DigitalPakt und Digitalpakt 2.0
Mit dem DigitalPakt Schule steht über eine Milliarde Euro bereit, die ausschließlich in die Digitalisierung der Schulen fließen. Im Rahmen der Digitalen Ausstattungsoffensive investiert das Land NRW zusätzlich massiv in den Ausbau der digitalen Infrastruktur an Schulen.
Die Landesregierung ist fest entschlossen, bei der Digitalisierung der Schulen in NRW den begonnenen und umfassenden Aufholprozess konsequent fortzusetzen. Für modernen Unterricht sind eine zeitgemäße, digitale Infrastruktur und Ausstattung, ein leistungsfähiger Breitbandanschluss ebenso notwendig wie Lehrerinnen und Lehrer, die mit dienstlichen Endgeräte ausgestattet und im Umgang mit digitalen Medien qualifiziert sind. Hierzu hat das Schulministerium die Handlungsfelder beschrieben, die die Gestaltung der Bildung in der digitalen Welt im Sinne der Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ der KMK aufzeigen. Es handelt sich dabei um drei zentrale Handlungsfelder: pädagogische Konzepte, die digitale Infrastruktur und Ausstattung der Schulen sowie die Lehreraus- und -fortbildung.
Die Landesregierung investiert massiv in die Schullandschaft des Landes. Allein mit dem Gesetz über den Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur 2025 bis 2036 wird den Kommunen in den kommenden Jahren pauschal 10 Mrd. Euro zugewiesen, wovon die Hälfte in den Bereich der Bildung und Betreuung fließen soll.
Darüber hinaus standen mit dem zwischen Bund und Ländern beschlossenen DigitalPakt Schule und den damit verbundenen Zusatzvereinbarungen dem Land Nordrhein-Westfalen insgesamt rund 1,4 Milliarden Euro bereit, die ausschließlich in die Digitalisierung der Schulen fließen.
Mit dem Digitalpakt 2.0 sollen die Anstrengungen im Bereich der Stärkung der digitalen Ausstattung an Schulen sowie der Bildung in der digitalen Welt fortgeführt und weiterentwickelt werden. Für diesen Zweck stellen Bund und Länder insgesamt eine Summe i.H.v. 5 Mrd. Euro für die gesamte Laufzeit der Digitalpakt 2.0 bis Ende 2033 zur Verfügung. Die dazu notwendigen Förderrichtlinien in Nordrhein-Westfalen werden vorbereitet und nach Unterzeichnung der gemeinsamen Vereinbarung von Bund und Ländern im Jahr 2026 veröffentlicht werden.
Wo bekommen Sie Hilfe?
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur technischen Beratung und zur Förderung finden Sie bei den Geschäftsstellen Gigabit.NRW Ihrer zuständigen Bezirksregierung:
- Bezirksregierung Düsseldorf
- Bezirksregierung Detmold
- Bezirksregierung Münster
- Bezirksregierung Arnsberg
- Bezirksregierung Köln
Die Medienberaterinnen und Medienberater in den Kreisen und kreisfreien Städten unterstützen Sie bei der Erstellung oder Überarbeitung von Medienkonzepten sowie im Hinblick auf das technisch-pädagogische Einsatzkonzept (TPEK).
Gemeinsame Bekanntmachung für länderübergreifende Investitionsmaßnahmen
Die gemeinsame Förderbekanntmachung zu Finanzhilfen für länderübergreifende Investitionsmaßnahmen gemäß § 3 Absatz 3 der Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 finden Sie hier.