[12.08.2021] Aktionsprogramm „Ankommen und Aufholen für Schülerinnen und Schüler“
>>>>>>>>>>>>Beginn der SchulMail des MSB NRW >>>>>>>>>
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Sommerferien neigen sich dem Ende entgegen und das neue Schuljahr 2021/2022 beginnt in Kürze. Mit meinen SchulMails vom 30. Juni und 5. August 2021 hatte ich Sie bereits über die Rahmenbedingungen zum Start in das neue Schuljahr informiert.
Unabhängig davon, wie sich die Pandemie-Situation im Laufe der kommenden Wochen und Monate entwickelt, muss es unser oberstes Ziel sein, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit ihren individuellen Lernentwicklungen und Lernerfahrungen in den Blick zu nehmen, Lernfreude neu zu beleben und die Schul- und Klassengemeinschaften wieder zu festigen.
In meiner SchulMail zum Beginn der Sommerferien hatte ich Ihnen Unterstützung, Ideen und Hinweise zur Gestaltung der ersten Wochen nach den Ferien angekündigt. Diese Zusage möchte ich heute einlösen.
I. Schule ist Lern- und Lebensraum.
Ankommen braucht Zeit, Raum und gemeinsame Gestaltung
Die Zeit des Ankommens soll den Schulen Möglichkeiten und Freiräume bieten, Schule wieder als Lern- und Lebensraum zu gestalten und als Schulgemeinschaft wieder zusammenwachsen.
- Schule ist Ort der Begegnung und fördert das soziale Miteinander.
- Schule ist Ort der ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung.
- Schule ist Ort der Bewegung und fördert motorische Kompetenzen.
- Schule ist Ort der kulturellen Begegnung und fördert das ästhetische Erleben und Erproben.
Um Schule als einen solchen Ort wieder zu stärken, sollen schulintern ebenso wie in der Zusammenarbeit mit externen Partnern außerunterrichtliche Projekte, außerschulische Lernorte, Sport- und Bewegungsangebote und Möglichkeiten der kulturellen Begegnung genutzt werden.
Lernstanddiagnose ist mehr als ein punktuelles Testen von Fachwissen
Die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie zeigen, dass es umso wichtiger ist, zielgenau an den Lernausgangslagen anzusetzen. Im vergangenen Schuljahr haben Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler ihre Kompetenzen in den unterschiedlichsten Bereichen ausdifferenzieren können und müssen. Dies bildet eine gute Grundlage, mit den Möglichkeiten der pädagogischen Diagnose die richtigen Ansätze für eine individuelle Förderung und ein erfolgreiches Weiterlernen anzubieten, um die Bildungsbiografie der Schülerinnen und Schüler langfristig zu stärken.
Jede Schule hat eine eigene, den jeweiligen besonderen Bedingungen angepasste Diagnose- und Unterstützungskultur zur angemessenen individuellen Förderung ihrer Schülerinnen und Schüler.
Dabei sollen die sozial-emotionalen Aspekte genauso wie vorhandene Lernrückstände in den Blick genommen und im Anschluss schrittweise aufgearbeitet werden.
Ergänzend hierzu stellt QUA-LiS NRW den Schulen ein Online-Angebot zur Verfügung, um mögliche Lernrückstände aufzuholen:
https://www.schulentwicklung.nrw.de/cms/aufholen-nach-corona/abbau-von-lernrueckstaenden/index.html
Die in diesem Angebot zusammengestellten Unterstützungsmaterialien beziehen sich sowohl auf das fachliche als auch auf das überfachliche – wie etwa das sozial-emotionale – Lernen:
- Unterstützungsmaterialien zur Diagnose von Lernständen,
- Angebote zur Förderung von Kernkompetenzen,
- Diagnoseinstrumente und darauf abgestimmte Förderangebote
sowie
- weitere überfachliche Unterstützungsmaterialien.
Das Angebot an Materialien soll weiter ausgebaut werden.
Einbinden der Erfahrungen der Pandemiezeit in vertraute Lern-und Unterrichtsstrukturen vor Ort
Die vielfältigen Pandemieerfahrungen lassen sich gezielt und gewinnbringend in den neuen Unterrichtsalltag einbinden, denn gerade jetzt ist es wichtig, dafür zu sorgen, dass all die erworbenen Kompetenzen nicht verloren gehen, sondern weiterhin gefördert und ausgebaut werden. Dies kann geschehen durch:
- Nutzung der neu erworbenen Kompetenzen hinsichtlich der Kommunikations- und Arbeitsstrukturen von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften,
- Einbindung persönlicher Erfahrungen der Pandemiezeit – von und mit Schülerinnen und Schülern,
- Nutzung von in der Pandemie entstandenen Ritualen und Verfahren für individuelle Rückmeldungen,
- Etablierung einer systematischen, nachhaltigen und ganzheitlichen Planung der individuellen Förderung.
Dies ist insbesondere auch für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung von besonderer Bedeutung.
All das kann nur über den gemeinsamen pädagogisch-fachlichen Austausch aller an Schule Beteiligten gelingen – dies bezieht die schulbezogenen Mitwirkungsgremien und außerschulischen Partner, die Arbeit etwa in den Fachschaften, Bildungsgangteams und Konferenzen sowie selbstverständlich auch die Zusammenarbeit der Lehrkräfte mit ihren Schülerinnen und Schülern sowie den Erziehungsberechtigten, Ausbildenden etc. ein.
Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung
Aus der Zeit des Ankommens entwickeln sich nach und nach wieder vertraute Lern- und Leistungssituationen. Ab Ende August kann ein Übergang zum unterrichtlichen Schulalltag, der auch Leistungsüberprüfungen, Klausuren und Klassenarbeiten beinhaltet, erfolgreich gelingen. Bis dahin eignet sich die Nutzung zur Verfügung stehender Spielräume, die durch landesweite Regelungen sowie schulinterne Konzepte gegeben werden, z.B. in:
- den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen aller Schulformen ( https://www.schulministerium.nrw/ausbildungs-und-pruefungsordnungen-aller-schulformen-nordrhein-westfalen ),
- den schulinternen Methoden- und Leistungskonzepten der Primarstufen,
- schulinternen Lehrplänen der weiterführenden Schulen,
- den didaktischen Jahresplanungen und Leistungsbewertungskonzepten der Berufskollegs
sowie
- den Förderplänen im Kontext der sonderpädagogischen Förderung.
Weitere detaillierte Gestaltungshinweise für die ersten Wochen des Ankommens sind im Bildungsportal veröffentlicht.
Nach der Zeit des Ankommens sollen unsere Schülerinnen und Schüler möglichst viele Gelegenheiten und Angebote erhalten, Versäumtes aufzuholen und Chancen für einen erfolgreichen Wiedereinstieg in Lernprozesse zu erhalten. Das Land Nordrhein-Westfalen setzt dabei im Rahmen des Programms „Ankommen und aufholen“ (https://www.schulministerium.nrw/ankommen-aufholen) auf unterschiedliche Programmbestandteile, die einander sinnvoll ergänzen, und die letztendlich einem Ziel dienen: unsere Kinder und Jugendlichen beim Abbau von Lernrückständen infolge der Pandemie wirkungsvoll zu unterstützen.
II. Aktionsprogramm „Ankommen und aufholen“
Um während der Pandemie entstandene Lernrückstände abzubauen, stellt die Landesregierung mit Unterstützung des Bundes den Schulen in Nordrhein-Westfalen insgesamt rund 430 Millionen Euro zur Verfügung. Dabei setzen wir auf ein Konzept, das den Schulen mit den vier Bausteinen „Extra-Geld“, „Extra-Personal“, „Extra-Zeit“ und „Extra-Blick“ treffsichere Antworten auf die vielfältigen pandemiebedingten Herausforderungen an die Hand gibt.
Die Maßnahmen im Einzelnen:
Extra-Geld
Unser erklärtes Ziel ist es, die Schulen möglichst unkompliziert, unmittelbar und im Interesse der Schülerinnen und Schüler finanziell zu unterstützen. Aus diesem Grund werden den Schulträgern (einschließlich der Ersatzschulträger) in Kürze Schulbudgets und Schulträgerbudgets in einem unbürokratischen Verfahren zur Verfügung gestellt. Es ist beabsichtigt, die entsprechenden Budgets im Bildungsportal zu veröffentlichen, so dass jede Schule und jeder Schulträger in Nordrhein-Westfalen einen Überblick darüber hat, welche Mittel in welcher Höhe zur Verfügung stehen.
Auch die Bereitstellung von Mitteln für Bildungsgutscheine zur gezielten Förderung einzelner Schülerinnen und Schüler ist vorgesehen. Die dazu erforderlichen Verfahren werden aktuell mit externen Bildungsanbietern erarbeitet.
Die Mittel werden in Form von Budgets als fachbezogene Pauschale an die Kommunen für die Schulen vor Ort ausgezahlt. Für dort ansässige Schulen, die nicht in Trägerschaft der Kommune stehen (Ersatzschulen), leitet der öffentliche Schulträger die insoweit zugewiesenen Mittel an den jeweiligen Träger weiter.
Die Schulträger der öffentlichen Schulen und der genehmigten Ersatzschulen in NRW erhalten zum Schuljahresbeginn insgesamt 180 Millionen Euro Gesamtbudget, wovon sie mindestens 30 Prozent in Form von Schulbudgets den Schulen unmittelbar zur Verfügung stellen sollen. Diese Schulbudgets werden bereitgestellt, um schulbezogene Maßnahmen zur Beseitigung der pandemiebedingten Defizite umzusetzen. Beispiele dafür können Besuche außerschulischer Lernorte, Aktivitäten, die das Miteinanderlernen stärken, Anschaffungen von Fördermaterialien, der Kauf von Lizenzen für digitale Förderprogramme sowie die Förderung einzelner Projekte sein.
Neben den Mitteln für Bildungsgutscheine, die weitere mindestens 30 Prozent der Fördermittel ausmachen, erhalten die Schulträger zusätzliche finanzielle Mittel, um die Schulen vor Ort zu unterstützen. Diese Schulträgerbudgets dienen der Sicherung und Schaffung gegebenenfalls auch schulübergreifender regionaler Angebote zur Beseitigung von Lernrückständen z. B. in Kooperation mit externen Bildungsanbietern. Diese können als fachliche Förderangebote in Kleingruppen an Schulen stattfinden, zum Beispiel durch Angebote von Nachhilfeinstituten, Volkshochschulen, Stiftungen, Vereinen, Trägern der überbetrieblichen Ausbildung oder Kammerorganisationen sowie anderen Bildungsanbietern. Ermöglicht wird auch die Unterstützung der Mobilität von Schülerinnen und Schülern im Zusammenhang mit angebotenen Maßnahmen.
Ersatzschulträger erhalten zudem ein weiteres Budget, mit dem sie in die Lage versetzt werden sollen, wirkungsgleich Maßnahmen aus dem nachfolgend beschriebenen Baustein „Extra-Personal“ eigenständig zu initiieren, die an öffentlichen Schulen über die Schulaufsicht umgesetzt werden. Diese Mittel erhalten die Ersatzschulträger ebenfalls über die Stadt oder Gemeinde ihres Schulstandortes.
Weitere Informationen zum Baustein „Extra-Geld“ finden Sie im Bildungsportal unter:
https://www.schulministerium.nrw/extra-geld
Extra-Personal
Für diesen Baustein stehen insgesamt weitere 160 Millionen Euro bereit.
Abhängig von den jeweiligen Erfordernissen vor Ort und in Abstimmung mit der Schulaufsicht haben Schulen die Möglichkeit, Personal für die Dauer des Programms befristet einzustellen. Die Ausschreibungen werden im Portal WWW.VERENA.NRW.DE veröffentlicht. Eingestellt werden können Lehrkräfte oder anderes pädagogisches oder sozialpädagogisches Personal.
Auf ausgeschriebene Bedarfe für Lehrkräfte können sich sowohl Personen mit Lehramtsbefähigung als auch andere qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber bewerben. Dies können zum Beispiel Hochschulabsolventinnen und -absolventen, Pensionärinnen und Pensionäre, Studierende oder Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung sein, wenn sie für den Schuldienst geeignet sind.
Auf ausgeschriebene Bedarfe für anderes pädagogisches oder sozialpädagogisches Personal können sich beispielsweise Fachkräfte für Schulsozialarbeit, Fachkräfte in multiprofessionellen Teams, sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase, Fachlehrkräfte an Förderschulen oder Fachlehrkräfte an Berufskollegs, wie z.B. Werkstattlehrkräfte und technische Lehrkräfte, bewerben. Es gelten die in den einschlägigen Erlassen festgelegten Anforderungen an die Qualifikation der Bewerberinnen und Bewerber.
Die befristet Beschäftigten unterstützen Schülerinnen und Schüler zusätzlich beim Aufholen pandemiebedingter Lernrückstände. Dies kann insbesondere durch Förderung und Betreuung von Gruppen, durch Unterstützung der Stammlehrkraft im Regelunterricht, durch Fördermaßnahmen außerhalb des Regelunterrichts oder durch andere unterrichtsergänzende Maßnahmen erfolgen. Personen ohne Lehramtsbefähigung unterstützen die Lehrkräfte und wirken bei der Erziehung, beim Unterricht und der Beratung der Schülerinnen und Schüler mit.
Auch regelmäßige Mehrarbeit von Bestandslehrkräften ist zur Intensivierung der individuellen Förderung in Abstimmung mit der Schulaufsicht möglich.
Weitere Informationen zum Einstellungsverfahren von Extra-Personal sowie zur Mehrarbeit finden Sie im Bildungsportal unter:
https://www.schulministerium.nrw/extra-personal
Darüber hinaus wird das „Helferprogramm für die Ganztags- und Betreuungsangebote“ weiterentwickelt, um die Abmilderung pandemiebedingter Rückstände der Schülerinnen und Schüler auch im OGS-Bereich sowie im Bereich der gebundenen Ganztagsförderschulen personell zu unterstützen. Durch zusätzliche Personalmaßnahmen kann die pädagogische und organisatorische Arbeit in der OGS auf diese Weise sinnvoll ergänzt werden.
Extra-Zeit
Das bereits im März dieses Jahres gestartete Programm „Extra-Zeit zum Lernen in NRW“ wurde im Rahmen von „Ankommen und aufholen“ erweitert und die Gesamtfördersumme bedarfsgerecht um 24 Millionen Euro erhöht. Damit stehen bis zum Ende der Sommerferien 2022 insgesamt 60 Millionen Euro für außerschulische Bildungs- und Betreuungsangebote zur Verfügung. Bei der Anfang März mit drei Förderlinien gestarteten Extra-Zeit sind wir im Übrigen sehr erfolgreich – dies belegen die aktuellen Zahlen eindrucksvoll: Stand 31. Juli 2021 sind fast 16 Millionen Euro für über 8.000 Gruppenangebote und über 300 Individualangebote von den Trägern beantragt worden. Der Anstieg insbesondere in den Monaten Juni und Juli zeigt, dass das Landesprogramm besonders intensiv in der Ferienzeit genutzt wurde.
Detaillierte Informationen zum Programm „Extra-Zeit“ finden Sie im Bildungsportal unter:
https://www.schulministerium.nrw/extra-zeit
Extra-Blick
Der Baustein „Extra-Blick“ schließlich berücksichtigt in ganz besonderem Maße die besonderen Rahmenbedingungen der kommenden Wochen und Monate.
Zu Beginn dieses Schuljahres richten wir unseren Blick auf die schon jetzt jeder Schule zur Verfügung stehenden Ressourcen. Anregungen zur Umsetzung habe ich Ihnen am Anfang dieser SchulMail gegeben.
Nutzen wir das kommende Schuljahr ganz bewusst, um den Blick zu schärfen – für die individuellen Lernentwicklungen und -erfahrungen jedes einzelnen Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
Anregungen, Ideen und Unterstützungsmaterialien dazu finden Sie unter:
https://www.schulministerium.nrw/extra-blick
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
in wenigen Tagen beginnt das neue Schuljahr und wir hoffen, für Sie als Schulleitungen und Lehrkräfte und letztendlich natürlich für die Schülerinnen und Schüler mit „Ankommen und aufholen“ ein hilfreiches Unterstützungsangebot schaffen zu können.
Die Pandemie ist noch nicht vorüber und auch in diesem Schuljahr werden pandemiebedingte Herausforderungen auf uns alle zukommen. Für Ihre Unterstützung der vorgestellten Programmlinien wie überhaupt Ihr Engagement und Durchhaltevermögen möchte ich mich schon heute bedanken. Gerade jetzt ist Ihre Aufgabe für die Schülerinnen und Schüler von besonderer Bedeutung. Mit diesem Bewusstsein wünsche ich Ihnen und allen Schülerinnen und Schülern einen guten und gesunden Start in das neue Schuljahr.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Richter
<<<<<<<<<< Ende der SchulMail des MSB NRW <<<<<<<<<<
Diese Nachricht wurde Ihnen im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) übermittelt.
Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich an Schuljahr2021-2022[at]msb.nrw.de (Schuljahr2021-2022[at]msb[dot]nrw[dot]de), 0211 5867 3581.
Ferner wird auf die regelmäßig aktualisierten „Allgemeinen Informationen zum Schulbetrieb“ im Bildungsportal verwiesen.
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