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Schulnahes Bildungsangebot in Zentralen Unterbringungseinrichtungen

Kinder und Jugendliche in der ZUE Neuss erhalten ein schulnahes Bildungsangebot.

Schulnahes Bildungsangebot

Der Runderlass „Schulnahe Bildungsangebote in den Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE) in NRW“ bildet die Grundlage, um Kinder und Jugendliche, die als Asylsuchende in ZUE untergebracht sind, Zugang zu einem schulnahen Bildungsangebot zu ermöglichen.

Mit dem gemeinsamen Runderlass des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration und des Ministeriums für Schule und Bildung „Schulnahe Bildungsangebote in den Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE) in Nordrhein-Westfalen“ (BASS 13-63 Nr. 5) vom 1. Juli 2020 wurde die Grundlage geschaffen, um Kinder und Jugendliche, die als Asylsuchende in ZUE untergebracht sind, – unabhängig von ihrer Bleibeperspektive und zeitnah nach Ankunft in Deutschland – Zugang zu einem schulnahen Bildungsangebot zu ermöglichen.

Zielsetzung und Schwerpunkte des schulnahen Bildungsangebots

Durch das schulnahe Bildungsangebot können Einschnitte in der Bildungsbiographie bestmöglich aufgefangen werden. Den Kindern und Jugendlichen werden allgemeine Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Werthaltungen vermittelt, um so die Heranführung und Vorbereitung auf den Besuch der Regelschule zu ermöglichen und die Anschlussfähigkeit an das Bildungssystem sicherzustellen. In diesem Zusammenhang sagt eine abgeordnete Lehrkraft: „Die Arbeit mit den geflüchteten Kindern dient nicht nur der Sprach- und Wissensvermittlung, sondern auch der Vermittlung von Regeln des Schulalltages und des sozialen Miteinanders.“ Dieses erlernte Wissen, der soziale Umgang miteinander und weitere erworbene Kenntnisse tragen dazu bei, dass junge Menschen Bildung erfahren und nutzen, unabhängig davon, ob sie in Deutschland bleiben oder ihre individuelle Bildungsbiografie im Herkunftsland fortsetzen.

Im schulnahen Bildungsangebot liegt der Schwerpunkt in der Vermittlung der deutschen Sprache und bei Bedarf bei der Alphabetisierung. Besonders durch die Förderung der deutschen Sprache erhalten die Kinder und Jugendlichen im Rahmen des schulnahen Bildungsangebots eine wichtige Unterstützung, um sich in der für sie noch neuen Umgebung besser zu orientieren und miteinander zu kommunizieren. Ihnen werden zudem Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in Mathematik, in Gesellschaftslehre und in Naturwissenschaften vermittelt.

Die Unterrichtsinhalte und Rahmenbedingungen beruhen auf einem pädagogischen Konzept des Ministeriums für Schule und Bildung.

Lerngruppen und Unterrichtsräume

Im Rahmen der personellen und räumlichen Möglichkeiten werden Lerngruppen eingerichtet, die sich am Alter der Kinder (Primar- bzw. Sekundarbereich) und einer Größenordnung von in der Regel 15 Kindern oder Jugendlichen orientieren. Aufgrund der dynamischen Zuweisungsprozesse in die Kommunen ist die Fluktuation der Kinder und Jugendlichen in den ZUE und somit auch im schulnahen Bildungsangebot relativ hoch.

Alle Lernräume, die für das schulnahe Bildungsangebot genutzt werden, sind technisch bzw. digital ausgestattet. In der Mehrheit der Lernräume ist W-LAN verfügbar und stehen digitale Endgeräte (Laptops oder Tablets) zur Nutzung im jeweiligen Lernraum für die Kinder und Jugendlichen bereit. Darüber hinaus sind einige Lernräume auch mit Beamern, interaktiven Whiteboards und CD-Playern ausgestattet.

Abgeordnete Lehrkräfte und Kooperationsschulen

Das Ministerium für Schule und Bildung stellt für das schulnahe Bildungsangebot 50 Planstellen für Lehrkräfte und Entlastungstunden zur Verfügung.

Mit Ausnahme der Schulferien findet das schulnahe Bildungsangebot regelmäßig an fünf Tagen in der Woche statt und umfasst in der Regel wöchentlich 25 Unterrichtsstunden (á 45 Minuten).

Die jeweils zuständige Bezirksregierung bestimmt Kooperationsschulen, die mit der ZUE und den dort eingesetzten Lehrkräften zusammenarbeiten. Die Kooperationsschulen sind für die Lehrkräfte Ansprechpartner in Fragen des Unterrichts und bestimmen zur Unterstützung der Lehrkraft jeweils eine Person als Mentorin oder Mentor. Dafür enthält die Kooperationsschule eine Entlastung durch Anrechnungsstunden. Die Lehrkraft wird an der Kooperationsschule oder der Stammschule geführt und an das Schulamt abgeordnet.

Eine fachliche Unterstützung erfolgt durch das Schulamt. Zudem schließen die jeweilige Bezirksregierung, das zuständige Schulamt und die Kooperationsschule eine konkrete Kooperationsvereinbarung, in die das Kommunale Integrationszentrum mit einbezogen werden kann.

Lehr- und Lernmaterialien

Angesichts der hohen Fluktuation und heterogenen Ausgangslagen der Kinder und Jugendlichen in den Lerngruppen des schulnahen Bildungsangebots gelten besonders hohe methodisch-didaktische Anforderungen, um Lehr- und Lernsettings adäquat zu gestalten. Zur sieht daher das verbindliche pädagogische Konzept des Schulministeriums neben individualisierten Arbeitsaufträgen den Einsatz des Programms „Kernvokabular trifft DaZ “ (KvDaZ), das von der FBZgGmbH an der Universität zu Köln entwickelt und etabliert wurde, vor. KvDaZ zielt auf die handlungsorientierte Vermittlung von Kernvokabular in der deutschen Sprache ab, so dass durch gezielte Gesprächsanlässe pragmatische Sprachkompetenzen gefördert werden und ein schneller Kommunikationsaufbau im Rahmen der deutschen Alltagssprache ermöglicht wird. Zugleich beziehen die Lehrkräfte die Mehrsprachigkeit der Kinder und Jugendlichen zur Unterstützung der sprachlichen sowie fachlichen Lernprozesse und zur Stärkung des sozialen Miteinanders mit ein. Auf diese Weise gelingt es zügig, eine Kommunikation unter den Kindern und Jugendlichen zu ermöglichen.

Die abgeordneten Lehrkräfte werden für den Einsatz des Programms KvDaZ, mit dem alle ZUE für das schulnahe Bildungsangebot ausgestattet werden, weiterqualifiziert.