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Portrait eines aufmerksam blickenden Kindes.

Sprachstandsfeststellung

Sprache und Bildung hängen eng miteinander zusammen: Eine altersgemäße Sprachentwicklung und die Beherrschung der deutschen Sprache sind Voraussetzungen für ein erfolgreiches Lernen. Deshalb muss die Förderung der kindlichen Sprachentwicklung möglichst früh beginnen. 

Aktueller Hinweis

Die Sprachstandsfeststellung mit Delfin 4 wird jedes Jahr in einem standardisiertem Verfahren an den Schulen durchgeführt. Der Testzeitraum wird im ersten Quartal des jeweiligen Jahres per Erlass festgelegt. Bei personellen oder organisatorischen Schwierigkeiten werden die Schulen gebeten, gemeinsam mit der Unteren Schulaufsicht praktikable Lösungen vor Ort zu entwickeln.

2024 werden alle Kinder getestet, die im Zeitraum vom 1. Oktober 2019  bis zum 30. September 2020 geboren wurden und aktuell keine Kindertageseinrichtung besuchen bzw. deren Eltern der Dokumentation der Bildungsdokumentation in der Tageseinrichtung nicht zugestimmt haben.

Sprache und Bildung hängen eng miteinander zusammen: Eine altersgemäße Sprachentwicklung und die Beherrschung der deutschen Sprache sind Voraussetzungen für ein erfolgreiches Lernen. Deshalb muss die Förderung der kindlichen Sprachentwicklung möglichst früh beginnen. Wir wissen: Kindern, die Deutsch altersgemäß beherrschen, fällt das Lernen in der Schule leichter. Außerdem sind gute Kenntnisse in der deutschen Sprache Grundvoraussetzung für den späteren Erfolg in der Schule und im Beruf.

Die Sprachstandsfeststellung mit Delfin 4 wird jedes Jahr in einem standardisiertem Verfahren an den Schulen durchgeführt. Der Testzeitraum wird im ersten Quartal des jeweiligen Jahres per Erlass festgelegt. Bei personellen oder organisatorischen Schwierigkeiten werden die Schulen gebeten, gemeinsam mit der Unteren Schulaufsicht praktikable Lösungen vor Ort zu entwickeln.

 

2024 werden alle Kinder getestet, die im Zeitraum vom 1. Oktober 2019  bis zum 30. September 2020 geboren wurden und aktuell keine Kindertageseinrichtung besuchen bzw. deren Eltern der Dokumentation der Bildungsdokumentation in der Tageseinrichtung nicht zugestimmt haben.

Kinder verfügen über Potenziale und Fähigkeiten, die es zu erkennen, zu fördern und weiterzuentwickeln gilt – von Anfang an. In diesem Entwicklungsprozess spielt die Sprache eine ganz wichtige Rolle. Gut Deutsch zu sprechen ist Grundvoraussetzung für den Erfolg in der Schule und später im Beruf, so dass mit der Förderung der Sprachentwicklung möglichst früh begonnen werden muss. Die gesetzlichen Regelungen (Schulgesetz, Kinderbildungsgesetz) gewährleisten, dass Diagnose und Förderung möglichst in einer Hand und künftig alltagsintegriert und damit kindgerecht erfolgen kann. So wird die Grundlage für eine früh einsetzende Sprachförderung gelegt mit dem Ziel, eine stabile Grundlage auch für den schulischen Lernerfolg zu schaffen. So können die Bildungschancen für alle Kinder erhöht und mehr Bildungsgerechtigkeit erreicht werden.

Durch das zum 01.08.14 in Kraft getretene „Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes und weiterer Gesetze“, mit dem auch § 36 Abs. 2 Schulgesetz NRW angepasst worden ist, liegt die Feststellung der sprachlichen Entwicklung und die sich daraus ergebende Förderung der Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, in der Hand der Kindertageseinrichtung selbst. 

Kinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen und Kinder, deren Eltern der Bildungsdokumentation in der Kindertageseinrichtung nicht zugestimmt haben, werden auch künftig mit dem Verfahren „Delfin 4“ überprüft. Für diese Kinder wird der Einzeltest „Besuch im Pfiffikushaus“ von Grundschullehrkräften oder sozialpädagogischen Fachkräften in den Grundschulen eingesetzt.

Wird auf der Grundlage des Sprachstandstests bei einem Kind, das keine Kindertageseinrichtung besucht, ein Bedarf an Sprachförderung festgestellt, wird den Eltern wie bisher empfohlen, ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung anzumelden. Kommen die Eltern dieser Empfehlung nicht nach, so werden sie vom Schulamt verpflichtet, ihr Kind an einer vorschulischen Sprachfördermaßnahme in einer Kindertageseinrichtung oder in einem Familienzentrum teilnehmen zu lassen. 

Besucht das Kind bereits eine Kindertageseinrichtung und wird ein Bedarf an Sprachförderung festgestellt, erfolgt weiterhin eine alltagsintegrierte Sprachförderung durch die Kindertageseinrichtung.

Weitere Informationen

Kompetenz in der deutschen Sprache

Fast ein Drittel aller Kinder, die vor der Einschulung stehen, wächst mit zwei oder mehreren Sprachen auf. Ihre Kenntnisse in Deutsch und in ihrer Familiensprache sind nicht immer gleich gut ausgeprägt. Wenn ein Kind beide Sprachen beherrscht, wird es im Unterricht genauso gut mitarbeiten können wie ein einsprachig aufwachsendes Kind mit der Muttersprache Deutsch. Wenn die Kenntnisse in Deutsch jedoch nicht ausreichen, um im Unterricht mitarbeiten zu können, brauchen diese Kinder eine gezielte Förderung in der deutschen Sprache. Das frühzeitige Erkennen individueller Sprachdefizite ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, diese schon vor Eintritt in die Schule durch entsprechende Fördermaßnahmen bis zu einem gewissen Grad auszugleichen.

Deshalb müssen alle Kinder, die im Folgejahr schulpflichtig werden, bis zum 15. November zur Schule angemeldet werden. Im Rahmen des Anmeldeverfahrens ist bei allen Kindern der individuelle Sprachstand zu erfassen (§ 36 Abs. 3 SchG)

Anmeldegespräch in der Grundschule

Das Gespräch mit den Eltern und mit dem Kind während der Anmeldung ist eine erste Gelegenheit, Eindrücke von der sprachlichen Kompetenz des Kindes zu gewinnen. Hierbei bittet die Schule die Eltern um Angaben über die bisherige Sprachbiografie des Kindes (1.51 VV zu AO-GS). Wenn sich dabei herausstellt, dass in der Familie überwiegend nicht Deutsch gesprochen wird, kann dies ein Hinweis auf fehlende Deutschkenntnisse des Kindes sein.

Ergeben sich aus einem anschließenden Gespräch mit dem Kind Anhaltspunkte dafür, dass es auf Grund fehlender deutscher Sprachkenntnisse in der Grundschule nicht erfolgreich mitarbeiten kann, führt die Schule mit dem Kind ein erprobtes Testverfahren durch, um seinen Sprachstand genau zu ermitteln (1.52 VV zu AO-GS). Das Testverfahren ist für alle Kinder verbindlich, deren Deutschkenntnisse aufgrund des Anmeldegesprächs nicht ausreichend erscheinen.

Erprobte Verfahren zur Sprachstandsfeststellung

Nur sorgfältig ausgesuchte Testverfahren können zu einer angemessenen Einschätzung des Sprachstands führen. Deshalb hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung die verfügbaren Instrumente zur Feststellung des Sprachstands geprüft und dabei folgende Kriterien angelegt:

  • Einhaltung test-theoretischer und methodischer Standards
  • Erfassung der sprachlichen Entwicklung eines zweisprachig aufwachsenden Kindes
  • Ablauf und Dauer des Verfahrens

Für die Sprachstandsfeststellung im Rahmen des Anmeldeverfahrens werden den Grundschulen des Landes erprobte Verfahren empfohlen, von denen jeweils eines ausgewählt werden muss (Nr. 1.5.3 VV zu AO-GS). Um zu vergleichbaren Ergebnissen zu gelangen, ist der Einsatz unterschiedlicher Verfahren an einer Schule ausgeschlossen.

Darüber hinaus gibt es diese weiteren zugelassenen Testverfahren:

Kenntnisse in Deutsch als Zweitsprache erfassen

Das vom Staatsinstitut für Schulpädagogik und Bildungsforschung in München entwickelte Screening-Verfahren ermöglicht die Einschätzung der Kenntnisse in Deutsch als Zweitsprache sowie des Sprachverhaltens des Kindes bei der Anmeldung. Dieses vierstufige Verfahren kann nach Stufe 1 oder 2 (ca. 15 bis 30 Minuten) abgebrochen werden, wenn das Kind ausreichende Deutschkenntnisse und damit eine positive Prognose für die Sprachentwicklung erkennen lässt. Das komplette Durchlaufen aller vier Stufen sollte auf zwei Tage verteilt werden. Das Verfahren gibt Hinweise für eine gezielte Sprachförderung des getesteten Kindes.

Kenntnisse in Deutsch als Zweitsprache erfassen. Screening-Modell für Schulanfänger. Hrsg. v. Staatsinstitut für Schulpädagogik und Bildungsforschung. München 2002. Stuttgart: Ernst Klett Verlag. 2002. Preis: 15,99 €

Fit in Deutsch

Dieses dreistufige Screening-Verfahren wurde vom Niedersächsischen Kultusministerium entwickelt. Zehn Monate vor der Einschulung kann mit Hilfe dieses Verfahrens festgestellt werden, ob das Kind in schulrelevanten Bereichen der sprachlichen Kommunikation einer Förderung bedarf. Das Verfahren bietet Kriterien für die mögliche sprachliche Zusatzförderung. Es kann nach der zweiten Stufe abgebrochen werden, wenn das Kind sich im Gespräch angemessen äußert. Das Durchlaufen aller drei Stufen dauert ca. 30 Minuten.

Fit in Deutsch – Feststellung des Sprachstands 10 Monate vor der Einschulung. Hrsg. v. Niedersächsischen Kultusministerium.
 

Sprachstandsüberprüfung und Förderdiagnostik für Ausländer- und Aussiedlerkinder (SFD).

Der mit Unterstützung des Senators für Bildung und Wissenschaft in Bremen entwickelte Einzeltest eignet sich für Überprüfungen des Sprachstands von Kindern mit Migrationshintergrund. Die angebotenen Hilfen bei der Interpretation der Ergebnisse erlauben die Einstufung der Kinder in eine von drei Fall- oder Sprachgruppen. Diese korrespondieren mit Vorschlägen für konkrete Fördermaßnahmen. Das Verfahren kann nicht abgebrochen werden und dauert pro Kind etwa eine Stunde. Die Auswertung dauert ca. 45 Minuten.

Sprachstandsüberprüfung und Förderdiagnostik für Ausländer- und Aussiedlerkinder (SFD). Hrsg. v. Senator für Bildung und Wissenschaft der Freien Hansestadt Bremen. Horneburg: Persen Verlag. 2002. Preis: 39,50 €

Cito-Sprachtest Version 3

Der Test wurde von dem niederländischen Testinstitut Cito mit Unterstützung des damaligen Landesinstituts für Schule und der Stadt Duisburg entwickelt. Die aktuelle Version wurde in Kooperation mit dem Bundesland Bremen überarbeitet und optimiert.

Der Cito-Sprachtest Version 3 ist ein digitales, zweisprachiges Instrument zur Sprachstandsmessung bei Kindern im Vorschulalter. Die Kinder können in deutscher und türkischer Sprache getestet werden. Somit ist eine objektive, differenzierte Beurteilung der Sprachkompetenz bilingualer Kinder gewährleistet und die Ermittlung eines besonderen Sprachförderbedarfs gesichert.

Der Test ist computerbasiert und kann mit mehreren Kindern gleichzeitig durchgeführt werden. Die Durchführung dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Die Auswertung steht unmittelbar nach Beendigung des Tests zur Verfügung.

Preis:  Lizenzen ab 99,- Euro (Schul-, Städte- und Gemeindelösungen sind erhältlich.)

Weitere Informationen unter www.cito-sprachtest.de

Kinder, die ohne ausreichende Deutschkenntnisse zur Schule angemeldet wurden und mit Erfolg an vorschulischen Sprachkursen teilgenommen haben, sind in der Regel in der Lage, im Unterricht mitzuarbeiten. Um einen nachhaltigen Lernerfolg zu sichern, ist es jedoch erforderlich, diese Kinder auch weiterhin gezielt in der deutschen Sprache zu fördern. Dazu entwickeln die Schulen standortbezogene Konzepte zur Sprachförderung. Im Landeshaushalt stehen dafür zweckgebundene Stellen zur Verfügung, die gemäß des Konzepts für die Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund beantragt werden können (BASS 14-01 Nr. 4).