Schulentwicklungskonferenz und Entwicklungsvorhaben
Schulen des Landes Nordrhein-Westfalen haben die Möglichkeit, innovative Vorhaben im Bereich der Unterrichtsentwicklung und -organisation, die über die bestehenden Ausbildungs- und Prüfungsordnungen hinausgehen, zu erproben.
Dazu ist eine Schulentwicklungskonferenz eingerichtet, in der das Ministerium, die Schulaufsicht und die Schulträger über ihre Dachverbände vertreten sind. Die Schulentwicklungskonferenz prüft die eingereichten Anträge und gibt ein Votum gegenüber dem Ministerium ab.
Anträge zur Erprobung innovativer Vorhaben gemäß Runderlass vom 30. Juni 2024 (BASS 14-23 Nr. 4) sind auf dem Dienstweg der Geschäftsstelle der Schulentwicklungskonferenz zuzuleiten:
Ministerium für Schule und Bildung NRW
Geschäftsstelle Schulentwicklungskonferenz
z.Hd. Frau Stefanie Schaller
40190 Düsseldorf
Termin der nächsten Schulentwicklungskonferenz: 26. November 2025
Antragsschluss: 12. September 2025
Die hier veröffentlichten Entwicklungsvorhaben sind durch das Ministerium genehmigt. Beantragt eine andere Schule die Übernahme eines genehmigten Vorhabens, so bedarf es keiner nochmaligen inhaltlichen Prüfung seitens des Ministeriums und auch keiner vorherigen Befassung der Schulentwicklungskonferenz. Erforderlich ist jedoch eine Feststellung der zuständigen Schulaufsichtsbehörde, dass ein bereits genehmigtes Entwicklungsvorhaben unter den gleichen Bedingungen für die jeweilige Schulform übernommen werden kann. Die Schulaufsichtsbehörde zeigt dies dem Ministerium an.