
Weiterentwicklung der gymnasialen Oberstufe
Ziele der Weiterentwicklung:
Nordrhein-Westfalen plant eine umfassende Weiterentwicklung der gymnasialen Oberstufe, die zur besseren bundesweiten Vergleichbarkeit des Abiturs führen und den Prüflingen mehr Möglichkeiten geben soll, ihr Können unter Beweis zu stellen. Unter anderem wird ein 5. Abiturfach, das es in der Mehrzahl der anderen Bundesländer schon gibt, künftig deutlich mehr Fächerkombinationen und individuelle Schwerpunktsetzungen erlauben. Zudem sollen die angehenden Absolventinnen und Absolventen mit neuen Prüfungsformaten noch zeitgemäßer auf Studium und Berufsleben vorbereitet werden können.
Inhalte des Weiterentwicklungsvorhabens:
Das Ministerium hat mit Schulmail vom 17. Juni 2025 die Gymnasien und Gesamtschulen sowie die Weiterbildungskollegs über die nächsten Schritte auf dem Weg zur Oberstufenreform informiert. Demnach werden im Sommer 2025 zunächst die Entwürfe der neuen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen sowie der zu überarbeitenden Kernlehrpläne fertiggestellt und innerhalb der Landesregierung abgestimmt. Danach erfolgt die Verbändebeteiligung gemäß § 77 des nordrhein-westfälischen Schulgesetzes. Abschließend durchlaufen die Verordnungen das parlamentarische Verfahren.
Wesentliche Eckpunkte der Oberstufen-Reform sind
- ein 5. Abiturfach,
- neue Prüfungsformate (z.B. Präsentationsprüfung),
- verbindliche Projektkurse,
- erweiterte Möglichkeiten, Klausuren durch neue, zeitgemäße Formate zu ersetzen, sowie
- zum Teil kürzere Klausurdauern.
Wirksamwerden der Neuregelungen:
Wirksam werden die Neuregelungen erstmals für diejenigen Schülerinnen und Schüler, die zum Schuljahr 2027/28 in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe eintreten und regulär im Jahr 2030 ihr Abitur ablegen. So bleibt den Schulen ausreichend Zeit, um die neuen Abiturprüfungen vorzubereiten. Zugleich erhalten sie Gelegenheit, die Zeit bis zur Umsetzung dafür zu nutzen, zentrale Elemente der Reform wie etwa Präsentationen und Projektkurse zu erproben, bevor diese in neuer Form verbindlich eingeführt werden.
Neben der gymnasialen Oberstufe an den allgemeinbildenden Schulen sollen auch die Beruflichen Gymnasien an den Berufskollegs modernisiert werden.
Bisherige Schritte:
Die Landesregierung hatte am 28. Mai 2024 per Kabinettsbeschluss ein schulfachliches Eckpunktepapier für die Weiterentwicklung der gymnasialen Oberstufe in Nordrhein-Westfalen beschlossen.
Im Jahr zuvor, am 16. März 2023, hatte die Kultusministerkonferenz eine Novellierung der „Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe und des Abiturs“ mit dem Ziel einer größeren Vergleichbarkeit von Abiturleistungen in den Ländern beschlossen. Daraufhin hatte das Ministerium für Schule und Bildung NRW einen breitangelegten Austauschprozess angestoßen und in mehreren Dialogveranstaltungen seit März 2023 mit Verbänden mit Bezug zur gymnasialen Oberstufe, Hauptpersonalräten, oberer Schulaufsicht (Dez. 43 und 44) und den schulpolitischen Sprecherinnen und Sprechern im nordrhein-westfälischen Landtag Aspekte einer möglichen Weiterentwicklung diskutiert.
Ergebnisse dieses Austausches waren in das obengenannte schulfachliche Eckpunktepapier eingeflossen. Es strebt eine Balance zwischen Neuem und Bewährtem, zwischen Notwendigem und Gewünschtem an und trägt Erfordernissen Rechnung, die sich durch schulische, gesellschaftliche und auch technische Weiterentwicklungen – wie beispielsweise die neuen Möglichkeiten des Einsatzes künstlicher Intelligenz (KI) – ergeben.
Im gesamten Planungsprozess wurden, von der Ausgestaltung einzelner Kurs- und Prüfungsformate bis hin zum Zeitplan, viele Anregungen und konkrete Verbesserungsvorschläge von unter anderem Verbänden, Schulleitungen, Oberstufenkoordinatoren, Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern berücksichtigt. Das Schulministerium dankt allen, die insbesondere im Rahmen der Verbändegespräche sowie den elf Schulleiterdienstbesprechungen im gesamten Land an der Reform mitgewirkt und ihre Ideen für eine moderne Abiturprüfung eingebracht haben.