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Eine Schulsozialarbeiterin berät einen Schüler.

Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen

Ein fester Bestandteil an Schulen im Land: Die Schulsozialarbeit ist an den nordrhein-westfälischen Schulen nicht mehr wegzudenken, gerade in von Krisen geprägten Zeiten.

Die allgemeine Wertschätzung gegenüber der Schulsozialarbeit ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Bei einer sich verändernden Schülerschaft mit erhöhten psychosozialen Belastungen und damit verbundenen Bedürfnissen ist Schulsozialarbeit als eigenes Handlungsfeld im System Schule kaum mehr wegzudenken. Sie wird mittlerweile als ein Qualitätsmerkmal von Schulkultur und ganzheitlicher Bildung wahrgenommen. 

 

Grundlagen der Schulsozialarbeit

Eine rechtliche Grundlage für Schulsozialarbeit ist sowohl in der Kinder- und Jugendhilfe als auch auf schulrechtlicher Seite gegeben. Seit der Novellierung des Sozialgesetzbuches (SGB) VIII / des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) im Jahre 2021 liegt eine gesetzliche Verankerung von Schulsozialarbeit auf Bundesebene vor.

Bezüglich landesrechtlicher Regelungen lässt sich gegenwärtig im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe auf die Zusammenarbeit mit der Schule nach Regelung des Dritten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes; Gesetz zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes - Kinder- und Jugendförderungsgesetz - (3. AG-KJHG - KJFöG)  verweisen. Die schulgesetzliche Regelung gemäß § 5 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW - SchulG) sichert die Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe ab und fördert die gemeinsame Verantwortung für die Belange von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.

In Anlehnung an § 58 SchulG sind unbefristet angestellte Fachkräfte im Landesdienst an vielen Schulen tätig, wodurch eine institutionelle Integration in Schule und eine verlässliche Beziehungsarbeit gewährleitest wird. 

Eine landeseinheitlich maßgebliche Definition von Schulsozialarbeit liegt gegenwärtig noch nicht vor. Eine aber in der Fachwelt häufig aufgegriffene Definition hat das Bundesnetzwerk Schulsozialarbeit hinterlegt:

„Schulsozialarbeit ist Soziale Arbeit in und an Schule. Schulsozialarbeiter*innen arbeiten kontinuierlich am Ort Schule mit Sozialraumorientierung, bringen ihr Fachwissen sowie fachliche Ziele, Prinzipien und Methoden der Sozialen Arbeit in die Schule ein und arbeiten im multiprofessionellen Team mit Lehrkräften und anderen Berufsgruppen auf einer […] gleichberechtigten Basis zusammen, um alle jungen Menschen in ihrer individuellen, sozialen, schulischen und beruflichen Entwicklung zu fördern. Schulsozialarbeiter*innen tragen dazu bei, Bildungsbenachteiligungen abzubauen und Bildungschancen zu eröffnen.
Sie beraten und unterstützen Erziehungsberechtigte und Lehrkräfte bei der Erziehung und dem erzieherischen Kinder- und Jugendschutz und befördern eine kinder- und jugendfreundliche Umwelt.“ [Definition Bundesnetzwerk 

Leitplanken zu dem Handlungsfeld bieten die Einsatzhinweise gemäß dem RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung „Beschäftigung von Fachkräften für Schulsozialarbeit in NRW“ vom 23. Januar 2008 bzw. die Zuwendungsvoraussetzungen der Richtlinie über die Förderung von Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen.

Die Erlasslage kann unter folgendem Link eingesehen werden: Schulsozialarbeit | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw)

 

Aufgaben der Schulsozialarbeit 

Die Fachkräfte für Schulsozialarbeit stellen sich am Lernort Schule u. a. folgenden Aufgabenfeldern:

  • Stärkung des sozialen Miteinanders,
  • Prävention sexualisierter Gewalt,
  • Mobbing,
  • Schulabsentismus,
  • Depressionen,
  • Trauer, Verluste, Traumata.

 

Im Bewusstsein der Aufgabenbreite haben sich die Kernleistungen der Schulsozialarbeit in den letzten Jahren dementsprechend entwickelt (nach Speck 2022; Just 2020, LAG Schulsozialarbeit 2021):

  • Präventiv ansetzende Gruppenarbeit: z.B. erlebnispädagogische Maßnahmen; soziales Kompetenztraining; Suchtprävention; Projektwochen.
  • Einzelberatung und Begleitung: z.B. Einzelfallhilfe; Einzelförderung; individuelle Beratungsgespräche
  • Offene Kontakt- und Freizeitangebote: Offener Schülerinnen und Schüler-Treff; Elterncafé; Freizeitangebote
  • Mitwirkung in Strukturen innerschulischer Organisation: z.B. Klassen-, Lehrer- und Schulkonferenzen; Schulisches Team für Beratung, Gewaltprävention und Krisenintervention; Mitarbeit in der Schulprogrammarbeit und bei Schulentwicklung
  • Kooperations- und Netzwerkbildung: z.B. mit der Kinder- und Jugendhilfe sowie Kultur- und Gesundheitswesen

 

Schulsozialarbeit ist dabei stets im Schnittfeld von Schule sowie Kinder- und Jugendhilfe verortet. Dementsprechend fußt die Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen traditionell auch auf zwei Träger-Säulen, der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe sowie dem Landesdienst.

 

Kommunale Verantwortung und Landesförderung

In kommunaler Verantwortung sind bereits seit den 1970er Jahren zahlreiche Fachkräfte für Schulsozialarbeit im kommunalen Dienst bzw. bei freien Trägern beschäftigt. Darüber hinaus wird die kommunale Schulsozialarbeit ab dem Jahr 2022 über das Landesprogramm „Förderung von Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen“ mit der Ermöglichung weiterer Beschäftigungsverhältnisse bei öffentlichen bzw. freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe unterstützt. Hierzu werden den Kreisen, kreisfreien Städten und der StädteRegion Aachen vom Land mehr als 50 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt.

 

Schulseitiger Ausbau der Schulsozialarbeit

Mit Beginn des Schulversuchs Gesamtschule sind Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter fester Bestandteil in Schulen dieser Schulform – mit Wirkung vom 1. August 1980 unbefristet. Seitdem richtet das Ministerium für Schule und Bildung in zunehmendem Maße in Ergänzung der kommunalen Schulsozialarbeit landeseigene Stellen für die Beschäftigung von Fachkräften für Schulsozialarbeit auch an anderen Schulformen ein, die unbefristet und dauerhaft finanziell gesichert sind. 

Darüber hinaus stehen u.a. Stellen für Multiprofessionelle Teams, die für die Soziale Arbeit an Schulen genutzt werden, zum Teil auch für besondere Zielgruppen wie zum Beispiel für Geflüchtete und andere neu Zugewanderte zur Verfügung. Jede Schule kann zudem je nach Schulgröße bis zu zwei Lehrkraftstellen in Stellen für Schulsozialarbeit umwandeln. Voraussetzung ist, dass die Erteilung des Unterrichts gemäß Stundentafel gewährleistet bleibt. 

Auf Grundlage der einschlägigen Erlasse wird Schulsozialarbeit insgesamt mit an die 2.000 landeseigenen Stellen dauerhaft am Ort Schule gewährleistet. Zudem kann allein auf Grundlage des Landesprogramms über die Förderung von Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen von weit über 1.000 Stellen bei öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe ausgegangen werden. Zusätzlich sind Fachkräfte für Schulsozialarbeit in eigenverantwortlicher Finanzierung der Kommunen tätig.

 

Begleitung der Schulsozialarbeit

Ein wichtiger Stärkungsschritt der Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen stellt die Initiierung des ab März 2021 kontinuierlich tagenden Fachkreises „Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen“ unter gemeinsamer Leitung des Ministeriums für Schule und Bildung (MSB) und des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI) dar. Der Fachkreis vereint wichtige Akteure der Schulsozialarbeit aus MSB, MKJFGFI, freien Trägern, Kommunen, Schulaufsicht, Verbänden und koordinierenden Fachkräften, um ein gemeinsames Verständnis von Schulsozialarbeit und darauf basierender Rahmenempfehlungen auszuarbeiten.

 

Autor: Bernd Broszeit, Ministerium für Schule und Bildung NRW

Zum Weiterlesen

  • Engelberg, K. / Schattmann, J. (2011): Schulsozialarbeit aus Jugendhilfesicht: Rettung der Jugend und Lösung der Probleme in Schule? Jugendhilfe aktuell 2.2011, S. 11-15.
  • Just, A. (32020): Handbuch Schulsozialarbeit. Münster: Waxmann.
  • LandesArbeitsGemeinschaft NRW e.V. (2021): Qualitätsstandards in der Schulsozialarbeit Nordrhein-Westfalen. Haltungen entwickeln. Methoden etablieren. Strukturen verändern. Düsseldorf.
  • Rosarius, R./Thünken, U. (2011): 38 Jahre Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen aus Schulsicht. Jugendhilfe aktuell 2.2011, S. 4-11.
  • Speck, K. (52022): Schulsozialarbeit. Eine Einführung. München: Ernst Reinhardt.