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[16.11.2021] Schulmail zur Optimierung des Lolli-Testverfahrens - Strategie 2.0

>>>>>>>>>>Beginn der SchulMail des MSB NRW >>>>>>>>>

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

Sie alle haben in den letzten Monaten sehr viel geleistet und einen großen Teil dazu beigetragen, dass für unsere Schülerinnen und Schüler ein möglichst normaler Schulbetrieb in Präsenz stattfinden kann. Dies ist vor allem auch durch die regelmäßig stattfindenden Testungen in den Schulen möglich. Dafür möchte ich Ihnen meinen Dank aussprechen.

Testverfahren bis zu den Weihnachtsferien 2021

Der aktuelle Testrhythmus wird bis zu den Weihnachtsferien beibehalten. Eine Abweichung davon betrifft nur die letzte Schulwoche vor den Weihnachtsferien (KW 51), um dadurch allen Schulen sowie Schülerinnen und Schülern einen sicheren Übergang in die Weihnachtsferien zu ermöglichen.

So wird in der letzten Woche vor den Weihnachtsferien (KW 51) am Mittwoch, den 22. Dezember eine zeitgleiche Testung aller Schülerinnen und Schüler (Volltestung) stattfinden, sodass am Donnerstag, den 23. Dezember, also am letzten Schultag vor den Weihnachtsferien, nur noch Einzeltestungen zur Auflösung der positiven Pools an den Schulen durchgeführt werden müssen. Eine Übersicht zur geplanten Änderung des Testrhythmus finden Sie auch im Bildungsportal unter dem folgenden Link: www.schulministerium.nrw/lolli-tests.

Gleichzeitig möchte ich Sie schon jetzt um Verständnis dafür bitten, wenn sich aufgrund des erhöhten Testaufkommens am 22. Dezember die Befundübermittlung der Pooltestergebnisse um einige Stunden verzögern könnte.

Durch das sichere Verfahren der PCR-Lolli-Testung und seine regelmäßige und kontinuierliche Anwendung ist es uns gelungen, den Präsenzunterricht stabil aufrechtzuerhalten und abgestimmte Verfahren zur häuslichen Isolierung im Falle von Positiv-Testungen zu praktizieren.

Ich möchte hier noch einmal das Verfahren bei der Poolauflösung beschreiben, wie es auch mit den Bezirksregierungen kommuniziert wurde.

  • Es gilt weiterhin: Die Kinder eines Pools mit positivem Testergebnis sind bis zum Erhalt eines negativen Ergebnisses des Kontrolltests gehalten, sich bestmöglich abzusondern, unmittelbare Kontakte zu anderen Personen, die nicht zwingend erforderlich sind, zu vermeiden und die Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen strikt einzuhalten (Selbstisolation). Ein Schulbesuch ist in dieser Zeit nicht möglich.
  • Eine Teilnahme am Präsenzunterricht ist für Schülerinnen und Schüler möglich, die einen PCR-Einzeltest mit negativem Ergebnis erhalten haben (auch Nachweis einer negativen Einzel-PCR-Lolli-Testung über die Schulen) und nicht nach einer Einzelfallprüfung vom Gesundheitsamt als enge Kontaktpersonen identifiziert worden sind.

Dies bedeutet:

  • Eine vollständige Auflösung des Pools ist für eine Rückkehr der negativ getesteten Kinder zur Schule nicht erforderlich. Einzelne ungetestete Kinder können somit die Teilnahme anderer getesteter Kinder nicht „blockieren“. Gleiches gilt für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen mit PCR-Pool-Testungen.
  • Immunisierte Schülerinnen und Schüler ohne Symptome müssen nicht an den Pooltestungen teilnehmen und sind als Kontaktpersonen in der Regel von der Quarantänepflicht ausgenommen.
  • Schülerinnen und Schüler haben bei einem positiven Poolbefund einen Anspruch auf die kostenlose Durchführung eines PCR-Einzeltests. Idealerweise sollte der durch die Schule zur Verfügung gestellte Nachtest als PCR-Einzeltest genutzt werden. Die Vornahme des PCR-Einzeltests in einer Arztpraxis oder in einem Testzentrum im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten ist ebenfalls kostenfrei möglich.
  • Ich möchte jedoch nachdrücklich an die Eltern appellieren, die Nachtestung über die Schulen abzuwickeln.

Weitere Informationen zur Lolli-Testung finden sich unter: www.schulministerium.nrw/lolli-tests

Geändertes Testverfahren ab dem 10. Januar 2022

Nach intensiven Verhandlungen mit den Laboren ist es uns gelungen, das Testverfahren ab dem neuen Jahr weiter im Sinne der Schülerinnen und Schüler zu optimieren. Denn es ist unser wichtigstes gemeinsames Ziel allen Schülerinnen und Schülern eine sichere Teilnahme am Präsenzunterricht zu ermöglichen.

Ich freue mich daher, Ihnen heute weitere Optimierungen des Prozesses mitteilen zu können, welche am 10. Januar 2022 in Kraft treten werden.

Die einzelnen Schülerinnen und Schüler werden zukünftig an Testtagen zusätzlich zur Probeentnahme für den Pooltest eine individuelle Lolli-Probe abgeben, die als sogenannte Rückstellprobe mit den Pools an die Labore gesandt wird. Diese wird im Falle eines positiven Pooltestergebnisses direkt durch das Labor ausgewertet. Damit wird bereits um 06:00 Uhr am Morgen nach der Pooltestung das Einzeltestergebnis aller Schülerinnen und Schüler, deren Pool positiv getestet wurde, vorliegen: Alle negativ getesteten Schülerinnen und Schüler können somit ohne Unterbrechung am Präsenzunterricht teilnehmen, ein Tag in häuslicher Quarantäne bleibt ihnen erspart. Für die Schule und die Eltern entfällt gleichzeitig der Aufwand, Einzelproben am Folgetag in der vorgesehenen Zeit an die Labore zu senden.

Eine zentrale, verfahrenserleichternde Neuerung der Rückmeldestrategie des Lolli-Testverfahrens ist, dass die Kommunikation der auffälligen Pool- und aller Einzeltestergebnisse direkt zwischen den Laboren und den Erziehungsberechtigten ablaufen wird. Die benannten Ansprechpersonen der Schulen werden auf gewohnte Weise weiterhin durch die Labore – und über deren spezifische Kommunikationsmedien wie E-Mail oder SMS – informiert.

Voraussetzung für die Einführung dieser Optimierung ist die einmalige Registrierung aller Schülerinnen und Schüler mit ihren Stammdaten sowie aktuellen Kontaktdaten der Erziehungsberechtigten bei den Laboren.

Hier muss ich Sie nun noch einmal um Ihre Unterstützung bitten, denn die erfolgreiche Umsetzung erfordert die vollständige Erfassung der Kontaktdaten in Schild-NRW.

Die Einführung des Rückstellprobensystems sieht die folgenden nächsten Schritte vor.

1. Versand des Elternbriefs bis zum 17. November

Ich bitte Sie als Schule, die Erziehungsberechtigten über die Einführung des Rückstellprobensystems bis spätestens zum 17. November mit dem beigefügten Elternbrief zu informieren. Der – wie bislang üblich in verschiedenen Sprachen übersetzte – Elternbrief ist auch als Link unter www.schulministerium.nrw/lolli-tests im Bildungsportal abrufbar.

2. Registrierung der Schülerinnen und Schüler vom 16. bis zum 30. November 2021

Die Vorab-Registrierung aller Schülerinnen und Schüler bei den Laboren ist Voraussetzung dafür, dass im Falle eines positiven Pooltests unmittelbar die Einzelnachtestung erfolgt. Dabei werden folgende Stammdaten erfasst: Namen, Anschrift, Geburtsdatum, Geschlecht des Kindes und aktuelle Kontaktangaben der Erziehungsberechtigten zur Befundübermittlung (Handynummer und E-Mail).

Ein Pilotversuch an ausgewählten Grund- und Förderschulstandorten hat ergeben, dass die erforderlichen Daten bei den Schulen in der Regel vorliegen. Darüber hinaus hat sich die Registrierung der Schülerinnen und Schüler durch Sie als Ansprechpartnerinnen und -partnern bei den Laboren als zeiteffizienteste und präziseste Option erwiesen. Die durch Sie vorzunehmende Ergänzung der Kontaktdaten wird voraussichtlich nur wenig Zeit in Anspruch nehmen, so dass die erforderliche Registrierung der Stammdaten inklusive der Datenbereinigung innerhalb weniger Tage abgeschlossen ist. Der einmalige Aufwand für Sie wird meiner Meinung nach durch die künftige und dauerhafte Zeitersparnis im kommenden Jahr gerechtfertigt.

Hierbei empfiehlt es sich, für die Registrierung die im Schulverwaltungsprogramm Schild-NRW hinterlegten Daten zu exportieren. Damit sichergestellt werden kann, dass die Schulen am 10. Januar 2022 mit der neuen Rückmeldestrategie starten können, sind von Ihnen spätestens bis zum 30. November 2021 alle Registrierungsdaten der Schülerinnen und Schüler an die Labore zu übermitteln.

Bei Abschluss der Registrierung sollen die Daten in einem einheitlichen Format an die Labore übersandt werden. Für den Export der Daten mit Schild-NRW wird Ihnen ein Handbuch zugestellt, dessen Instruktionen von den Pilotschulen als nützlich empfohlen wurden.

Zusätzlich hat das Ministerium für Schule und Bildung für die Schulen, welche bisher nicht an Schild-NRW angebunden sind, eine Vorlage im Excel-Format erstellt. Auch für diese Art der Erfassung der Stammdaten wird ein passendes Handbuch zur Verfügung gestellt.

Die für Ihre Schule zuständigen Labore werden sich zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen, um die technischen Details der Datenübermittlung abzustimmen.

Die Optimierung des Prozesses mit direkter Ergebnisübermittlung an die Erziehungsberechtigten hängt im Wesentlichen von der Datenqualität aus dem Registrierungsprozess ab. Insbesondere ist die Dokumentation einer gültigen und durch die Lehrkräfte überprüften, aktuellen Mobilfunknummer und E-Mailadresse für jedes Kind wichtig, sodass die Befundübermittlung über die Erziehungsberechtigten reibungslos ablaufen kann. Ich bitte Sie daher um Ihre Unterstützung bei der Vervollständigung fehlender Daten im Registrierungsprozess.

Die Labore erstellen nach der erfolgreichen Registrierung die personalisierten Barcode-Etiketten und versenden das gesamte Testmaterial (inkl. der personalisierten Rückstellproben) bis zum 21. Dezember 2021 an Ihre Schule.

Ziel ist es, im neuen Jahr den grundsätzlichen Testrhythmus der Lolli-Testungen an vier Tagen in der Woche mindestens bis Ostern 2022 beizubehalten. Hierbei sollen sich die zweimal pro Woche zu testenden Pools weiterhin möglichst hälftig auf die Testtage Montag/Mittwoch (1. Hälfe) und Dienstag/Donnerstag (2. Hälfte) verteilen. Ich bitte Sie von diesem Testrhythmus nicht abzuweichen, um eine Überlastung der Labore zu vermeiden.

Ich bedanke mich für Ihre Mitwirkung an der Weiterentwicklung und wünsche Ihnen, Ihrem gesamten Kollegium und Ihrer Schulgemeinde eine besinnliche Vorweihnachtszeit und hoffe, dass ich Ihnen mit den angekündigten Optimierungen einen entspannten Start in das neue Jahr 2022 ermöglichen kann.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Mathias Richter
 
<<<<<<<<<< Ende der SchulMail des MSB NRW <<<<<<<<<<

Diese Nachricht wurde Ihnen im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) übermittelt.

Es wird auf die regelmäßig aktualisierten „Allgemeinen Informationen zum Schulbetrieb" im Bildungsportal verwiesen