Unterricht und Abschlüsse
In der Gemeinschaftsschule werden in der Doppeljahrgangsstufe 5/6 alle Schülerinnen und Schüler gemeinsam unterrichtet. Die leistungsschwächeren Kinder lernen gemeinsam mit den leistungsstärkeren. Der Unterricht ist der individuellen Förderung verpflichtet und bietet auch gymnasiale Standards. Damit wird ein möglicher Übergang in die gymnasiale Oberstufe curricular unterstützt und systematisch vorbereitet. Die Planung des Unterrichts orientiert sich an den Lehrplänen aller Schulformen, insbesondere auch an denen des Gymnasiums. Die Ausgestaltung der Stundentafel berücksichtigt die Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz.
Am Ende der 10. Klasse werden alle Abschlüsse der Sekundarstufe I (Hauptschulabschluss, mittlerer Schulabschluss) auf die gleiche Weise wie in den anderen Schulformen vergeben. Bei entsprechenden Leistungen wird die Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe erteilt (Q-Vermerk).
Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule erwerben das Abitur bei entsprechender Qualifikation nach neun Jahren (G 9).
Die Schulträger entscheiden unter Beteiligung der Schulkonferenz, wie ab der 7. Klasse weiter gelernt wird. Grundsätzlich stehen zwei Wege offen:
- Integrierte und teilintegrierte Form: In der integrierten Form werden Schülerinnen und Schüler weiter gemeinsam in heterogenen Klassenverbänden unterrichtet. Die Fachleistungsdifferenzierung erfolgt in den Kernfächern in Form der Binnendifferenzierung. In der teilintegrierten Form werden im Rahmen der Fachleistungsdifferenzierung Kurse auf der Grundebene (G-Kurse) sowie auf der Erweiterungsebene (E-Kurse) gebildet.
- Kooperative Form: Schülerinnen und Schüler werden ab Klasse 7 nach schulformspezifischen Bildungsgängen (Hauptschule, Realschule, Gymnasium) getrennt unterrichtet. In einigen Fächern können auch gemeinsame Lerngruppen gebildet werden. Darüber entscheidet die Schulkonferenz.
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