Schulentwicklungskonferenz und Entwicklungsvorhaben
Schulen des Landes Nordrhein-Westfalen haben die Möglichkeit, innovative Vorhaben im Bereich der Unterrichtsentwicklung und -organisation, die über die bestehenden Ausbildungs- und Prüfungsordnungen hinausgehen, zu erproben.
Dazu ist eine Schulentwicklungskonferenz eingerichtet, in der das Ministerium und die Schulaufsicht sowie die Schulleitungsvereinigung und die Schulträger über ihre Verbände als Mitglieder vertreten sind. Diese prüft die eingereichten Anträge und gibt ein Votum gegenüber dem Ministerium ab.
Anträge zur Erprobung innovativer Vorhaben gemäß Runderlass vom 2. Juli 2012 (BASS 14-23 Nr. 4) sind auf dem Dienstweg der Geschäftsstelle der Schulentwicklungskonferenz zuzuleiten:
Ministerium für Schule und Bildung NRW
Geschäftsstelle Schulentwicklungskonferenz
Frau Claudia Rovers
40190 Düsseldorf
Termin der nächsten Schulentwicklungskonferenz: 21. November 2024
Antragsschluss: 6. September 2024
Die hier veröffentlichten Entwicklungsvorhaben sind durch das Ministerium genehmigt. Beantragt eine andere Schule die Übernahme eines genehmigten Vorhabens, so bedarf es keiner nochmaligen inhaltlichen Prüfung seitens des Ministeriums und auch keiner vorherigen Befassung der Schulentwicklungskonferenz. Erforderlich ist jedoch eine Feststellung der zuständigen Schulaufsichtsbehörde, dass ein bereits genehmigtes Entwicklungsvorhaben unter den gleichen Bedingungen für die jeweilige Schulform übernommen werden kann. Die Schulaufsichtsbehörde zeigt dies dem Ministerium an.
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