Digitalpakt 2.0 kommt
Ministerin Feller: Wir bringen die digitale Schul- und Unterrichtsentwicklung in Nordrhein-Westfalen weiter voran
Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit:
Bund und Länder haben sich im Rahmen der 6. Bildungsministerkonferenz am Donnerstag, 18. Dezember 2025, auf den Digitalpakt 2.0 verständigt. Damit wird der DigitalPakt Schule gezielt weiterentwickelt. Auch Nordrhein-Westfalen profitiert erheblich.
Für die digitale Schul- und Unterrichtsentwicklung in Nordrhein-Westfalen sollen auf Basis der Beschlusslage in der Bildungsministerkonferenz in den kommenden Jahren nach Königsteiner Schlüssel mehr als eine Milliarde Euro zur Verfügung stehen, jeweils grundsätzlich zur Hälfte getragen vom Bund und vom Land.
Schulministerin Dorothee Feller erklärte: „Der Digitalpakt 2.0 setzt ein starkes Zeichen gemeinsamer Verantwortung von Bund und Ländern für die digitale Bildung. Der erste Digitalpakt hat viel bewegt – zugleich ist klar: Digitale Bildung ist eine Daueraufgabe, insbesondere angesichts neuer technologischer Entwicklungen wie Künstlicher Intelligenz. Mit dem Digitalpakt 2.0 legen wir eine Grundlage dafür, dass digitale Bildung in Nordrhein-Westfalen flächendeckend, verlässlich und zukunftsfähig weiterentwickelt wird – zum Nutzen aller Schülerinnen und Schüler.“
Die Beschlusslage in der Bildungsministerkonferenz sieht Folgendes vor: Der Bund stellt insgesamt 2,5 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ bereit. Die Länder bringen ihrerseits einen gleichwertigen Anteil ein. Damit steht eine verlässliche Grundlage für weitere Investitionen in die digitale Schulentwicklung zur Verfügung. Der Digitalpakt 2.0 läuft über die Jahre 2026 bis 2030.
Ein weiterer Bestandteil des Digitalpakts 2.0 ist zudem die Bund-Länder-Initiative „Digitales Lehren und Lernen“. Mit ihr werden die Lehrkräftebildung sowie eine praxisnahe Forschung gezielt gestärkt. Ziel ist es, technische Ausstattung und pädagogische Konzepte sinnvoll miteinander zu verzahnen und digitale Bildung nachhaltig im Schulalltag zu verankern.
Für Nordrhein-Westfalen ist dabei besonders wichtig, dass der Digitalpakt 2.0 bürokratiearm umgesetzt wird, betont Schulministerin Feller: „Standardisierte Verfahren und geringstmögliche Berichtspflichten geben Schulträgern mehr Flexibilität und Handlungsspielraum. Investitionen können dadurch einfacher, schneller und passgenauer umgesetzt werden.“
Mit der politischen Einigung beginnt nun das formale Unterzeichnungsverfahren auf Bundes- und Landesebene vorbehaltlich der noch erforderlichen Zustimmungen im Bund und in den Ländern entsprechend den verfassungs- und haushaltsrechtlichen Vorgaben. Parallel dazu erarbeiten die Länder die entsprechenden Förderrichtlinien. Darin wird festgelegt, welche Maßnahmen im Einzelnen förderfähig sind und wie hoch die Budgets der einzelnen Schulträger ausfallen. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist bereits zum 1. Januar 2025 vereinbart, sodass begonnene oder vorbereitete Digitalisierungsprojekte nahtlos in den Digitalpakt 2.0 überführt werden können, sofern sie nicht bereits abgeschlossen wurden. Das Land wird die Schulträger dabei über die Bezirksregierungen aktiv begleiten und beraten. Ziel ist ein zügiger Mittelabfluss, damit Investitionen in WLAN, Netzinfrastruktur, digitale Endgeräte, Supportstrukturen und Unterrichtsentwicklung ohne Verzögerungen umgesetzt werden können.
Abschließend betont Schulministerin Feller: „Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Bundesbildungsministerin die Verhandlungen mit hoher Priorität und großem Engagement zügig zu einem erfolgreichen Abschluss geführt hat. Diese Klarheit ist ein wichtiges Signal für Länder, Schulträger und Schulen.“
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