure eine demokratische Debattenkultur, schärfen ihren Blick für Feinheiten und lernen konstruktiv Kritik zu üben.
Wer veranstaltet den Wettbewerb?
- Jugendpresse Deutschland gemeinsam mit den Ländern der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger
- empfohlen von der Kultusministerkonferenz
- Schirmherrschaft: Bundesratspräsident
Wer fördert den Wettbewerb?
je nach Wettbewerbsrunde
- Hauptpartner: Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- AOK – Die Gesundheitskasse
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
- Europäische Kommission Vertretung in Deutschland
- Werner-Bonhoff-Stiftung
- Joachim Herz Stiftung
- Bundeszentrale für politische Bildung
- Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft
- Landesverbände der Jugendpresse Deutschland e.V.
Wer kann am Wettbewerb teilnehmen?
Auswahlverfahren auf Landesebene
Das Ministerium für Schule und Bildung kooperiert auf Landesebene mit dem Rheinischen Sparkassen- und Giroverband und der Kulturstiftung der Westfälischen Provinzial Versicherung als Ausrichter eigener Schülerzeitungswettbewerbe. Die Erstplatzierten dieser Schülerzeitungswettbewerbe nehmen automatisch für das Land Nordrhein-Westfalen am Schülerzeitungswettbewerb der Länder auf Bundesebene teil.
Alle übrigen Schülerzeitungen, die am Bundeswettbewerb teilnehmen wollen, sind beim Ministerium für Schule und Bildung einzureichen und werden dort im Rahmen eines Auswahlverfahrens ermittelt.
Das Land Nordrhein-Westfalen kann für die nachfolgenden Schulformen bis zu sieben Schülerzeitungen für den Bundeswettbewerb einreichen:
- Grundschulen
- Hauptschulen
- Förderschulen
- Realschulen / Sekundarschulen
- Gymnasien / Gesamtschulen mit Sekundarstufe II
- berufliche Schulen
Weitere Schulformen werden einer dieser sechs Kategorien zugeordnet.
Die eingereichte Ausgabe der Schülerzeitung muss aus dem Schuljahr 2020/2021 oder dem Kalenderjahr 2021 stammen.
Sonderpreise
Neben der Preisvergabe in den Kategorien der einzelnen Schulformen werden auf Bundesebene Sonderpreise vergeben. Informationen zu den Sonderpreisen werden auf der Internetseite des Wettbewerbs (https://schuelerzeitung.de/sonderpreise) veröffentlicht.
Für die Sonderpreise können sich Schülerzeitungsredaktionen zusätzlich zur Teilnahme am Auswahlverfahren auf Landesebene unmittelbar beim Büro der Jugendpresse Deutschland e.V., Alt-Moabit 89, 10559 Berlin über das neue Bewerbungsportal https://wettbewerb.schuelerzeitung.de bewerben. Diese müssen dort bis spätestens zum 15. Januar 2022 vorliegen. Weitere Informationen hierzu finden sich unter https://schuelerzeitung.de/mitmachen.
Online-Schülerzeitungen
Auch die beste Online-Schülerzeitung wird in jeder Schulkategorie mit einem Preis ausgezeichnet. Online-Schülerzeitungen können über das Bewerbungsportal https://wettbewerb.schuelerzeitung.de bei der Jugendpresse Deutschland eingereicht werden. Dort ist der 31. Dezember 2021 Einsendeschluss. Alternativ bewerben sich Schülerzeitungsredaktionen mit dem Link ihrer Online-Schülerzeitungen sowie ihren Kontaktdaten bis zum 15. Dezember 2021 direkt unter schuelerzeitungswettbewerb [at] msb.nrw.de.
Wie läuft das Auswahlverfahren auf Landesebene ab?
Einsendefrist
Die Schülerzeitungsredaktionen reichen eine Ausgabe mit drei weiteren Exemplaren der Schülerzeitung, die am Wettbewerb teilnehmen soll, bis zum 15. Dezember 2021 an das Ministerium für Schule und Bildung, Völklinger Str. 49, 40221 Düsseldorf unter Verwendung des Anmeldeformulars ein und übersenden diese Schülerzeitung parallel als PDF-Dokument (max. Größe 25 MB) auch an die E-Mail-Adresse schuelerzeitungswettbewerb [at] msb.nrw.de. Im Bewertungsverfahren werden die gleichen Aspekte berücksichtigt, die auch auf Bundesebene gelten. Diese können unter https://schuelerzeitung.de/mitmachen eingesehen werden.
Datenschutz
Teilnehmende stimmen mit der Einsendung ihrer Schülerzeitung beim Schülerzeitungswettbewerb der Länder zu, dass ihre Daten zum Zwecke der Wettbewerbsvorbereitung und -durchführung verarbeitet und gespeichert werden. Die Daten werden ausschließlich im Rahmen des Wettbewerbs verwendet, um die Teilnehmenden zu kontaktieren und sie über den Ablauf, ihren potentiellen Gewinn und über die Partnerinnen und Partner des Schülerzeitungswettbewerbs der Länder zu informieren. Dies umfasst auch werbliche Informationen, welche die Veranstalterinnen und Veranstalter den Teilnehmenden zukommen lassen können. Darüber hinaus werden die Kontaktdaten Name, Vorname, E-Mail-Adresse während des auf die Veranstaltung folgenden Kalenderjahres gespeichert, um dem/der Teilnehmenden ggf. einen Online-Fragebogen zur Evaluation des Wettbewerbs zukommen zu lassen sowie sie/ihn über Folgeveranstaltungen innerhalb dieses Zeitraums zu informieren. Eine Weitergabe der Daten an Dritte, die nicht Veranstalterin und Veranstalter sind, findet nicht statt. Die Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Der schriftliche Widerruf ist gleichbedeutend mit einer Zurücknahme der Teilnahme.
Kooperation mit der Johannes Gutenberg Universität Mainz
Zwischen dem Verein Jugendpresse Deutschland e. V. und der Johannes Gutenberg Universität Mainz (Uni Mainz) besteht eine Kooperationspartnerschaft. Im Rahmen dieser Partnerschaft gewährt der Verein Jugendpresse Deutschland e. V. Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Uni Mainz Zugang zu den eingereichten Onlineschülerzeitungen. Der Verein Jugendpresse Deutschland e. V. stellt dabei den Kontakt zwischen den Schulen und der Uni Mainz her. Sollten sich die Verantwortlichen der Schülerzeitung damit einverstanden erklären, an einer Befragung der Uni Mainz mitzuwirken, können sie sich an diesen Kontakt wenden.
Die Teilnehmenden des Schülerzeitungswettbewerbes erklären sich damit einverstanden, dass ihre eingereichten Schülerzeitungen im Rahmen der Forschungsarbeit der Uni Mainz eingesehen und ausgewertet werden. Die Teilnahme an einer Befragung der Uni Mainz zu Forschungszwecken ist freiwillig. Der Verein Jugendpresse Deutschland e. V. wird der Uni Mainz keine über den Inhalt der Schülerzeitung hinausgehenden Daten oder Informationen der Teilnehmenden übermitteln.
Welche Anerkennungen und Preise gibt es auf Bundesebene?
In den Schulkategorien gibt es für die Schülerzeitungen und Online-Schülerzeitungen in der Regel Preisgelder zu gewinnen. Zudem werden alle Preisträgerinnen und Preisträger zu einer feierlichen Preisverleihung mit einem entsprechenden Rahmenprogramm (Schülerzeitungskongress) eingeladen. Die Jury kann zudem Förderpreise für Schülerzeitungen mit besonderem Potenzial vergeben. Die Gewinnerinnen und Gewinner erhalten als Preis einen Workshop der Mobilen Medienakademie an ihrer Schule.
In den Sonderpreiskategorien gibt es ebenfalls Preisgelder in unterschiedlichen Höhen bis zu 1000 Euro zu gewinnen. Auch diese Preisträgerinnen und Preisträger werden zur Preisverleihung inklusive Schülerzeitungskongress eingeladen.
Wer ist Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner für Nordrhein-Westfalen?
Für den Landeswettbewerb:
Ursula v. Schönfeld
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Referat 226
Völklinger Str. 49
40221 Düsseldorf
Für die Sonderpreise und Online-Schülerzeitungen:
Jugendpresse Deutschland e.V.
Alt-Moabit 89
10559 Berlin
fragen [at] schuelerzeitung.de
Wo erhält man weitere Informationen?
Alle Angaben erfolgen nach Informationen des Wettbewerbsveranstalters.
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