Förderung von Begegnungsmaßnahmen mit Israel und Palästina
Die Zusammenarbeit des Landes Nordrhein-Westfalen mit Israel und Palästina verfolgt das Ziel, Menschen unterschiedlicher Kulturen miteinander in Kontakt zu bringen.
Besonders die Begegnung junger Menschen leistet einen wichtigen Beitrag zur Völkerverständigung und für ein friedliches Miteinander. Schülerinnen und Schüler erleben wertvolle Momente der interkulturellen Begegnung, denn sie lernen andere Sichtweisen zu verstehen und knüpfen neue freundschaftliche Bande. Internationale Schulpartnerschaften stärken den demokratischen und weltoffenen Geist der Schulen in NRW.
Ziel der nordrhein-westfälischen Förderung ist die Vertiefung bestehender und Unterstützung neu zu gründender Schulpartnerschaften. Im Mittelpunkt dieser Schulpartnerschaften und den damit verbundenen Begegnungsfahrten steht die Vermittlung eines modernen Weltbildes, insbesondere die Teilnahme am Lebens- und Schulalltag des jeweils anderen.
Das Ministerium für Schule und Bildung stellt seit mehr als zehn Jahren Mittel für Begegnungsmaßnahmen im Rahmen von Schulpartnerschaften mit Israel und den Palästinensischen Gebieten bereit, seit 2015 werden im Rahmen von Schulpartnerschaften auch Zuschüsse für einen Studientag in Yad Vashem gewährt.
Fördermittel können eingesetzt werden für:
- Reisekostenzuschüsse bei Begegnungsmaßnahmen
- Projektmittel im Rahmen eines Studientags in Yad Vashem
- Projektmittel im Rahmen einer virtuellen internationalen Austauschmaßnahme
- Vorbereitende Besuche von Lehrkräften
Das Land NRW fördert auch virtuelle Austauschmaßnahmen mit der Partnerschule.
Die Förderung erfolgt in Form einer Festbetragsfinanzierung und kann nur für Teilnehmerinnen und Teilnehmer der deutschen Partnerschule gewährt werden. Für die israelischen und palästinensischen Schülerinnen und Schüler kann auf Antrag der deutschen Schule wie bisher ein Reisekostenzuschuss über den Pädagogischen Austauschdienst beantragt werden. Die Förderung steht unter Haushaltsvorbehalt. Eine rückwirkende Gewährung von Zuschüssen ist ausgeschlossen.
Für die Gewährung von Fördermitteln im Rahmen dieses Programms ist landesweit die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig.
Grundsätze zur Förderung
Antragsformulare
- Schulpartnerschaften Nordrhein-Westfalen – Israel und Palästina – Antrag auf Förderung von Begegnungsmaßnahmen mit Israel und Palästina 2022
- Schulpartnerschaften Nordrhein-Westfalen – Israel und Palästina – Antrag auf Förderung einer virtuellen Austauschmaßnahme mit Israel und Palästina 2022
- Schulpartnerschaften Nordrhein-Westfalen – Israel und Palästina – Antrag auf Förderung von vorbereitenden Besuchen von Lehrkräften 2022
- Schulpartnerschaften Nordrhein Westfalen - Israel und Palästina - Antrag auf Förderung von einem Studientag in Yad Vashem
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