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[25.06.2026] 8. Änderungsverordnung zur Ausbildungs- und Prüfungsordnung BK

>>>>>>>>>> Beginn der SchulMail des MSB NRW >>>>>>>>>

Sehr geehrte Schulleiterin, sehr geehrter Schulleiter,

die Landesregierung hat beschlossen, Regelungsvorschläge für die Weiterentwicklung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg (APO-BK) in die Verbändebeteiligung gemäß § 77 SchulG zu geben. Die Verbände und Organisationen des Schullebens sowie die Schulaufsicht haben bis zum 05. August 2026 die Gelegenheit, über APOBeteiligungen222[at]msb.nrw.de (APOBeteiligungen222[at]msb[dot]nrw[dot]de) ihre Rückmeldungen abzugeben. 

Gerne weise ich Sie auf die wesentlichen Aspekte hin, die die Berufskollegs betreffen und ab dem Schuljahr 2027/2028 wirksam werden sollen: 

Anlage A

In der Anlage A werden die bisherigen Stundentafeln für die Fachklassen des dualen Systems neugefasst und zusammengeführt. Damit gewährleisten wir die Anerkennungsfähigkeit der Abschlüsse und setzen die Vorgaben der Bildungsministerkonferenz um. Die bisherigen vier Stundentafeln werden unter Beibehaltung der Gesamtstundenzahl zu zwei Stundentafeln zusammengefasst (eine separate Stundentafel für den parallelen Erwerb der Fachhochschulreife (Doppelqualifikation) ist aufgrund der Besonderheiten weiterhin erforderlich). Die beiden neuen Stundentafeln

  • bieten Bandbreiten, sodass eine passgenaue Umsetzung der verordnungsrechtlichen Stundentafeln sowohl in den zahlreichen neugeordneten als auch in den wenigen noch nicht neugeordneten Berufen möglich ist.
  • berücksichtigen die erforderlichen Stundenumfänge für das Unterrichtsfach „Fremdsprachliche Kommunikation“.
  • ermöglichen den Schulen größtmögliche Flexibilität, um (erweiterten) Stützunterricht oder (erweiterte) Zusatzqualifikationen einrichten und so das Erlangen erfolgreicher Berufsschul- und Berufsabschlüsse unterstützen zu können. 

 

  • Anlage D 

Die Lern- und Leistungskultur wird am Beruflichen Gymnasium weiterentwickelt, und zwar vom Einstieg in den Bildungsgang bis zur Prüfung. In diesem Zusammenhang führen wir wie auch in der gymnasialen Oberstufe (APO-GOSt) ein fünftes Abiturprüfungsfach ein. Mit der Reform werden Innovationsimpulse aufgegriffen, die am Berufskolleg bereits zum didaktischen Grundkonzept zählen. Der schon jetzt handlungs- und projektorientierte Unterricht wird an den Beruflichen Gymnasien ausgebaut und dementsprechend um neue Formen der Leistungsüberprüfung und Prüfungsformate ergänzt. „Gleichwertige komplexe Leistungsnachweise“ (§ 14) können teilweise Klausuren ersetzen. Die für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtende Präsentationsprüfung (§ 28) im fünften Abiturfach ermöglicht es, KMK-konform weitere studien- und berufsrelevante Formate der Leistungsüberprüfung neben die weiterhin vorgegebenen „traditionellen“ Formate der Abiturklausur im ersten bis dritten Abiturfach und der mündlichen Prüfung im vierten Abiturfach zu stellen. Dies wird begleitet von neuen kompetenzorientierten Bildungsplänen, die ab dem Schuljahr 2027/2028 nach und nach in Kraft treten werden. 

Schülerinnen und Schüler erhalten an den Beruflichen Gymnasien die Chance, auch in ihren Prüfungen ein breiteres Spektrum an curricular verankerten und im Verlauf ihres Bildungsganges erworbenen Kompetenzen und Inhalten zu zeigen. Dabei spielt die Stärkung der digitalen Schlüsselkompetenzen mit besonderem Blick auf die „4K“ oder „21st century skills“ (Kreativität, Kritisches Denken, Kommunikation und Kollaboration) eine wesentliche Rolle. 

Neben der inhaltlichen Weiterentwicklung wird die Angebotsstruktur der Beruflichen Gymnasien deutlich transparenter. Statt einer Vielzahl von unterschiedlichen Bildungsgängen in bisher 28 Anlagen gibt es in den verschiedenen Fachbereichen zukünftig acht übersichtliche „Basis-Bildungsgänge“. Die Beruflichen Gymnasien heißen somit zukünftig einheitlich „Berufliches Gymnasium für…“, gefolgt von teilweise aktualisierten Bezeichnungen des jeweiligen Bildungsgangs. Bildungsgänge gibt es in den Ausprägungen „Gestaltung“, „Gesundheit“, „Informatik“, „Naturwissenschaften“, „Sozialpädagogik“, „Sport“, „Technik“ und „Wirtschaft“. 

Während einige wenig nachgefragte Abschlüsse entfallen, ergeben sich durch die neue Stundentafelkonstruktion neue Optionen für neigungsspezifische Profilbildungen und den Erwerb von Zusatzqualifikationen im Bildungsgangverlauf. In der „Erweiterungsphase“ nach dem Abitur besteht am Beruflichen Gymnasium auch weiterhin die Möglichkeit, attraktive, staatlich anerkannte Berufsabschlüsse nach Landesrecht zu erwerben. Die Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsverfahren dieser Berufsabschlussprüfungen werden deutlich vereinfacht. Für weitere Einzelheiten und Materialien steht Ihnen die kontinuierlich aktualisierte Seite https://www.schulministerium.nrw/das-abitur-am-beruflichen-gymnasium-mehr-praxis-mehr-projekte-und-digitale-kompetenzen zur Verfügung.

  • Anlage E 

Die Aufnahmevoraussetzungen (Arbeitsvertrag mit Ausbildungsverpflichtung) der Fachschule im Bereich Sozialwesen werden erweitert – auch um dem Fachkräftebedarf zu begegnen. Damit wird zum einen eine Förderung über Beschäftigtenförderung nach § 81 Absatz 2 SGB III ermöglicht und zum anderen die Voraussetzung für eine berufsbegleitende, praxisintegrierte Organisationsform der beiden Fachschulen geschaffen. 

Die Externenprüfung in den Fachrichtungen Sozialpädagogik und Heilerziehungspflege sieht zukünftig neben der schriftlichen Reflexion eine gleichgewichtige mündliche Reflexion in der praktischen Prüfung vor. So steht das eigenverantwortliche kompetente und authentische Handeln in beruflich anspruchsvollen Situationen im Vordergrund. Mit der aktuellen Änderungsverordnung der APO-BK erfolgt in den Fachschulen für Technik und Wirtschaft zugleich eine nachfrage- und bedarfsorientierte Ausrichtung der Fachrichtungen.

Die Stärkung der Berufskollegs ist der Landesregierung ein besonderes Anliegen. Mit den geplanten Änderungen wird auch die Innovationsstärke und Bedeutung der Berufskollegs für die berufliche Bildung deutlich. Daher bedanke ich mich bei Ihnen und all denjenigen, die sich vor Ort jeden Tag mit Fachkompetenz und großem persönlichen Einsatz für junge Menschen und die erfolgreiche Gestaltung ihrer Bildungslaufbahnen einsetzen.    

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Urban Mauer

<<<<<<<<<< Ende der Nachricht des MSB NRW <<<<<<<<<<

Diese Nachricht wurde Ihnen im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) übermittelt. 

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich an Dr. Oliver Schoell , oliver.schoell[at]msb.nrw.de (oliver[dot]schoell[at]msb[dot]nrw[dot]de) , 0211 5867-3468 .