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Deutsche Rechtschreibung

Grundlage der deutschen Rechtschreibung ist das Amtliche Regelwerk. Vom Rat für deutsche Rechtschreibung herausgegeben, fixiert es die amtliche Norm und bildet damit gleichsam den „Urmeter“ der deutschen Rechtschreibung.

Das Amtliche Regelwerk geht in seiner Anlage und Form auf das im Jahre 1996 anlässlich der Reform der deutschen Rechtschreibung erstellte Regelwerk zurück. Es besteht aus einem Regelteil und einem Wörterverzeichnis. 

Nach Inkraftsetzung des Amtlichen Regelwerks im Jahre 1996 wurden in den Jahren 2004 und 2006 Regelungen geändert, um einen Konsens in der Sache zwischen Reformbefürwortern und Kritikern der Reform zu ermöglichen. Im Anschluss daran konnte der im Jahre 2004 eingesetzte Rat für deutsche Rechtschreibung in die Phase der Beobachtung der Schreibentwicklung eintreten. Er hat in diesem Zeitraum mehrmals Vorschläge zur Anpassung des Amtlichen Regelwerks an den allgemeinen Wandel der Sprache erarbeitet. 

In den Schulen Nordrhein-Westfalens ist das Amtliche Regelwerk in der jeweils gültigen Fassung die Grundlage des Unterrichts.