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Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat beschlossen, dass Abschlussprüfungen trotz pandemischer Lage in diesem Jahr stattfinden. Die Kultusministerinnen und –minister der Länder haben klargestellt: Die 2021 erworbenen Abschlüsse werden fair, gleichwertig und anerkannt sein. Die organisatorischen und inhaltlichen Rahmenbedingungen der Prüfungen werden auf die pandemiebedingten Herausforderungen abgestimmt. Dazu wurde ein Grundlagenbeschluss getroffen, der eine Gleichwertigkeit der Schulabschlüsse herstellt. Gleichzeitig werden Spielräume geschaffen, um auf Einschränkungen durch die Corona-Pandemie reagieren zu können.

KMK und NRW auf einer Linie

Mit diesem Beschluss folgt die KMK den in Nordrhein-Westfalen bereits umgesetzten Veränderungen bei den Abschlussverfahren. Das verdeutlicht: Es bleibt das Ziel der NRW-Landesregierung und aller Bundesländer, Schülerinnen und Schülern am Ende ihrer Schulzeit vollwertige Abschlüsse zu ermöglichen. Das gilt im Bereich der beruflichen Bildung genauso wie für das Abitur und mittlere Schulabschlüsse.

Schulministerin Yvonne Gebauer begrüßt die Entscheidung der KMK und erklärt: „Unseren Schülerinnen und Schülern dürfen keine pandemiebedingten Nachteile entstehen. Wir ermöglichen ihnen deswegen vollwertige Abschlüsse auf der Basis von Prüfungen, die ohne Abstriche in ganz Deutschland anerkannt werden.“

Die Maßnahmen zusammengefasst

Teil des Beschlusses sind verschiedene Maßnahmen, die das nordrhein-westfälische Ministerium für Schule und Bildung bereits in den vergangenen Monaten ergriffen hat, um auf die Herausforderungen und die besondere Situation der diesjährigen Abschlussjahrgänge zu reagieren. Dazu gehören:

  • Die Abiturprüfungen 2021 werden um neun Tage verschoben. Dadurch gewinnen die Abiturientinnen und Abiturienten zusätzliche Lernzeit. Diese wird genutzt, um die Abiturvorbereitung abzurunden und abzuschließen.
  • Die Lehrpläne und Abiturvorgaben gelten unverändert. Die Aufgaben selbst wurden für dieses Jahr so entwickelt, dass sie in unverändertem Maße fachlich anspruchsvoll bleiben.
  • Die Aufgabenkommissionen haben für die meisten Fächer zusätzliche Prüfungsaufgaben erarbeitet. Sowohl Lehrkräfte als auch Schülerinnen und Schüler erhalten in ausgewählten Fächern erweiterte Auswahlmöglichkeiten. Erstere können zwischen fachlich anspruchsvollen Aufgaben jene auswählen, die zum in ihren Kursen erteilten Unterricht besser passen.

Im Rahmen der Zentralen Prüfungen (ZP10) wurden die Vorgaben konkretisiert und es werden einige Aufgaben zur Erweiterung der Auswahl bereitgestellt. Ziel dieser Maßnahmen ist es, möglichen pandemiebedingten Lernrückständen zu begegnen.

Weitere Gespräche geplant

Abhängig von der weiteren Entwicklung des Pandemiegeschehens wird das Ministerium für Schule und Bildung gegebenenfalls weitere Maßnahmen beschließen und diese zeitnah ankündigen, sodass den Schülerinnen und Schülern des Abschlussjahrgangs 2021 keine Nachteile entstehen. Zu den Beschlüssen wird das Schulministerium weitere Gespräche innerhalb der Landesregierung, den Schul- und Bildungsverbänden sowie den Schulträgern führen, um die notwendigen Entscheidungen vorzubereiten.