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Besondere Bestimmungen für die Realschule

Erste Fremdsprache ab Klasse 5 ist an allen Realschulen in NRW Englisch. An einigen Realschulen wird Englisch in einem bilingualen Bildungsgang angeboten. Dort wird ab Klasse 7 auch ein Teil des Unterrichts in Sachfächern, z. B. Erdkunde, in der Zielsprache Englisch unterrichtet.

Die zweite Fremdsprache setzt in Klasse 6 ein.

Alle Realschulen bieten als zweite Fremdsprache Französisch an. Im grenznahen Bereich zu den Niederlanden wird auch Niederländisch unterrichtet. An einzelnen Schulen stehen auch Italienisch oder Spanisch zur Wahl.

Ja - für ein Schuljahr: In der Klasse 6, nehmen die Schülerinnen und Schüler am Unterricht in der zweiten Fremdsprache teil. Während dieser Phase der Erprobung sind die Leistungen in der zweiten Fremdsprache nur positiv versetzungswirksam, d.h.

  • gute Leistungen können nach den Bestimmungen der Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (APO-S I) zum Ausgleich einer Minderleistung in einem anderen Fach herangezogen werden,
  • nicht ausreichende Leistungen werden in dieser Klasse bei der Versetzungsentscheidung nicht berücksichtigt.

Ja, mit Eintritt in die Klasse 7.

Jede Realschule bietet im Wahlpflichtbereich I ab Klasse 8 mindestens drei Schwerpunkte an. Folgende Schwerpunkte sind möglich:

  • der fremdsprachliche Schwerpunkt mit dem Schwerpunktfach: zweite Fremdsprache (jede Realschule bietet einen fremdsprachlichen Schwerpunkt an)
  • der sozialwissenschaftliche Schwerpunkt mit dem Schwerpunktfach: Sozialwissenschaften
  • der naturwissenschaftlich-technische Schwerpunkt mit dem Schwerpunktfach: Biologie oder Chemie oder Physik oder Technik oder Informatik
  • der musisch-künstlerische Schwerpunkt mit dem Schwerpunktfach: Musik oder Kunst

Jede Schülerin und jeder Schüler wählt aus dem Angebot der Schule für die Klassen 8 - 10 einen Schwerpunkt aus. Der Unterricht im Schwerpunktfach umfasst 3 - 4 Wochenstunden.

Spätestens ab dem Schuljahr 2007/2008 wird der Wahlpflichtunterricht ab der Klasse 7 erteilt. Ab dann wird nicht mehr zwischen Wahlpflichtbereich I und Wahlpflichtbereich II unterschieden.

Das Schwerpunktfach ist neben Deutsch, Englisch und Mathematik das 4. Fach mit schriftlichen Arbeiten.

Auf Antrag der Eltern kann die Wahlentscheidung in besonders begründeten Fällen bis zum Ablauf des ersten Halbjahres in der Klasse 8, ab dem Schuljahr 2007/2008 der Klasse 7, korrigiert werden.

Das Unterrichtsangebot im heutigen Wahlpflichtbereich II der Klassen 9 und 10 umfasst 2 - 4 Wochenstunden. Es kann Lerninhalte aller Fächer ergänzen und vertiefen. Weitere Fremdsprachen können angeboten werden. Der Unterricht kann jahrgangsübergreifend organisiert werden. Den Wahlpflichtbereich II gibt es nur noch auslaufend.
Beginnend mit den Schülerinnen und Schülern, die im Schuljahr 2007/2008 die Klasse 7 besuchen, gibt es nur noch einen einheitlichen Wahlpflichtbereich, der nicht mehr in Wahlpflichtbereich I und Wahlpflichtbereich II untergliedert ist.