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Das KMK-Fremdsprachenzertifikat

Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen im Berufskolleg

Die Kultusministerkonferenz verständigte sich mit Beschluss vom 20.11.1998 auf eine Rahmenvereinbarung für die Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung. Die damit verbundene Zielsetzung ist das Angebot einer Prüfung in allen im beruflichen Schulwesen vermittelten Fremdsprachen. Die Prüfung soll nach einem verbindlichen Muster gestaltet werden und verbindlichen Anforderungen verpflichtet sein. Den Schülerinnen und Schülern wird damit die Möglichkeit geboten, sich unabhängig von der Benotung im Zeugnis ihre Fremdsprachenkenntnisse zertifizieren zu lassen.

Die 231. Amtschefkonferenz hat auf ihrer Sitzung am 14.09.2017 Änderungen der ,,Rahmenvereinbarung über die Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung" vom 20.11.1998 beschlossen.

Organisation und Durchführung der Prüfungen für das KMK-Fremdsprachenzertifikat erfolgen durch die Berufskollegs. Diese können Prüfungen in fremdsprachlichen Fächern anbieten, in denen mindestens zwei Lehrkräfte des Berufskollegs in der jeweiligen Fremdsprache berufsbezogenen Fremdsprachenunterricht erteilen. Die beabsichtigte Prüfungsmaßnahme ist der für das Berufskolleg zuständigen Bezirksregierung anzuzeigen.

Die Prüfungsvorschläge werden von Fremdsprachenlehrkräften an den Berufskollegs erstellt, nachdem die federführende Bezirksregierung diese dazu beauftragt hat. Die Prüfung und Genehmigung der Prüfungsvorschläge erfolgt durch die federführende Bezirksregierung.

Prüfungen können auf den vier GER-Niveaustufen A 2, B 1, B 2 und C1 angeboten werden.

Aufgabenformen
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Es werden folgende Kompetenzbereiche zugrunde gelegt:

  • Rezeption (gesprochenen und geschriebenen fremdsprachigen Texten Informationen entnehmen),
  • Produktion (fremdsprachige Texte erstellen),
  • Mediation (Textinhalte in die jeweils andere Sprache übertragen und in zweisprachigen Situationen vermitteln),
  • Interaktion (Gespräche in der Fremdsprache führen).

Vorbereitung

Die Berufskollegs können Vorbereitungskurse im Differenzierungsbereich anbieten.

Bewertung

Im schriftlichen Prüfungsteil, der von einer fachkundigen Lehrkraft bewertet wird, können maximal 100 Punkte erzielt werden.

Liegt die vergebene Punktzahl unter 50, wird eine zweite fachkundige Lehrkraft zur Bewertung herangezogen.

Im mündlichen Prüfungsteil können maximal 30 Punkte erzielt werden. Bewertet wird die mündliche Leistung durch zwei fachkundige Lehrkräfte. Eine Lehrkraft führt das Prüfungsgespräch, die andere protokolliert die Prüfungsleistungen.

Ergebnismitteilung

Baldmöglichst durch das durchführende Berufskolleg auf einem Zertifikat, das die erzielten Punktzahlen für den schriftlichen und den mündlichen Prüfungsteil ausweist.

Prüfungsgebühren

Keine

Anmeldung

Der Flyer mit den wesentlichen Informationen steht auf der Seite der federführenden Bezirksregierung Arnsberg unter https://www.bra.nrw.de/system/files/media/document/file/flyer-kmk-zertifikat_0.pdf zum Download zur Verfügung.

Weitere Informationen

Aktuelle Informationen bezüglich des KMK-Fremdsprachenzertifikats sowie der Zeitplan für die Prüfungen werden auf der Seite der federführenden Bezirksregierung Arnsberg unter https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/b/bk_kmk_zertifikat/index.php veröffentlicht.