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Versetzung
Lehrerinnen und Lehrer können im Rahmen des Lehreraustauschverfahrens (LTV) eine Versetzung nach Nordrhein-Westfalen beantragen.
Lehrerinnen und Lehrer können im Rahmen des Lehreraustauschverfahrens (LTV) eine Versetzung nach Nordrhein-Westfalen beantragen:
- Dafür müssen sie einen Antrag bei ihrer im anderen Bundesland für sie zuständigen Schulaufsichtsbehörde stellen.
- Antragsfristen für das LTV sind der 31. Juli zum 1. Februar eines Jahres und der 31. Januar zum 1. August eines Jahres.
- Eine Versetzung im Rahmen des Lehreraustausches dient vor allem dem Zweck der Familienzusammenführung.
- Die Freigabeentscheidung durch die zuständige Schulaufsichtsbehörde des anderen Bundeslandes und die Aufnahmeentscheidung durch die Schulaufsichtsbehörde in Nordrhein-Westfalen sind notwendig.
Lehrerinnen und Lehrer können weiterhin im Rahmen des Lehrereinstellungsverfahrens eine Versetzung in den Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen erreichen:
- Bewerbung im Rahmen des Lehrereinstellungsverfahrens unter www.leo.nrw.de, über das Ausschreibungsverfahren oder das Listenverfahren.
- Die Freigabeentscheidung durch die zuständige Schulaufsichtsbehörde des anderen Bundeslandes oder der Nachweis, dass das bestehende Beschäftigungsverhältnis zeitnah zum Einstellungstermin beendet werden kann, ist notwendig.
In beiden Verfahren ist die Anerkennung der Lehramtsbefähigung für den nordrhein-westfälischen Schuldienst erforderlich.
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