FAQ zum fünften Abiturfach am Beruflichen Gymnasium
Die nachfolgenden Fragen und Antworten stammen aus den Dienstbesprechungen, die im Januar und Februar 2025 in allen fünf Regierungsbezirken durchgeführt wurden. Sie stellen den aktuellen Überlegungsstand dar und stehen somit unter dem Vorbehalt weiterer Entscheidungen.
(Stand: 6. Februar 2026)
Die Einführung des fünften Abiturfachs am Beruflichen Gymnasium in Nordrhein‑Westfalen, die erstmals mit der Abiturprüfung 2030 zum Tragen kommt, stärkt einerseits die bundesweite Vergleichbarkeit des Abiturs. Nordrhein‑Westfalen schließt sich den Bundesländern an, die bereits zusätzliche Prüfungsformate eingeführt haben. Gleichzeitig modernisiert NRW die Lern‑ und Prüfungskultur der Oberstufe: Die neue Prüfungskomponente berücksichtigt digitale Schlüsselkompetenzen, wie sie in der beruflichen Bildung in Nordrhein-Westfalen eine wichtige Rolle spielen, und verdeutlicht die Rolle der sogenannten Zukunftskompetenzen. Schülerinnen und Schüler sollen komplexe Fragestellungen selbstständig bearbeiten, digitale Werkzeuge reflektiert nutzen und Ergebnisse überzeugend präsentieren. So trägt das fünfte Abiturfach dazu bei, Studierfähigkeit und berufliche Handlungskompetenz zu stärken und das Berufliche Gymnasium zukunftsfähig zu gestalten.
Projektorientierte Unterrichtsformen sind seit vielen Jahren in der Beruflichen Aus- und Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen fest verankert. Sowohl die bisherigen wie auch die zukünftigen Bildungspläne des Beruflichen Gymnasiums sehen projektorientiertes Arbeiten schon ab der Einführungsphase vor, das dann konsekutiv immer weiter ausgebaut wird und in einer Präsentationsprüfung mündet. Damit sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich auf die zukünftigen Anforderungen in Gesellschaft und Berufswelt vorbereitet werden. Die zukünftigen Bildungspläne werden projektorientiertes Arbeiten weiter stärken und in diesem Rahmen für das erforderliche Projektmanagement grundlegende Kompetenzen wie Zieldefinition, Ressourcenplanung, Aufgabenverteilung und Controlling bereits ab der Einführungsphase sukzessiv aufbauen.
Projekte sollten bereits in der Einführungs- und Qualifikationsphase grundsätzlich in allen Fächern durchgeführt werden, da projektorientiertes Arbeiten ein Unterrichtsprinzip der Beruflichen Gymnasien ist.
Bei der Abiturprüfung müssen bei der Fächerwahl bestimmte Bedingungen eingehalten werden, die sich unter anderem aus der KMK-Rahmenvereinbarung ergeben. Die möglichen Fächer sind für jeden Bildungsgang in den künftigen Stundentafeln und in der Handreichung aufgeführt. Die ersten bis vierten Abiturfächer kommen für die Prüfung im fünften Fach nicht in Frage, da ein Fach nicht zwei Mal im Prüfungskontext bewertet werden kann. Die Projektthemen sind aber durch die Konstruktion der Bildungspläne anschlussfähig an die Fächer, die das Profil des Bildungsgangs bestimmen.
Der Projektgedanke lebt davon, dass die Schülerinnen und Schüler ihre Neigungen und Interessen einbringen. Projekte müssen allerdings umsetzbar sein, einen Bezug zum Bildungsgang und den Bildungsplänen haben und am Ende einem konkreten Abiturfach zugeordnet werden. Trotz der Fächerzuordnung können Projekte fächerübergreifend angelegt sein, aus der Wahl des Themenschwerpunkts ergibt sich dann die jeweilige fachliche Zuordnung. Durch die kompetenzorientierte Ausrichtung der Bildungspläne ist gewährleistet, dass in den Projekten berufliche Bezüge vorliegen.
Der Weg zu einem geeigneten Thema ist wegen der Notwendigkeit, die entsprechenden Rahmenbedingungen zu beachten, in der Regel so gestaltet, dass die Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer Neigung bestimmte Themen und Fächeranbindungen vorschlagen. Die Lehrkräfte werden beratend tätig, unterstützen bei der Themenfindung und überprüfen deren Machbarkeit. Sobald die Themen bewilligt sind, wofür sich die koordinierende Rolle der Schule- bzw. Bildungsgangleitung anbietet, werden sie verbindlich.
Ja, damit wird auch längerfristig dokumentiert, mit welcher konkreten Thematik sich die Absolventinnen und Absolventen vertieft beschäftigt haben.
Hier ergeben sich vielfältige Möglichkeiten für die Prüflinge. Die praktische Umsetzbarkeit muss stets gewährleistet sein. Eine Handreichung wird Beispiele nennen, die anschlussfähig an die seit vielen Jahren bestehende erfolgreiche projektbezogene Bildungsgangarbeit der Beruflichen Gymnasien sind.
Projekte werden im fünften Abiturfach am Berufskolleg gemeinschaftlich durchgeführt. Der Regelfall ist drei Prüflinge je Gruppe, im Ausnahmefall bilden zwei oder auch vier Prüflinge eine Gruppe. Für die Präsentationsprüfung wird dann die Prüfungszeit entsprechend angepasst. Die Option, alternativ zu einem Projekt mit Präsentationsprüfung eine individuelle „Besondere Lernleistung“ zu erbringen, wird auch zukünftig als Alternative erhalten bleiben. Die Facharbeit entfällt hingegen.
Für die Themenfindung und die Feststellung der grundsätzlichen Machbarkeit erforderliche Vorarbeiten (wie z.B. Materialbeschaffung oder Recherchearbeiten) können auch außerhalb der Projektwoche erfolgen. Die eigentliche Durchführung erfolgt immer in der Projektwoche.
In der Projektwoche wird der Unterricht nach Stundenplan aufgelöst. Die Schülerinnen und Schüler arbeiten dem Projektgedanken gemäß dann selbstständig. Die Zeitvorgaben der Schule werden berücksichtigt.
Jede Gruppe reicht zum Ende der Woche ihr(e) Handlungsprodukt(e) ein. Sämtliche Handlungsprodukte und ein Abstract sowie eine Übersicht, wer welchen Anteil der Handlungsprodukte erarbeitet hat, werden bei der Schule eingereicht. Damit verbunden ist eine Erklärung der Gruppenmitglieder, dass die Leistung von ihnen eigenständig erbracht wurde.
Im ersten Teil der Prüfung, der Präsentation der Handlungsprodukte, kann dann kein Handlungsprodukt positiv zur Bewertung herangezogen werden. Eine Präsentation (z.B. in Form eines Berichts über die Projektphase) kann dennoch erfolgen und dann zumindest diese Teilleistung entsprechend bewertet werden.
Die Entscheidung über die Zulassung zur Abiturprüfung fällt weiterhin im Allgemeinen Prüfungsausschuss und ergibt sich aus den Zulassungsbedingungen, welche in der APO-BK geregelt sind. Sie fällt wie bisher auf Grundlage der insgesamt im Block l erbrachten Leistungen.
Berufliche Bezüge sind ausdrücklich gewünscht und auch das integrierte Praktikum im Beruflichen Gymnasium kann gute Anregungen geben. Externe Partner dürfen im Rahmen der Themenfindung eingebunden werden. Voraussetzung bleibt, dass die fachliche Zuordnung zu einem Grundkursfach möglich bleibt und die Erarbeitung im Rahmen der Projektwoche erfolgt.
Nein, dies würde zu einer Doppelbewertung führen.
Hier gelten grundsätzlich die bestehenden Regelungen zum Fehlen im Unterricht bzw. in Prüfungszusammenhängen. Als allgemeine Richtlinie gilt, dass Leistungen immer dann nachgeholt werden können, wenn Prüflinge nachweislich das Fehlen nicht selbst zu vertreten haben.
Die Prüfung findet nach der Abiturzulassung und damit in der Regel nach den Osterferien statt. Die konkrete Terminierung der Projektwoche und auch der Präsentationsprüfung liegt in den Händen der Berufskollegs. Der Rahmen ist dadurch gesetzt, dass die Durchführung der Präsentationsprüfung (wie auch alle anderen Prüfungsteile) eine Prüfungszulassung voraussetzt. Auch das in der Projektwoche erarbeite Handlungsprodukt ist vor der Zulassung zur Abiturprüfung bei der Bildungsgang- bzw. Schulleitung einzureichen.
Hierzu werden wie bisher Fachprüfungsausschüsse gebildet. Sofern es sich um ein fächerübergreifendes Projekt handelt, bei dem die Schülerinnen und Schüler verschiedene Abiturfächer belegen, muss für jedes Fach eine Fachlehrkraft im Prüfungsausschuss vertreten sein.
Die Prüflinge reichen am Ende der Projektwoche eine Erklärung ein, aus der ersichtlich wird, welcher Teil des Projektes einer Schülerin oder einem Schüler zuzuordnen ist.
Neben den Handlungsprodukten selbst steht auch die Fähigkeit der Prüflinge, die Handlungsprodukte und ihre fachlichen Bestandteile zu präsentieren, methodische Entscheidungen zu erläutern und den Arbeitsprozess und Schwerpunktsetzungen zu erläutern, im Mittelpunkt der Prüfung. Zur konkreten Bewertung wird ein landesweit gültiger kriterienorientierter Bewertungsbogen zur Verfügung gestellt.
Die Prüfung im fünften Abiturfach fließt im gleichen Umfang wie die vier weiteren Prüfungen in die Gesamtnote ein.
Die bewertende Lehrkraft soll diese Faktoren berücksichtigen, eine Auswirkung auf die individuelle Leistungsbewertung der übrigen Gruppenmitglieder darf nicht erfolgen.
Grundsätzlich kann – wie auch bei der Prüfung im vierten Abiturfach – eine Prüfung verschoben werden. Das hängt vom Einzelfall ab, zuständig ist der Allgemeine Prüfungsausschuss.
Die Änderung betrifft alle Bildungsgänge des Beruflichen Gymnasiums.