FAQ zum fünften Abiturfach am Beruflichen Gymnasium
Die nachfolgenden Fragen und Antworten stammen aus Dienstbesprechungen in den Regierungsbezirken und der Verbändebeteiligung zur Neufassung der APO-BK. Sie stellen den aktuellen Überlegungsstand dar und stehen somit unter dem Vorbehalt weiterer Entscheidungen.
(Stand: 10. Oktober 2026)
Dies wird weiterhin möglich sein und gilt u. a. auch für den Übergang des Fachbereichs Ernährung nach § 2 Nummer 3 in das Berufliche Gymnasium für Gesundheit.
Die Einführung des fünften Abiturfachs am Beruflichen Gymnasium in Nordrhein‑Westfalen, die erstmals mit der Abiturprüfung 2030 zum Tragen kommt, stärkt die bundesweite Vergleichbarkeit des Abiturs. Nordrhein‑Westfalen schließt sich den Bundesländern an, die bereits zusätzliche Prüfungsformate eingeführt haben. Gleichzeitig modernisiert NRW die Lern‑ und Prüfungskultur der Oberstufe: Die neue Prüfungskomponente berücksichtigt digitale Schlüsselkompetenzen, wie sie in der beruflichen Bildung in Nordrhein-Westfalen eine wichtige Rolle spielen, und verdeutlicht die Rolle der sogenannten Zukunftskompetenzen. Schülerinnen und Schüler sollen komplexe Fragestellungen selbstständig bearbeiten, digitale Werkzeuge reflektiert nutzen und Ergebnisse überzeugend präsentieren. So trägt das fünfte Abiturfach dazu bei, Studierfähigkeit und berufliche Handlungskompetenz zu stärken und das Berufliche Gymnasium zukunftsfähig zu gestalten.
Projektorientierte Unterrichtsformen sind seit vielen Jahren in der Beruflichen Aus- und Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen fest verankert. Sowohl die bisherigen wie auch die zukünftigen Bildungspläne des Beruflichen Gymnasiums sehen projektorientiertes Arbeiten schon ab der Einführungsphase vor, das dann konsekutiv immer weiter ausgebaut wird und in einer Präsentationsprüfung mündet. Damit sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich auf die zukünftigen Anforderungen in Gesellschaft und Berufswelt vorbereitet werden. Die zukünftigen Bildungspläne werden projektorientiertes Arbeiten weiter stärken und in diesem Rahmen für das erforderliche Projektmanagement grundlegende Kompetenzen wie Zieldefinition, Ressourcenplanung, Aufgabenverteilung und Controlling bereits ab der Einführungsphase sukzessiv aufbauen.
Die Schülerinnen und Schüler können ihr Interesse bekunden. Es ist dann schulintern zu klären, ob sich im Hinblick auf die nötige Klassenstärke eine stabile Lerngruppe ergibt. Die tatsächliche Einrichtung eines neuen Angebots setzt wie bisher eine Genehmigung durch die obere Schulaufsicht voraus.
Nach dem § 71 ist eine Übergangsregelung vorgesehen, wonach Wiederholerinnen und Wiederholer den Bildungsgang in der aktuellen Fassung abschließen.
gkL gehören zum Bereich der Schriftlichen Arbeiten. Wenn ein Teil der Schülerinnen und Schüler ein Fach nicht als Klausurfach hat, kann auch keine Klausur ersetzt werden – aber eine umfangreiche Sonstige Leistung kann grundsätzlich ähnliche Handlungsprodukte vorsehen
Ja, wenn das Fach Sport schriftlich belegt ist.
Im Rahmen der schulrechtlichen und curricularen Vorgaben fällt die konkrete Ausgestaltung von Leistungsüberprüfungen in die Hand der Lehrkraft. Das gilt auch für gleichwertige komplexe Leistungsnachweise.
Eine Kommunikationsprüfung ist nicht zugleich ein gkL; für die Kommunikationsprüfung (neue Bezeichnung) gelten inhaltlich weiterhin die Vorgaben der bewährten Handreichung Sprechprüfung Berufliches Gymnasium NRW
Es sind vergleichbare Konkretisierungen über entsprechende Verwaltungsvorschriften zur APO-BK in Planung.
Projekte sollten bereits in der Einführungs- und Qualifikationsphase grundsätzlich in allen Fächern durchgeführt werden, da projektorientiertes Arbeiten ein Unterrichtsprinzip der Beruflichen Gymnasien ist.
Bei der Abiturprüfung müssen bei der Fächerwahl bestimmte Bedingungen eingehalten werden, die sich unter anderem aus der KMK-Rahmenvereinbarung ergeben. Die möglichen Fächer sind für jeden Bildungsgang in den künftigen Stundentafeln und in einer Handreichung aufgeführt. Die ersten bis vierten Abiturfächer kommen für die Prüfung im fünften Fach nicht in Frage, da ein Fach nicht zwei Mal im Prüfungskontext bewertet werden kann. Die Projektthemen sind aber durch die Konstruktion der Bildungspläne anschlussfähig an die Fächer, die das Profil des Bildungsgangs bestimmen.
Es wird aktuell geprüft, ob ein Bildungsgang vor Ort mit Blick auf das Schul- und Bildungsgangprofil für Schwerpunkte bei der Generierung von Projektthemen bestimmte Fächer fokussieren kann.
Bildungsgangübergreifende Kooperationsvorhaben sind grundsätzlich immer wünschenswert. Es muss aber beachtet werden, dass für die konkreten Projekte samt des erforderlichen Bildungsgangbezugs die jeweiligen Bildungspläne gelten.
Der Projektgedanke lebt davon, dass die Schülerinnen und Schüler ihre Neigungen und Interessen einbringen. Projekte müssen allerdings umsetzbar sein, einen Bezug zum Bildungsgang und den Bildungsplänen haben und am Ende einem konkreten Abiturfach zugeordnet werden. Trotz der Fächerzuordnung können Projekte fächerübergreifend angelegt sein, aus der Wahl des Themenschwerpunkts ergibt sich dann die jeweilige fachliche Zuordnung. Durch die kompetenzorientierte Ausrichtung der Bildungspläne ist gewährleistet, dass in den Projekten berufliche Bezüge vorliegen.
Der Weg zu einem geeigneten Thema ist wegen der Notwendigkeit, die entsprechenden Rahmenbedingungen zu beachten, in der Regel so gestaltet, dass die Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer Neigung bestimmte Themen und Fächeranbindungen vorschlagen. Die Lehrkräfte werden beratend tätig, unterstützen bei der Themenfindung und überprüfen deren Machbarkeit. Sobald die Themen durch die Bildungsgangleitung bewilligt sind, werden sie verbindlich.
Die Regelung sieht vor, dass die Verteilung der Themen über die Schule mitgesteuert wird und insofern für Belastungsausgleich gesorgt werden kann.
Ja, das zweite Halbjahr der Q2 wird über den Terminerlass ab der Abiturprüfung 2030 verlängert.
Projekte werden im fünften Abiturfach am Berufskolleg gemeinschaftlich durchgeführt. Im Regelfall bilden drei Prüflinge eine Gruppe, im Ausnahmefall können es zwei oder auch vier Prüflinge sein. Für die Präsentationsprüfung wird dann die Prüfungszeit entsprechend angepasst. Die Option, alternativ zu einem Projekt mit Präsentationsprüfung eine individuelle „Besondere Lernleistung“ zu erbringen, wird auch zukünftig als Alternative erhalten bleiben. Die Facharbeit entfällt hingegen.
Für die Themenfindung und die Feststellung der grundsätzlichen Machbarkeit erforderliche Vorarbeiten (wie z.B. Materialbeschaffung oder Recherchearbeiten) können auch außerhalb der Projektwoche erfolgen. Die eigentliche Durchführung erfolgt immer in der von der Schule terminierten Projektwoche.
In der Projektwoche wird der Unterricht nach Stundenplan aufgelöst. Die Schülerinnen und Schüler arbeiten gemäß dem Projektgedanken dann selbstständig. Die Zeitvorgaben der Schule werden berücksichtigt.
Jede Gruppe reicht zum Ende der Woche ihr(e) Handlungsprodukt(e) sowie eine Projektdokumentation ein. Sämtliche Handlungsprodukte und eine kurze Beschreibung der Handlungsprodukte sowie eine Übersicht, wer welchen Anteil der Handlungsprodukte erarbeitet hat, werden bei der Schule eingereicht. Damit verbunden ist eine Erklärung der Gruppenmitglieder, dass die Leistung von ihnen eigenständig erbracht wurde.
Berufliche Bezüge sind ausdrücklich erwünscht und auch das integrierte Praktikum im Beruflichen Gymnasium kann gute Anregungen geben. Externe Partner dürfen im Rahmen der Themenfindung eingebunden werden. Voraussetzung bleibt, dass die fachliche Zuordnung zu einem Grundkursfach möglich bleibt und die Erarbeitung im Rahmen der Projektwoche erfolgt.
Die Handlungsprodukte sind eigenständig erarbeitete Ergebnisse zu einer Problemstellung. Hieraus ergeben sich vielfältige Möglichkeiten für die Prüflinge. Die praktische Umsetzbarkeit muss allerdings gewährleistet sein.
Im ersten Teil der Prüfung, der Präsentation der Handlungsprodukte, kann dann kein Handlungsprodukt positiv zur Bewertung herangezogen werden. Eine Präsentation (z.B. in Form eines Berichts über die Projektphase) kann dennoch erfolgen und dann zumindest diese Teilleistung entsprechend bewertet werden.
Nein, dies würde zu einer Doppelbewertung führen.
Die Entscheidung über die Zulassung zur Abiturprüfung fällt weiterhin im Allgemeinen Prüfungsausschuss und ergibt sich aus den Zulassungsbedingungen, die in der APO-BK geregelt sind. Sie fällt wie bisher auf Grundlage der insgesamt im Block l erbrachten Leistungen.
Grundsätzliche Fragen sind im Allgemeinen Teil der APO-BK geregelt, die Anlage D trifft – insbesondere auch über die Verwaltungsvorschriften – weitere konkrete Regelungen. Hinweise zur Umsetzung finden sich in der Handreichung.
Die Prüfung findet nach der Abiturzulassung und damit in der Regel nach den Osterferien statt. Die konkrete Terminierung der Projektwoche und auch der Präsentationsprüfung liegt in den Händen der Berufskollegs. Der Rahmen ist dadurch gesetzt, dass die Durchführung der Präsentationsprüfung (wie auch alle anderen Prüfungsteile) eine Prüfungszulassung voraussetzt. Auch das in der Projektwoche erarbeite Handlungsprodukt ist vor der Zulassung zur Abiturprüfung bei der Bildungsgang- bzw. Schulleitung einzureichen.
Hierzu werden wie bisher Fachprüfungsausschüsse gebildet. Sofern es sich um ein fächerübergreifendes Projekt handelt, bei dem die Schülerinnen und Schüler verschiedene Abiturfächer belegen, muss für jedes Fach eine Fachlehrkraft im Prüfungsausschuss vertreten sein und die Rolle der Mitglieder des FPA passen sich an.
Bei Präsentationsprüfungen können sämtliche Mitglieder des FPA von der jetzt schon bestehenden Möglichkeit Gebrauch machen, Fragen zu stellen.
Neben den Handlungsprodukten selbst steht auch die Fähigkeit der Prüflinge, die Handlungsprodukte und ihre fachlichen Bestandteile zu präsentieren, methodische Entscheidungen zu erläutern und den Arbeitsprozess und Schwerpunktsetzungen zu erläutern, im Mittelpunkt der Prüfung. Zur konkreten Bewertung wird ein landesweit gültiges kriterienorientiertes Bewertungsraster verbindlich zur Verfügung gestellt.
Die Prüflinge reichen am Ende der Projektwoche eine Erklärung ein, aus der ersichtlich wird, welcher Teil des Projektes einer Schülerin oder einem Schüler zuzuordnen ist. Die Schülerin / der Schüler werden einzeln bewertet. Unzureichende Leistungen einzelner Gruppenmitglieder haben keine Auswirkungen auf die individuelle Leistungsbewertung.
Die Prüfung im fünften Abiturfach fließt im gleichen Umfang wie die vier weiteren Prüfungen in die Gesamtnote ein.
Grundsätzlich kann – wie auch bei der Prüfung im vierten Abiturfach – eine Prüfung verschoben werden. Das hängt vom Einzelfall ab, zuständig ist der Allgemeine Prüfungsausschuss.
Ja, damit wird auch längerfristig dokumentiert, mit welcher konkreten Thematik sich die Absolventinnen und Absolventen vertieft beschäftigt haben.
Die Änderung betrifft alle Bildungsgänge des Beruflichen Gymnasiums.