Dachmarke Bildungsportal NRW

Fünftes Abiturfach, neue Prüfungsformate und ein klares Profil: Nordrhein-Westfalen stellt die Beruflichen Gymnasien neu auf

Schulausschuss beschließt Reform der gymnasialen Oberstufe an Beruflichen Gymnasien / 5. Abiturfach und neue Prüfungsformate kommen

01.10.2026

Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit: 

Nordrhein-Westfalen richtet seine Beruflichen Gymnasien neu aus. Der Schulausschuss hat der Achten Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg (APO-BK) zugestimmt. Die Reform sorgt für eine transparentere Struktur mit acht klar beruflich konturierten Angeboten und eine neue Lern- und Leistungskultur, durch die Praxis- und Projektorientierung als besonderes Merkmal der Beruflichen Gymnasien ausgebaut werden. Weiterhin führt die Reform an den Beruflichen Gymnasien das fünfte Abiturfach sowie neue Prüfungsformate ein. Damit werden die Beruflichen Gymnasien, die es in Nordrhein-Westfalen an über 230 Berufskolleg-Standorten gibt, an aktuelle Anforderungen von Studium, Beruf und Gesellschaft angepasst. Der Zustimmung im Schulausschuss war eine Verbändebeteiligung vorausgegangen. Die neuen Regelungen gelten ab dem Schuljahr 2027/28.

Schulministerin Dorothee Feller: „An den Beruflichen Gymnasien bilden wir unsere Fach- und Führungskräfte von morgen aus. In einer sich wandelnden Berufswelt stehen wir dabei vor der Aufgabe, Antworten auf stetige Veränderungen zu geben. Mit der Reform der gymnasialen Oberstufe richten wir die Beruflichen Gymnasien neu aus. Die Reform ist das Ergebnis enger Abstimmung und guter Zusammenarbeit. Ich danke allen Beteiligten und besonders den Verbänden für den konstruktiven Austausch.“

Die Reform der Beruflichen Gymnasien an den Berufskollegs folgt den Vorgaben der Bildungsministerkonferenz zur gymnasialen Oberstufe und zum Abitur. Die Berufskollegs vermitteln neben einer vertieften Allgemeinbildung besonders berufliche, gesellschaftliche und persönliche Handlungskompetenzen und führen ihre Schülerinnen und Schüler zum Abitur.

Im Mittelpunkt der Reform – wie auch bei der bereits beschlossenen Reform der gymnasialen Oberstufe an Gymnasien und Gesamtschulen – steht das neue fünfte Abiturfach. Neben einer mündlichen Abiturprüfung werden weiterhin die beiden Leistungskurse sowie ein weiteres Fach schriftlich geprüft. Das fünfte Abiturfach wird als Präsentationsprüfung abgelegt: Schülerinnen und Schüler bearbeiten eigenständig eine Aufgabenstellung, präsentieren ihre Ergebnisse und erläutern diese als Gruppe in einem Prüfungsgespräch. Ebenfalls kann das fünfte Abiturfach in Form einer besonderen Lernleistung geprüft werden – etwa in Form eines Forschungsprojekts oder einer wissenschaftsorientierten Arbeit. 

Abseits der Abschlussprüfungen ermöglicht die Reform neue Formen der Leistungsüberprüfung. Schülerinnen und Schüler sollen verstärkt ihre Kompetenzen durch sogenannte gleichwertige komplexe Leistungsnachweise zeigen – neben den etablierten Klausuren und mündlichen Prüfungen. 

Ein besonders wichtiger Teil der Reform ist die Neustrukturierung der Bildungsgänge: Die zahlreichen Bildungsgänge werden systematisch in acht klar erkennbare Bereiche gebündelt. Die Beruflichen Gymnasien erhalten entsprechend ihrem jeweiligen Profil die Bezeichnung „Berufliches Gymnasium für…“ – ergänzt um die Schwerpunkte Gestaltung, Gesundheit, Informatik, Naturwissenschaften, Sozialpädagogik, Sport, Technik oder Wirtschaft. Dieser Schritt schafft mehr Transparenz für Schülerinnen und Schüler und erlaubt es den Schulen, ihr Profil sichtbar zu schärfen.

Die Vielfalt der Angebote an den Beruflichen Gymnasien bleibt trotz der zukünftig höheren Transparenz bestehen. Im Kern steht weiterhin das Miteinander von Allgemeiner Hochschulreife und beruflicher Bildung. Die bewährten berufsbezogenen und berufsübergreifenden Lernbereiche bleiben bestehen, wie auch die Möglichkeit, neben dem Abitur zusätzlich staatlich anerkannte Berufsabschlüsse zu erwerben. Bewährte doppelqualifizierende Bildungsgänge werden somit im Rahmen der Reform nicht nur fortgesetzt, sondern gezielt auf arbeitsmarktrelevante Bereiche fokussiert. Mit seinen vielfältigen Doppelqualifikationen aus Allgemeiner Hochschulreife und Berufsabschluss hat Nordrhein-Westfalen bundesweit ein Alleinstellungsmerkmal, das zu besonders attraktiven Angeboten führt. So kann man beispielsweise an den Beruflichen Gymnasien die Allgemeine Hochschulreife erwerben und parallel Erzieherin oder Erzieher werden. 

 

Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 5867 40.

Bei journalistischen Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Bildung, Telefon 0211 5867 3505.

Dieser Pressetext ist auch verfügbar unter www.land.nrw

Datenschutzhinweis betr. Soziale Medien