Fragen und Antworten zur Weiterentwicklung der gymnasialen Oberstufe
Durch die Weiterentwicklung wird die gymnasiale Oberstufe in Nordrhein-Westfalen zukunftsfähig gemacht. Aktuellen gesellschaftlichen und technischen Entwicklungen wird dabei Rechnung getragen, zukunftsrelevante Kompetenzen für Studium, Beruf und Lebenswelt werden künftig besser abgebildet und gewürdigt. Zugleich setzt Nordrhein-Westfalen damit den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts zur weiteren Angleichung der Oberstufen und der Abiturleistungen in den Bundesländern um.
Schülerinnen und Schüler erhalten durch das 5. Abiturfach erweiterte und flexiblere Wahlmöglichkeiten im Rahmen der Abiturprüfung und können so Schwerpunkte nach individuellen Stärken und Interessen besser setzen. Beispielsweise wird die Wahl zweier naturwissenschaftlicher Abiturfächer wieder möglich. Die Einführung ermöglicht es zudem, neue zukunftsbedeutsame Prüfungsformate zu etablieren und zugleich bewährte Formate zu erhalten. Schülerinnen und Schüler können auf diese Weise ihre für Studium und Beruf sehr relevanten, aber bislang weniger gewürdigten Kompetenzen künftig auch in die Abiturprüfung stärker einbringen. Die Mehrzahl der anderen Bundesländer verfügt bereits über fünf Abiturfächer.
Neu eingeführt wird das Prüfungsformat der Präsentationsprüfung. Ebenso werden Besondere Lernleistungen im Rahmen des 5. Abiturfachs künftig häufiger zum Tragen kommen. Diese innovativen Abiturprüfungsformate – und ebenso die neben die Klausuren tretenden neuen Formate, sogenannte „gleichwertige komplexe Leistungsnachweise (GKL)“ – machen die Schülerinnen und Schüler künftig bereits in der Schule mit weiteren für Ausbildung, Studium und Beruf relevanten Anforderungen vertraut. Sie gewährleisten zugleich eine bessere Nutzung der Möglichkeiten der Digitalisierung – u.a. auch im Hinblick auf KI und 4K (Kommunikation, Kollaboration, Kreativität und Kritisches Denken), die hier im Rahmen klarer Vorgaben zum Einsatz kommen können.
Schülerinnen und Schüler können die Prüfung im 5. Abiturfach in Anbindung an einen Projektkurs oder an einen schriftlich belegten Grundkurs absolvieren. Alternativ können auch weiterhin auf Antrag Besondere Lernleistungen ohne unmittelbare Kursanbindung als 5. Prüfungskomponente eingebracht werden, z.B. auch unter Rückbezug auf Leistungen aus einem Wettbewerb.
Projektkurse ermöglichen es Schülerinnen und Schülern, mit entsprechender Unterrichtszeit und Lehrkräfteunterstützung verstärkt selbstständig, projektorientiert, fachlich vertieft, individuell sowie kollaborativ zu arbeiten.
Künftig sollen zudem aus den Projektkursen die methodischen und in vielen Fällen auch die inhaltlichen Grundlagen für die Prüfungen im 5. Abiturfach hervorgehen. So sind das längerfristige, ergebnisorientierte Arbeiten an Produkten und deren Vorstellung im Rahmen des Projektkurses in besonders unterstützter Weise möglich.
Mit dem in der Jahrgangsstufe Q1 vorlaufenden Grundkurs (in Ausnahmefällen ggf. auch dem Leistungskurs) im schriftlich zu belegenden Referenzfach wird die bundesweite Vereinbarung der Kultusministerkonferenz zur „Gestaltung der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung“ umgesetzt und das fachliche Fundament der Projektkurse gestärkt. Hierauf aufbauend werden, auch aufgrund der engen Bezüge zwischen Projektkurs und Abiturprüfung, Projektkurse künftig einheitlich in unmittelbarer zeitlicher Nähe zur Abiturprüfung in der Jahrgangsstufe Q2 verortet. Durch die für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtende Belegung eines Projektkurses wird eine Vertiefung wissenschaftspropädeutischen Arbeitens gewährleistet und der Wegfall der Facharbeit damit möglich gemacht. Projektkurse übernehmen somit für die übrigen Kurse zentrale Aufgaben und entlasten diese.
Da mit Aufwachsen der Reform die Länge der Kurshalbjahre der Jahrgangsstufe Q2 unter Berücksichtigung organisatorischer Erfordernisse angemessen angeglichen werden soll, wird auch für die Arbeit in den Projektkursen sichergestellt, dass in beiden Halbjahren ein vergleichbarer Zeitrahmen zur Verfügung steht.“
Projektkurse umfassen 2 Kurshalbjahre in der Jahrgangsstufe Q2. Sie werden einheitlich im Umfang von 3 Unterrichtsstunden unterrichtet, wobei 1/3 der Kurszeit im Rahmen bestehender Verordnungsregelungen im Sinne der Erfordernisse dieses Kursformats besonders flexibel einsetzbar ist.
Jeder Projektkurs besitzt ein thematisches Dach und ist einem oder mehreren Referenzfächern zugeordnet (z.B. Projektkurs „Nachhaltigkeit“ mit den Referenzfächern Biologie oder/und Erdkunde). Die einzelne Schülerin bzw. der einzelne Schüler belegt den Projektkurs in Anbindung an nur eines der an diesen Projektkurs angebundenen Referenzfächer. In jedem Kurs wird eine landesweit vorgegebene Strukturobligatorik (I. Einführung in Ziele, Inhalte, Leistungskriterien; II. Einführung in Kriterien der Präsentationsprüfung; III. Entwicklung wissenschaftspropädeutischer Kompetenzen; IV. Entwicklung von Kompetenzen zum PK-Rahmenthema mit Referenzfachbezügen; V.-VII. Findung, Erarbeitung und Vorstellung von Individual- und Gruppenprodukten) umzusetzen sein.
Bewährte Projektkurskonzepte, einschließlich evtl. bereits bestehender Kooperationen von Schulen mit externen Partnern, können unter Berücksichtigung der genannten Vorgaben ggf. in modifizierter Form fortgeführt werden. Die konkrete Ausgestaltung der jeweils angebotenen Projektkurse erfolgt in den Schulen. Das Schulministerium wird fachliche Beispiele für mögliche Projektkurskonzepte zur Verfügung stellten.
Das neue Abiturprüfungsformat der Präsentationsprüfung kann als Einzel- oder Gruppenprüfung absolviert werden. Für Einzelprüfungen vorgesehen ist eine Prüfungsdauer von mindestens 20 bis maximal 30 Minuten, die sich bei Gruppenprüfungen angemessen erhöht.
Die Prüfung gliedert sich in einen ersten und einen zweiten Prüfungsteil: Im ersten Prüfungsteil erfolgt eine Präsentation durch den Prüfling auf Basis der beiden im Projektkurs erstellten Produkte bzw. zweier im Grundkurs erbrachter Leistungsnachweise. Hierbei kommt eine landeseinheitliche Passepartout-Aufgabe zum Einsatz. Der Fokus liegt im ersten Prüfungsteil auf präsentativen und reflexiven Kompetenzen. Im zweiten Prüfungsteil folgt ein Fachgespräch, in dessen Fokus fachlich-kontextualisierende und vertiefende reflexive Kompetenzen liegen.
Die Bewertung beider Prüfungsteile erfolgt auf der Grundlage eines landeseinheitlichen Kriterienrasters zur Erhöhung der Vergleichbarkeit und zur Entlastung der Prüfungskommissionen. Der zuständige Fachprüfungsausschuss besteht aus Prüfer/in, Schriftführer/in und Vorsitzendem/Vorsitzender, deren Rollen insoweit flexibilisiert werden, dass jedes Mitglied das Recht erhält, im Fachgespräch Fragen zu stellen.
Die Durchführung der Prüfung im 5. Abiturfach findet zeitlich im Rahmen des allgemeinen Prüfungsverfahrens statt, d.h. in jedem Falle nach der Zulassungsentscheidung des 1. ZAA. Die Terminierung der genauen Prüfungstage obliegt, wie im 4. Abiturfach, der Entscheidung durch die Schule.
Für die Klausurdauer werden die vielfach aus der Schulpraxis geäußerten Wünsche berücksichtigt, diese einheitlich zu regeln und angemessen zu verkürzen.
Diese sollen sich künftig in folgendem Rahmen bewegen: in der Einführungsphase 90 Minuten Klausurdauer; im ersten Jahr der Qualifikationsphase 90 Minuten Klausurdauer für Grundkurse und 135 Minuten Klausurdauer für Leistungskurse; im zweiten Jahr der Qualifikationsphase 135 Minuten Klausurdauer für Grundkurse und 180 Minuten Klausurdauer für Leistungskurse. Die Klausurdauer der sogenannten Vorabiturklausur (in Q2.2) entspricht weiterhin den bundesweiten Zeitvorgaben für die schriftlichen Abiturprüfungen. Für eine Rückführung der überhohen Klausurdauern im letztgenannten Bereich (aktuell bis zu 315 Minuten) wird sich Nordrhein-Westfalen in den Gremien der Kultusministerkonferenz weiterhin mit Nachdruck einsetzen. Für alle Klausuren gilt, dass die Anforderungen an die Aufgabenstellungen sowie die Leistungsbewertung den jeweiligen Klausurdauern angepasst werden.
Die Neuerungen gelten erstmals – aufwachsend – für Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2027/2028 in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe eintreten und regulär im Jahr 2030 das Abitur ablegen. Schulen und Lehrkräfte erhalten für die Umsetzung demnach hinreichend Zeit, Erprobungsmöglichkeiten zu nutzen, sich mit Unterstützungsmaterialien vertraut zu machen und Implementations- bzw. Unterstützungsangebote wahrzunehmen.
Nordrhein-Westfalen schafft die Facharbeit ab, erhöht die Möglichkeit, Klausuren zu ersetzen, und reduziert zugleich die Klausurdauern. Auch auf KMK-Ebene setzt sich Nordrhein-Westfalen weiterhin für eine Kürzung der Dauer der Abiturklausuren ein.
Zudem wird die Vorgabe entfallen, in den drei Jahren der gymnasialen Oberstufe verpflichtend 102 Wochenstunden zu belegen. Dagegen ist künftig in der Einführungsphase die Belegung von mindestens 10 Kursen je Halbjahr, in der Qualifikationsphase die Belegung von insgesamt 40 Kursen in den vier Halbjahren vorgesehen, was in den individuellen Schullaufbahnen Möglichkeiten für eine Reduktion der Wochenstunden eröffnet. Weiterhin und insbesondere für Schülerinnen und Schüler im achtjährigen Bildungsgang oder in Profilklassen mit verkürzter Schullaufbahn, ist darauf zu achten, dass in der Sekundarstufe I und der gymnasialen Oberstufe Pflichtunterricht im Umfang von insgesamt 265 Wochenstunden bis zum Abitur nachgewiesen werden.
Die nachfolgenden weiterführenden Hinweise sollen dabei helfen, vorab zentrale Aspekte der Reform – soweit dies auch unter den momentan geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen möglich ist – in den Schulen zu erproben:
- Gleichwertige komplexe Leistungsnachweise (GKL) gemäß § 14 APO-GOSt (neu): Gleichwertige komplexe Leistungsnachweise treten künftig als Überprüfungsformate auf Augenhöhe neben die Klausuren, um bislang ggf. unterrepräsentierte Leistungsdimensionen noch besser würdigen zu können. Die künftig in den einzelnen Fächern zugelassenen GKL sowie die zugehörigen Rahmenregelungen finden sich – über die Bestimmungen in APO-GOSt und VVzAPO-GOSt (neu) hinaus – in Kapitel 3 eines jeden Kernlehrplans (neu), siehe Lehrplannavigator. Weitergehende Umsetzungshinweise und konkretisierende Beispiele für jedes Fach werden den Schulen im Rahmen der Kernlehrplanimplementationen im Laufe des Kalenderjahres 2026 zur Verfügung gestellt und von der jeweils zuständigen Fachaufsicht weiter erläutert. Bis dahin können sich die Schulen mit den neuen GKL-Formaten bereits vor der verbindlichen Einführung im Schuljahr 2027/2028 vertrautmachen, indem sie diese freiwillig und in komprimierter Form z.B. im Rahmen der „Sonstigen Mitarbeit“ nutzen.
- Projektkurse (PJK) gemäß §§ 6, 7, 11 APO-GOSt (neu): Projektkurse als bekannte, aber weiterentwickelte Kursformate stärken künftig zukunftsorientierte, auch auf längere Zeithorizonte angelegte produktorientierte Arbeitsformen. Die künftig für alle Schülerinnen und Schüler verbindlichen und in der Qualifikationsphase 2 verorteten Projektkurse neuer Prägung erfüllen – neben den fachlichen – demnächst auch überfachliche Funktionen, u.a. im Hinblick auf die Präsentationsprüfungen im Abitur. Zur diesbezüglich eingeführten „Strukturobligatorik“ der Projektkurse (vgl. Ziffer 7.2 VVzAPO-GOSt (neu)) finden Schulen zu ihrer Unterstützung im Bildungsportal ein z.T. landesseitig vorbefülltes PJK-Planungsraster sowie erste Umsetzungsbeispiele. Weitere Fächerbeispiele und eine Handreichung zu den neuen Projektkursen folgen im Kontext der APO-GOSt-Implementation im Sommer 2026. Bis dahin können Schulen – sofern sie über dieses Kursformat bislang noch nicht verfügen – auf Basis der bisherigen APO-GOSt Projektkurse einführen und sich auf diese Weise bereits vor dem ersten verbindlichen Umsetzungsschuljahr 2029/2030 dem künftig geforderten Kursformat mit seiner Strukturobligatorik annähern.
- Präsentationsprüfungen (PP) gemäß § 35 APO-GOSt (neu): Präsentationsprüfungen im 5. Abiturfach tragen künftig dazu bei, dass relevante KLP-Kompetenzen, die bislang in den Abiturprüfungen keine bzw. eine eher untergeordnete Rolle spielten, künftig auch im Abitur angemessen gewürdigt werden können. Zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die Prüfungsanforderungen, zur Vorbereitung der Prüfung in den Fachprüfungsausschüssen, zur Dokumentation des Prüfungsverlaufs wie auch zur Unterstützung der Bewertung stehen ab sofort im Bildungsportal entsprechende kriterielle Bewertungsraster mit dazugehörigen Kriterienerläuterungen zur Verfügung. Die in der Praxis bereits vorerprobten landeseinheitlichen Kriterienraster, die auf einer fächerübergreifend identischen Passepartout-Aufgabe fußen, sind erhältlich in den Ausführungen für a) moderne Fremdsprachen (mit zielsprachlichem Fokus) sowie b) alle übrigen Fächer. Eine ergänzende Handreichung zur 5. Abiturfachprüfung ist ebenfalls in Vorbereitung. Die Schulen sind gebeten, Teile des neuen Prüfungsformats bereits vor dem ersten Abitur 2030 im Unterricht zu erproben, indem sie z.B. Referate, Vorträge oder Unterrichtsgespräche unter Zuhilfenahme der neuen Raster vorbereiten, durchführen bzw. auswerten.
- Besondere Lernleistungen (BLL) gemäß §§ 17, 36 APO-GOSt (neu): Besondere Lernleistungen werden mit der Weiterentwicklung der gymnasialen Oberstufe ein Stück weit aus ihrem Nischendasein geholt. Während diese bislang als freiwillige Zusatzleistungen eher selten genutzt wurden, sollen die BLL künftig im Rahmen einer obligatorischen 5. Abiturleistung an Bedeutung gewinnen und für mehr Schülerinnen und Schüler interessant werden. Bereits jetzt gibt es zu den BLL allgemein sowie in einzelnen Fächern Merkblätter (z.B. Kunst und Musik), weitere Unterstützungsmaterialien und Praxisbeispiele sind in Vorbereitung. Schulen sollten daher bereits vor dem Abitur 2030 Schülerinnen und Schüler ermuntern, Besondere Lernleistungen zu erbringen, und auf diese Weise Erfahrungen mit den Möglichkeiten und Besonderheiten dieses Formats sammeln.