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Förderung von Begegnungsmaßnahmen mit Polen

Polen gehört zu den Schwerpunktländern der Zusammenarbeit der nordrhein-westfälischen Landesregierung. Die Beziehungen zwischen Polen und Nordrhein-Westfalen reichen bis weit ins 19. Jahrhundert zurück, als polnische Familien in der Schwerindustrie im Ruhrgebiet Arbeit fanden.

Polen gehört zu den Schwerpunktländern der Zusammenarbeit der nordrhein-westfälischen Landesregierung. Die Beziehungen zwischen Polen und Nordrhein-Westfalen reichen bis weit ins 19. Jahrhundert zurück, als polnische Familien in der Schwerindustrie im Ruhrgebiet Arbeit fanden. Seit der Unterzeichnung des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrages 1991 hat sich die Zusammenarbeit Nordrhein-Westfalens mit Polen besonders dynamisch entwickelt.

Besonders die Begegnung junger Menschen leistet einen wichtigen Beitrag zur Völkerverständigung und für ein friedliches Miteinander. Schülerinnen und Schüler erleben wertvolle Momente der interkulturellen Begegnung, denn sie lernen andere Sichtweisen zu verstehen und knüpfen neue freundschaftliche Bande. Insbesondere Schulpartnerschaften mit Polen stärken den demokratischen und weltoffenen Geist der Schulen in Nordrhein-Westfalen.

Ziel der nordrhein-westfälischen Förderung ist die Vertiefung bestehender und Unterstützung neu zu gründender Schulpartnerschaften. Im Mittelpunkt dieser Schulpartnerschaften und den damit verbundenen Begegnungsfahrten steht die Vermittlung eines modernen Bildes, insbesondere die Teilnahme am Lebens- und Schulalltag des jeweils anderen.

Fördermittel können eingesetzt werden für:

  • Reisekostenzuschüsse bei Begegnungsmaßnahmen
  • Projektmittel für einen Besuch der Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau im Rahmen einer Begegnungsmaßnahme
  • Projektmittel im Rahmen einer virtuellen internationalen Austauschmaßnahme

Das Land NRW fördert auch virtuelle Austauschmaßnahmen mit der Partnerschule. 

Die Förderung erfolgt in Form einer Festbetragsfinanzierung und kann nur für Teilnehmerinnen und Teilnehmer der deutschen Partnerschule gewährt werden. Die Förderung steht unter Haushaltsvorbehalt. Eine rückwirkende Gewährung von Zuschüssen ist ausgeschlossen.

Für die Gewährung von Fördermitteln im Rahmen dieses Programms ist landesweit die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig.

Die Förderung erfolgt gemäß der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für die Durchführung von Begegnungsmaßnahmen im Rahmen von Schulpartnerschaften.