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[29.05.2024] Eckpunkte für die Weiterentwicklung der gymnasialen Oberstufe in Nordrhein-Westfalen

>>>>>>>>>> Beginn der Schulmail des MSB NRW >>>>>>>>>

An die Schulleitungen

der Gesamtschulen und Gymnasien

des Landes Nordrhein-Westfalen

nachrichtlich:

An die Schulleitungen

der Berufskollegs, Waldorfschulen, Weiterbildungskollegs,

Realschulen, Sekundarschulen,

Hauptschulen und PRIMUS-Schulen

 

Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,

die Landesregierung hat am 28. Mai 2024 per Kabinettsbeschluss ein schulfachliches Eckpunktepapier für die Weiterentwicklung der gymnasialen Oberstufe in Nordrhein-Westfalen beschlossen.

Vor rund 14 Monaten, am 16. März 2023, hatte die Kultusministerkonferenz eine Novellierung der „Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe und des Abiturs“ mit dem Ziel einer größeren Vergleichbarkeit von Abiturleistungen in den Ländern beschlossen. Im Anschluss an diesen Beschluss hat das Ministerium für Schule und Bildung einen breitangelegten Austauschprozess angestoßen und in mehreren Dialogveranstaltungen zwischen März 2023 und Januar 2024 mit Verbänden mit Bezug zur gymnasialen Oberstufe, Hauptpersonalräten, oberer Schulaufsicht (Dez. 43 und 44) und den schulpolitischen Sprecherinnen und Sprechern im nordrhein-westfälischen Landtag Aspekte einer möglichen Weiterentwicklung diskutiert. Die Ergebnisse dieses Austausches sind in das vorliegende schulfachliche Eckpunktepapier eingeflossen.

Wesentliche Elemente der Weiterentwicklung der gymnasialen Oberstufe sind u.a.

  • die Einführung eines 5. Abiturfachs,
  • die Einführung neuer Prüfungsformate (Präsentationsprüfung und neu aufgestellte Besondere Lernleistung),
  • die Einführung verpflichtender Projektkurse,
  • die Erweiterung der Möglichkeiten zum Klausurersatz durch alternative Formen der Leistungsüberprüfung sowie
  • die Reduktion von Klausurbearbeitungszeiten.

Das hierzu vorgelegte Eckpunktepapier strebt eine Balance zwischen Neuem und Bewährtem sowie zwischen Notwendigem und Gewünschtem an. Es trägt Erfordernissen, die sich durch schulische, gesellschaftliche und auch technische Weiterentwicklungen – wie beispielsweise die neuen Möglichkeiten des Einsatzes künstlicher Intelligenz (KI) – ergeben, Rechnung.

So zielt beispielsweise ein wichtiger Aspekt der geplanten Weiterentwicklung – die Einführung neuer Abiturprüfungsformate – auf eine bessere Würdigung der ganzen Breite der in den bundeseinheitlichen Bildungsstandards und Einheitlichen Prüfungsanforderungen sowie in den Kernlehrplänen verankerten Kompetenzen ab. Diese sollen sich künftig nicht mehr nur auf die bewährten Formate der Abiturklausuren sowie der mündlichen Prüfungen beschränken, sondern mit Präsentationsprüfungen bzw. neu aufgestellten „Besonderen Lernleistungen“ auch für die weiteren Studien- und Ausbildungsgänge bzw. für das spätere Berufsleben bedeutsame Formate umfassen. Um die Schülerinnen und Schüler auch auf diese neuen Abiturprüfungsformate hinreichend vorzubereiten, sollen Klausuren in der gymnasialen Oberstufe in sinnvollem Umfang durch alternative Formen der Leistungsüberprüfung ersetzt werden können. Überlange Klausurdauern sollen an den Stellen, wo dies durch Landesentscheidung möglich ist, auf ein sinnvolles Maß zurückgeführt werden. Auf KMK-Ebene wird sich Nordrhein-Westfalen darüber hinaus auch für eine Reduzierung der bundesweit geltenden Abiturklausurdauer einsetzen.

Die jetzt vorliegenden Eckpunkte werden als Grundlage für die systematische Umsetzung der Weiterentwicklung der gymnasialen Oberstufe insbesondere im Rahmen der Erarbeitung der curricularen Vorgaben (novellierte Kernlehrpläne GOSt) sowie des Entwurfs einer Änderungsverordnung zur Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (APO-GOSt) und den zugehörigen Verwaltungsvorschriften dienen. In vergleichbarer Weise werden auch die Beruflichen Gymnasien und damit die Regelungen für die Berufskollegs (APO-BK) von den beschriebenen Eckpunkten betroffen sein. Ziel ist es, dass Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2026/2027 in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe eintreten, ihr Abitur im Jahr 2029 erstmals in dem neuen Format ablegen.

Ich bin mir bewusst, dass die Veröffentlichung des schulfachlichen Eckpunktepapiers eine ganze Reihe von Detail- und Umsetzungsfragen hervorbringen wird, die zum Teil auch noch im weiteren Prozess zu klären sind. Es ist mir jedoch ein Anliegen, Sie im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang über die für Ihren Arbeitsbereich vom Landeskabinett beschlossenen Leitentscheidungen aus erster Hand zu informieren. Ich sage Ihnen zu, dass wir Sie sukzessive auch über die konkreten Umsetzungsschritte – zu denen rechtzeitig vor Einführung natürlich auch umfassende Implementationen und Unterstützungsangebote zählen werden – in geeigneter Weise zeitgerecht auf dem Laufenden halten werden. Zu gegebener Zeit werden Ihnen Mitarbeitende des Ministeriums zudem auch im Rahmen Ihrer Schulleiterdienstbesprechungen direkt Rede und Antwort stehen. 

Ungeachtet dieses auf Beteiligung und frühzeitige Transparenz ausgerichteten Verfahrens werden bei den angesprochenen Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie der Kernlehrpläne selbstverständlich auch noch einmal die Verbände der Schulleitungen und Lehrkräfte, der Schülerinnen und Schüler, der Eltern sowie die Schulaufsicht im Wege der üblichen schulgesetzlich vorgesehenen Beteiligungsverfahren die Möglichkeit zur Stellungnahme haben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Urban Mauer

 

Anlage:

Schulfachliches Eckpunktepapier für die Weiterentwicklung der gymnasialen Oberstufe in Nordrhein-Westfalen

<<<<<<<<<< Ende der Schulmail des MSB NRW <<<<<<<<<<

 

Diese Nachricht wurde Ihnen im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) übermittelt.

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich an Herrn Hoppe, fabian.hoppe[at]msb.nrw.de (fabian[dot]hoppe[at]msb[dot]nrw[dot]de) , Tel.: 0211-58673551