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[03.05.2021] Informationen zu Corona-Testungen in den Grund- und Förderschulen sowie in den Schulen mit Primarstufe in Nordrhein-Westfalen

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Informationen zu Corona-Testungen in den Grund- und Förderschulen sowie in den Schulen mit Primarstufe in Nordrhein-Westfalen

Sehr geehrte Schulleitungen, liebe Kolleginnen und Kollegen,

am 27. April 2021 habe ich Sie über die Planungen des Ministeriums für Schule und Bildung informiert, flächendeckende PCR-Pooltestungen – auch bekannt unter der Bezeichnung „Lolli-Tests“ – an allen Grundschulen, den Förderschulen sowie an den weiteren Schulen mit Primarstufe des Landes Nordrhein-Westfalens einzuführen. Das Testverfahren wurde mittlerweile in einem Pilotprojekt mit 22 Kölner Schulen, darunter auch zwei Förderschulen, sehr erfolgreich über einen Zeitraum von drei Wochen erprobt. Die Zufriedenheit der Schulen mit dieser Art der Testung war im Rahmen des Pilotprojektes durchweg positiv. Das neue Testverfahren soll einen weiteren und wesentlichen Beitrag zu einem geregelten Unterrichtsalltag leisten und das weiterhin notwendige Testen soll besser und für die Schulen mit möglichst wenig Zeitaufwand in den täglichen Unterrichtsablauf integriert werden.

Das Lolli-Test-Verfahren beginnt am 10. Mai 2021

Heute möchte ich darüber informieren, dass es nach einer gemeinsamen und enormen Kraftanstrengung aller beteiligten Akteure und mit der wichtigen Unterstützung der Schulträger landesseitig fest vorgesehen ist, dieses alters- und zielgruppengerechte Testverfahren bereits ab dem 10. Mai 2021 an allen Grund- und Förderschulen sowie an den Schulen mit Primarstufe in ganz Nordrhein-Westfalen zum Einsatz zu bringen. Das Land hat hierzu alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen.

Es handelt sich bei diesem Testverfahren um die Ihnen bereits aus anderen Zusammenhängen bekannte PCR-Methode. Diese Testmethode ist sensitiver als die Antigentests und identifiziert Infektionen auch bei niedriger Viruslast und damit wahrscheinlich geringerer Infektiosität. Dadurch und durch alle weiterhin umzusetzenden Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen erreichen wir eine größtmögliche Sicherheit und einen nochmals verbesserten Gesundheitsschutz für die Schülerinnen und Schüler sowie für Sie als Lehrkräfte im Präsenzbetrieb.

Die Schulträger übernehmen Verantwortung für über 400 Logistikrouten

Das Projekt ist auf landesweit fast 3.800 Schulstandorte ausgerichtet und erfordert täglich rund 35.000 Pooltestungen. Alle hierzu notwendigen Vorbereitungen wurden mit großem Einsatz vieler Beteiligter innerhalb nur weniger Wochen getroffen. Landesweit sind über 400 Routen für den Transport der Proben zwischen den Schulen und Laboren festgelegt worden. Eine Vielzahl von Routen umfasst dabei Schulen verschiedener Schulträger, die in eigener Verantwortung oder zusammen mit externen Dienstleistern den Transport der Proben zwischen den Schulen und den Laboren organisieren sollen. Für einen Großteil der Routen liegt uns bereits eine positive Rückmeldung von den jeweiligen Schulträgern vor. Die wenigen noch ausstehenden Rückmeldungen zur verbindlichen Übernahme aller Routen durch die Schulträger erwarten wir bis zum 4. Mai 2021.

Weitere Informationen zur Logistik kommen per Schulmail

Eine Information über den Status aller Routen erhalten Sie am Donnerstag, den 6. Mai 2021 mit einer weiteren Schulmail. Daraus ist dann für jede Grund- und Förderschule mit Primarstufe und für alle weiteren Schulen mit Primarstufe ersichtlich, ob und durch welchen Schulträger bzw. Dienstleister der Probentransport auf den jeweiligen Routen ab dem 10. Mai 2021 erfolgt. Zur finalen Absicherung der Startbereitschaft erfolgt eine letzte Abfrage per Web-Survey am Mittwoch, den 5. Mai 2021, die von allen Schulen bis Donnerstag, den 6. Mai 2021, 10 Uhr zu beantworten ist.

Für alle Schulen, die einer Route zugeordnet wurden, für die eine Schulträgerzusage bis zum 4. Mai 2021 jedoch noch nicht vorliegt, beginnt das neue Testverfahren voraussichtlich am 17. Mai 2021. Bis dahin sind in diesen Schulen für eine weitere Woche die Antigenschnelltests zu nutzen, um der Testpflicht mit zweimaliger Testung pro Woche nachkommen zu können.

Hinweise und Unterstützung für eine präzise Vorbereitung und Durchführung

Die Funktionsfähigkeit des neuen Testverfahrens hängt sehr von der verlässlichen und präzisen Unterstützung und Begleitung der maßgeblichen Akteure ab. Ganz wichtig ist dabei auch die Mitwirkung der Schulen, die mit einer guten Vorbereitung beginnt. Alle hierzu wesentlichen Informationen und Unterstützungsmaterialien möchte ich Ihnen mit dieser Mail zukommen lassen. Weitere und begleitende Informationen finden Sie im Bildungsportal unter http://www.schulministerium.nrw/lolli-tests. Nutzen Sie diese Informationen, die in den folgenden Tagen sukzessive erweitert werden, zur Vorbereitung des neuen Testverfahrens.

Kontaktaufnahme durch die Labore

Bereits ab morgen wird das für Sie zuständige Labor auf Sie zukommen und die Testmaterialien zustellen. Hierzu hatten wir schon im Rahmen der Informationsveranstaltung am 27. April 2021, an der mehr als 7500 Personen teilgenommen haben, grundlegende Hinweise zum Ablauf und zur Organisation gegeben. Um in der gesamten Fläche Nordrhein-Westfalens eine schnelle Auswertung der Pooltests aus den Schulen zu ermöglichen, werden verschiedene, besonders leistungsfähige Labordienste diese Aufgabe übernehmen. Die Verfahrensweise der Labore ist sehr ähnlich, aber nicht identisch. Deshalb wird sich das der Schule zugeordnete Labor bei Ihnen über Ihr elektronisches Dienstpostfach oder per Telefon melden. Auf diesem Wege erhalten Sie wichtige Informationen darüber, wann Sie mit der Lieferung der Testmaterialien rechnen können, welche Rahmenbedingungen für die Lagerung dieser Testmaterialien gelten und wie die Proben im Vorfeld der Abholung durch Sie vorzubereiten sind (Form der Etikettierung, Beschriftung usw.). In jedem Fall ist es erforderlich, dass Sie bis zum Freitag, 7. Mai 2021, die Schülerinnen und Schüler der   Lerngruppen (bzw. der Betreuungsgruppen in den Fällen, in denen ab dem 10. Mai 2021 ausschließlich Distanzunterricht stattfindet) in Pools einteilen und die gelieferten Materialien so konfektionieren, dass eine erste Testung am kommenden Montag sichergestellt ist.

Benennung von Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern

Über die für Sie jeweils zuständige Schulaufsicht haben Sie eine Ansprechpartnerin oder einen Ansprechpartner für das Testgeschehen in Ihrer Schule benannt. Das für Sie zuständige Labor wird mit Ihnen nun das genaue Verfahren zur Rückmeldung der Testergebnisse abstimmen. Die benannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sind die zentralen Personen, um vor allem bei positiven Testergebnissen die weiteren richtigen Schritte einleiten zu können. Bei positiven Testergebnissen kommt es darauf an, schnell die Informationskette zu den Lehrkräften und Eltern in Gang zu setzen, so dass die Kinder, die zu einem positiven Pool gehören, am kommenden Tag nicht in die Schule kommen, sondern noch einmal – jetzt anhand einer individuellen Probe – mit der PCR-Methode getestet werden. Die genaueren Informationen und Abläufe sowie die unterstützenden Materialien finden Sie ebenfalls im Bildungsportal unter http://www.schulministerium.nrw/lolli-tests.

Transport der Proben von der Schule zum Labor

Die Verantwortung für den Transport der von Ihnen zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort bereitzustellenden Proben übernehmen die Kommunen als Schulträger. Ob Ihr Schulträger für Ihre Schule zuständig ist, hängt von der Gesamtverantwortung für die Route ab, auf der Ihre Schule liegt. Von der zuverlässigen Bereitstellung und Abholung der Proben hängt wesentlich ab, dass Ihnen das Labor zum vereinbarten Zeitpunkt die erforderliche Rückmeldung über die Testergebnisse geben kann. Mit den Kommunen ist vereinbart, dass der Fahrer/die Fahrerin vor Start des Projektes eine „Testfahrt“ durchführt.

Vorgehensweise bei positiven Test-Pools

Die Labore übermitteln das positive Testergebnis an die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Schule. Danach erfolgt die Informationsweitergabe an die betroffenen Lehrkräfte und Eltern der entsprechenden Kinder in der für die jeweilige Schule abgesprochenen und festgelegten Form. Die Eltern werden um die Entnahme und Rückgabe der Einzelproben im erforderlichen Zeitraum gebeten. Schülerinnen und Schüler, die einem Pool angehören, der ein positives Testergebnis erhalten hat, gelten als Corona-Verdachtsfälle. Die Eltern nehmen sie in häusliche Isolation.

Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts nach positiver Pool-Testung

Die Vorlage eines negativen Ergebnisses bei der Nachtestung zur Pool-Auflösung oder durch die Vorlage eines von den Eltern veranlassten PCR-Tests über den Hausarzt ist Grundvoraussetzung für die Wiederteilnahme von Schülerinnen und Schüler am Präsenzunterricht – diese Konsequenz muss sehr klar und eindeutig gegenüber den Eltern kommuniziert werden. Sollte der unwahrscheinliche Fall eintreten, dass bei der vollständigen Nachtestung der Schülerinnen und Schüler eines positiven Pools kein infiziertes Kind ermittelt werden kann, bedarf es einer weiteren Nachtestung durch Haus- bzw. Kinderärzte im Rahmen individueller PCR-Tests. Deshalb ist es wichtig, nochmals darauf hinzuweisen, dass die dringend notwendige Beteiligung an der Nachtestung im Rahmen der Auflösung eines positiven Pools aktiv gegenüber den Eltern kommuniziert werden muss. Denn bei diesen Nachtestungen sind die Gesundheitsämter nicht involviert, da diese von einem positiven Pool-Test-Ergebnis keine Kenntnis haben. Beteiligen sich die Eltern nicht an der Nachtestung zur Pool-Auflösung, müssen sie selbst aktiv auf ihre Haus- bzw. Kinderärzte zugehen, damit diese eine bestätigende PCR-Testung veranlassen können. Vorher ist eine Rückkehr in die Schule nicht möglich. Um das Testverfahren erfolgreich in Gang zu setzen, ist es wichtig, die Eltern über diese Abläufe präzise zu informieren. Auch dazu stellen wir Ihnen zeitnah unter http://www.schulministerium.nrw/lolli-tests Musterbriefe und weitere Informationen zur Verfügung, die Sie verwenden können.

Von dem Verfahren unberührt bleiben die notwendigen Quarantänemaßnahmen, wenn eine Schülerin oder ein Schüler durch die zuständige Behörde als Kontaktperson identifiziert wird.

Anpassung des Wechselmodells für einen sicheren Test-Rhythmus

Die verpflichtende zweimalige Testung aller Schülerinnen erfordert es, den täglichen Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht vorzusehen, grundsätzlich in einem zweiwöchigen Rhythmus. Das bedeutet bei geteilten Klassen für einen Zeitraum von zwei Wochen, dass die Gruppe A am Montag, Mittwoch, Freitag, Dienstag, Donnerstag in der Schule präsent ist, die Gruppe B am Dienstag, Donnerstag, Montag, Mittwoch, Freitag (eine grafische Darstellung einschließlich der Übersicht bis zu den Sommerferien finden Sie neben anderen Informationen ab sofort im Bildungsportal unter http://www.schulministerium.nrw/lolli-tests. Testtage sind für die Gruppe A in der ersten Woche der Montag und Mittwoch, in der zweiten Woche der Dienstag und Donnerstag. Für die Gruppe B sind die Testtage der Dienstag, Donnerstag, Montag und Mittwoch im Zeitraum von 14 Tagen. So ist eine engmaschige und kontinuierliche Überwachung des Infektionsgeschehens in der Schule gegeben. Dazu trägt auch die hoch sensitive Testmethode bei, die eine mögliche Infektion auch bei einer niedrigen Viruslast erkennt und eine Ausbreitung gerade bei häufig asymptomatischem Verlauf bei jungen Schülerinnen und Schülern verhindert. Bei dem täglichen Wechselmodell ist außerdem gewährleistet, dass bei einer positiven Pool-Testung die für den Folgetag vorgesehenen Einzeltestungen am Tag des Distanzunterrichts vorgenommen werden können. Auch dies trägt zu größtmöglicher Sicherheit in der Schule bei.

Ausnahmen vom Wechselmodell nur nach Genehmigung

Sollten Sie im Einzelfall von diesem Wechselmodell abweichen wollen, ist bei der zuständigen Schulaufsicht eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Zwingend erforderlich ist eine pädagogische Begründung, aber auch der Nachweis, dass am Folgetag der Testung bei einer Positivtestung eine Präsenz der betroffenen Schülerinnen und Schüler vermieden werden kann und die logistischen Erfordernisse der Laborbelieferung nicht beeinträchtigt sind.

Die Einführung der Lolli-Tests und die Pädagogische Betreuung

Die pädagogischen Betreuungsangebote bleiben unverändert bestehen und werden in das neue Testverfahren in geeigneter Weise integriert. Schülerinnen und Schüler, die an der pädagogischen Betreuung teilnehmen, bleiben Teil des Pools ihrer regulären Lerngruppe. Sollte dieser Pool positiv auf SARS-COVID 19 getestet werden, dann dürfen sie solange auch nicht an der Betreuung teilnehmen, bis die Eltern einen negativen PCR-Test vorlegen.

Besondere Regelungen an Förderschulen

Der „Lolli-Test“ ist so konzipiert, dass er auch an den öffentlichen und privaten Förderschulen zu einer deutlichen Verbesserung der Abläufe führen kann und daher auch in diesen Schulen – mit Ausnahme der Förderschulen allein der Sekundarstufe II – angewendet werden soll. Hierbei haben wir nicht nur die Primarstufe in den Blick genommen, sondern uns dazu entschieden, aufgrund der vielfach stufenübergreifend geführten Förderschulen die „Lolli-Tests“ nach dem Prinzip „eine Schule – ein Testverfahren“ für alle Schülerinnen und Schüler der Schule einzuführen. Es kommt hinzu, dass der „Lolli-Test“ insbesondere für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarfen außerhalb der Lern- und Entwicklungsstörungen eine deutlich bessere Anwendbarkeit und Praxistauglichkeit aufweist. Grundsätzlich ist es daher auch an den Förderschulen notwendig, den Wechselunterricht, sofern er angesichts der derzeitigen Inzidenzwerte möglich ist, auf das oben bei den Grundschulen beschriebene Wechselmodell umzustellen.

Die übliche Verfahrensweise bei einem positiven Testergebnis im Pool ist für die Mehrzahl der Förderschulen – also der Förderschulen mit den Förderschwerpunkten im Bereich den Lern- und Entwicklungsstörungen – analog zum Verfahren in den Grundschulen zu gestalten.

Der Lolli-Test kommt grundsätzlich für alle Schülerinnen und Schüler an Förderschulen

Wie bereits erwähnt, ist der „Lolli-Test“ so konzipiert, dass er auch an den öffentlichen und privaten Förderschulen zu einer deutlichen Verbesserung der Abläufe führen kann und daher auch in diesen Schulen – mit Ausnahme der Förderschulen allein der Sekundarstufe II – angewendet werden soll. Allerdings gibt es Besonderheiten im Bereich der Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung, auf die ich hier kurz eingehen will.

Präsenzunterricht an Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung

§1 Coronabetreuungsverordnung in der ab dem 23. April 2021 geltenden Fassung setzt die Bestimmungen des geänderten Infektionsschutzgesetzes des Bundes in Landesrecht um. Bei einem Inzidenzwert in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt, der an drei aufeinander folgenden Tagen über 165 liegt, ist am übernächsten Tag nur noch Distanzunterricht möglich. Davon sind Ausnahmen für Abschlussklassen und Förderschulen möglich. Diese Regelungen hat das Ministerium für Schule und Bildung mit der SchulMail vom 22. April 2021 mit Blick auf die Förderschulen dahingehend getroffen, dass die Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung weiter im Präsenzunterricht bleiben. Diese beiden Förderschul-Typen sind bereits seit ihrer Einrichtung im Schulgesetz unter einen besonderen Status gestellt als gebundene Ganztagsschulen im Sinne des § 9 des Schulgesetzes. Schon seit Schulgründung stand für diese Schulen immer im Hintergrund auch die Aufgabe, Entlastung der Familien von Kindern mit komplexen Behinderungen in Pflege und Versorgung zu gewährleisten. Es ist aber gerade für diese oftmals sehr komplex beeinträchtigten Schülerinnen und Schüler von besonderer Bedeutung, strukturierende, ritualisierte und kontinuierliche Lernangebote zu erhalten, um ihre basalen Lernkompetenzen zu stabilisieren.

  • Die eher kleinen Klassengrößen an diesen Förderschulen machen es nur aus ganz besonderen Gründen erforderlich, eine Klassenteilung – und somit eine Poolteilung – vorzunehmen. Hier ist die Grundregel: die Klasse ist ein Pool. Das hat den Vorteil, dass die Einrichtung von Wechselunterricht nicht erforderlich ist und somit durch den täglichen Präsenzunterricht auch die Einrichtung der beim Wechselunterricht zusätzlich erforderlichen pädagogischen Betreuung entfallen kann. In der beigefügten Übersicht ist ein Modell bis zu den Sommerferien zur Organisation der Testtage im Schulbetrieb beigefügt. 
  • Sollten Sie im Einzelfall von Präsenztagemodellen abweichen wollen, ist bei der zuständigen Schulaufsicht eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen, auch hier ist es zwingend, dass die logistischen Erfordernisse für die Laborbelieferung nicht beeinträchtigt sind.
  • Das Verfahren für die Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung unterscheidet sich bei der Erstellung der zweiten Probe, die im Falle einer Positiv-Testung erforderlich ist, von denen der anderen Schulen:

Diese Förderschulen haben oftmals ein sehr großes Einzugsgebiet, der Weg zur Schule erfolgt mit einem ausdifferenzierten Fahrtensystem, das durch den Schulträger organisiert wird. Im Falle einer positiven Pool-Testung ist es für die Eltern dieser Kinder mit häufig sehr komplexen Behinderungen sehr aufwändig, die Einzelprobe als Kontrollprobe zur erforderlichen Zeit zurück in die Schule zu bringen, da sie ihre Kinder nicht ohne Betreuung in der häuslichen Umgebung belassen können, um die weite Streckendistanz zu ihrer Förderschule zu bewältigen.

Als organisatorische und logistische Erleichterungen für die Eltern wird an diesen Förderschulen an jedem Testtag nach der ersten Poolprobe noch eine zweite Probe als Einzelprobe in der Schule entnommen, personalisiert, etikettiert und in der Schule zurückbehalten.

Für den Fall einer positiven Pooltestung in der Lerngruppe kann dann die Laboreinsendung dieser personalisierten Proben am Folgetag erfolgen. Im Normalfall eines negativen Pooltestungsergebnisses können diese Proben problemlos, da nicht infektiös, im Hausmüll entsorgt werden. Bei der Identifikation der Person mit einem positiven Befund wird dann das übliche Verfahren der behördlich angeordneten Quarantäne eingeleitet. 

  • Die Landschaftsverbände können sich als Schulträger der Förderschulen Hören und Kommunikation sowie Sehen diesem Verfahren zur Entnahme der Individualprobe anschließen, da auch das Einzugsgebiet dieser Schulen oftmals sehr groß ist.

Hinsichtlich der Einführung des neuen Testverfahrens gilt demnach:

  • In der Regel entsprechen die Pools den Klassengrößen an diesen Förderschulen (Pool = Klasse).
  • Die Testung der Schülerinnen und Schüler erfolgt an zwei Tagen in der Woche, die Einteilung dazu nimmt die Schulleitung vor.
  • Die Entnahme der zweiten Probe (Einzelprobe als Rückstellprobe im Falle eines positiven Pools) erfolgt am Tag der Pooltestung der Schülergruppe in der Schule und wird gesondert aufbewahrt. Diese verbleibt in der Schule, bis die Rückmeldung des Labors zum getesteten Pool erfolgt ist. Bei negativer Poolbestimmung kann diese Probe entsorgt werden.
  • Sollte eine Pooltestung am Mittwoch vor den Feiertagen (Christi Himmelfahrt, 13. Mai 2021) oder (Fronleichnam, 3. Juni 2021) ein positives Testergebnis aufweisen, erfolgt die Individualtestung und Abgabe der individuellen Probe in der Schule am darauffolgenden Freitag (14. Mai bzw. 4. Juni 2021)
  • In der Pfingstwoche mit den Feiertagen am 24. Mai und 25. Mai 2021 finden zwei Pooltesttage statt (Mittwoch und Donnerstag).

Weitere Schulen mit Primarstufe

Neben den Grundschulen und Förderschulen gibt es unter den Schulen in Nordrhein-Westfalen auch einige schulstufenübergreifend geführte Schulen, bei denen nun ebenfalls die Testverfahren auf den „Lolli-Test“ umgestellt werden sollen. Dazu gehören unter anderem die PRIMUS-Schulen, eine Volkschule, die Laborschule sowie einige Ersatzschulen mit Primarstufe in privater Trägerschaft. Bei ihnen wird das Verfahren analog zum beschriebenen Modell für die Grundschulen umgesetzt, wobei alle Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen einbezogen werden.

Formen des Schulbetriebs in Abhängigkeit der Inzidenz

Der Schul- und Unterrichtsbetrieb findet in Nordrhein-Westfalen auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes des Bundes sowie des § 1 Coronabetreuungsverordnung in Abhängigkeit vom maßgeblichen Inzidenzwert 165 grundsätzlich als Distanz- oder Wechselunterricht statt. Für den Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen gelten für die unterschiedlichen Bereiche nachfolgende Regelungen:

Wechselunterricht bei einer stabilen Inzidenz unter 165

Der Unterricht findet in allen beteiligten Schulen – außer in den soeben behandelten Förderschulen Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung und für die Abschlussklassen – in geteilten Klassen in einem täglichen Wechsel aus Präsenz- und Distanzunterricht statt. An allen Tagen wird parallel dazu die pädagogische Betreuung angeboten.

  • Für jede Lerngruppe werden Pools gebildet.
  • Die Testungen erfolgen entweder am Montag und Mittwoch bzw. Dienstag und Donnerstag.
  • Die notwendigen Einzelnachtestungen erfolgen ggf. von Dienstag bis Freitag.
  • Die Kinder, die an der pädagogischen Betreuung teilnehmen, werden im Pool ihrer Lerngruppe getestet.
  • An beweglichen Ferientagen und am Ferientag nach Pfingsten finden ggf. Betreuungsangebote im Rahmen der OGS statt. An diesen Tagen wird durch das Land kein Testangebot zur Verfügung gestellt.

Distanzunterricht bei einer Inzidenz über 165

  • Die Pools werden gebildet für die Gruppen der pädagogischen Betreuung.
  • Die Testungen der einzelnen Betreuungsgruppen/Pools erfolgen entweder am Montag und Mittwoch bzw. Dienstag und Donnerstag.
  • Einzelnachtestungen erfolgen ggf. von Dienstag bis Freitag.
  • An beweglichen Ferientagen und am Ferientag nach Pfingsten finden ggf. Betreuungsangebote im Rahmen der OGS statt. An diesen Tagen wird durch das Land kein Testangebot zur Verfügung gestellt.
  • Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung erteilen auch oberhalb einer Inzidenz von 165 Präsenzunterricht (s.o.).

Hinweis zum Umgang mit vorhandenen Selbsttests

In den letzten Wochen sind flächendeckend für alle Schulen in Nordrhein-Westfalen Antigenselbsttests beschafft und verteilt worden. Die Kalkulation bezog sich dabei auf einen regulären Präsenzunterricht mit zwei Testungen in der Woche. Derzeit ist der Bedarf jedoch insbesondere aufgrund von Unterrichtsformaten in Distanz deutlich niedriger. Dies führt an vielen Schulen zu hohen Beständen an Antigenselbsttests. Für die kommenden Wochen besteht noch eine vertraglich festgelegte Abnahmeverpflichtung. Bis zu den Sommerferien reduzieren sich die Liefermengen jedoch deutlich, so dass ein Rückgriff auf diese Reserven notwendig sein wird. Es ist daher vorgesehen, dass Sie die kommenden Lieferungen annehmen und die vorübergehend überzähligen Antigenselbsttests bevorraten. Für die am Lolli-Testverfahren teilnehmenden Schulen werden diese Tests auch weiterhin für die Beschäftigten an diesen Schulen benötigt.

Das Ministerium für Schule und Bildung beabsichtigt, durch geeignete organisatorische Maßnahmen überzählige Antigenselbsttests für andere Schulen, an denen Bedarfe bestehen, verfügbar zu machen. Grundlage dieses Bestandsmanagements bilden die Ihnen bekannten Umfragen, in die auch bereits Fragen zu Beständen integriert sind. Um eine bestmögliche Steuerung zu ermöglichen, möchte ich Sie dringend bitten, auch künftig an diesen Umfragen teilzunehmen und die entsprechenden Fragen präzise zu beantworten.

 

Sehr geehrte Schulleitungen, liebe Kolleginnen und Kollegen,

mir ist sehr bewusst, dass es bei einem anspruchsvollen Verfahren wie diesem auf das gute und reibungslose Zusammenwirken aller am Prozess Beteiligten ankommt und dass bei einem so groß angelegten Vorhaben an der ein oder anderen Stelle auch Anlaufschwierigkeiten auftreten können. Nichtsdestotrotz bin ich sicher, dass sich das zunächst bis zu den Sommerferien vorgesehene Lolli-Testverfahren in der praktischen Umsetzung schnell bewährt und einen weiteren und wichtigen Beitrag zu mehr Sicherheit für alle Beteiligten in den teilnehmenden Schulen leisten wird. Lassen Sie uns das Projekt gemeinsam zu einem Erfolg machen! Ich danke Ihnen schon jetzt für Ihre engagierte Unterstützung und Mitwirkung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter

 

<<<<<<<<<< Ende der SchulMail des MSB NRW <<<<<<<<<<

 Diese Nachricht wurde Ihnen im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) übermittelt.

 Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich an Schuljahr2020-2021[at]msb.nrw.de (Schuljahr2020-2021[at]msb[dot]nrw[dot]de), 0211 5867 3581.

 Ferner wird auf die regelmäßig aktualisierten „Allgemeinen Informationen zum Schulbetrieb“ verwiesen.