Dachmarke Bildungsportal NRW
Jugendliche sitzen in einem Klassenraum an Tischen und schreiben.

Weiterentwicklung der gymnasialen Oberstufe

Am 8. Juli 2026 hat der zuständige Ausschuss für Schule und Bildung des nordrhein-westfälischen Landtags dem Entwurf des Schulministeriums für eine novellierte Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die gymnasiale Oberstufe und das Abitur (APO-GOSt) zugestimmt. Damit ist der Weg frei für die Umsetzung der nordrhein-westfälischen Oberstufen-Reform.

Die neue APO-GOSt und die aktualisierten Kernlehrpläne stärken Zukunftskompetenzen, führen moderne Prüfungsformate ein und sichern bundesweite Vergleichbarkeit. Das Schulministerium stellt hierzu auf dieser Seite zahlreiche Informationen und Unterstützungsmaterialien zur Verfügung.

Ziele der Weiterentwicklung:

Nordrhein-Westfalen nimmt damit eine umfassende Weiterentwicklung der gymnasialen Oberstufe vor, die zur besseren bundesweiten Vergleichbarkeit des Abiturs führen und den Prüflingen mehr Möglichkeiten geben soll, ihr Können unter Beweis zu stellen. Unter anderem wird ein 5. Abiturfach künftig deutlich mehr Fächerkombinationen und individuelle Schwerpunktsetzungen erlauben. Zudem sollen neue Prüfungsformate die Schülerinnen und Schüler zeitgemäßer auf Studium und Berufsleben vorbereiten. 

Damit folgt Nordrhein-Westfalen der Mehrzahl der Bundesländer, die bereits über ein 5. Abiturfach verfügen, und übernimmt insbesondere mit Blick auf die neuen Prüfungsformate auf KMK-Ebene eine Vorreiterrolle bei der Umsetzung weiterer bundesweiter Vorhaben. 

Inhalte der Weiterentwicklung:

Wesentliche Eckpunkte der beschlossenen Oberstufen-Reform sind die Einführung

  • eines 5. Abiturfachs,
  • neuer Prüfungsformate (z.B. Präsentationsprüfung),
  • verbindlicher Projektkurse in der Q2,
  • erweiterter Möglichkeiten, Klausuren durch neue, alternative Formate zu ersetzen, sowie
  • zum Teil kürzerer Klausurdauern. 

Wirksamwerden der Neuregelungen:

Die Neuregelungen werden erstmals wirksam für Schülerinnen und Schüler, die zum Schuljahr 2027/2028 in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe eintreten und regulär im Jahr 2030 ihre Abiturprüfungen ablegen. So bleibt den Schulen ausreichend Zeit, die neuen Abiturprüfungen vorzubereiten. Zugleich erhalten sie Gelegenheit, die Zeit bis zur Umsetzung dafür zu nutzen, zentrale Elemente der Reform wie etwa Präsentationen und Projektkurse zu erproben, bevor diese in neuer Form verbindlich eingeführt werden. Hierfür stehen weitergehende Hintergrundinformationen und Unterstützungsmaterialien zur Verfügung. Neben der gymnasialen Oberstufe an Gymnasien und Gesamtschulen werden auch die entsprechenden Bildungsgänge an den Weiterbildungskollegs und Berufskollegs weiterentwickelt.

Aktueller Stand und weiteres Verfahren:

In seiner Sitzung vom 8. Juli 2026 hat der zuständige Ausschuss für Schule und Bildung des nordrhein-westfälischen Landtags dem am 14. April 2026 vom Kabinett gebilligten Entwurf der novellierten Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO-GOSt) in der vorgelegten Form zugestimmt. 

Nach der Verbändebeteiligung vom 10.12.2025 bis zum 28.01.2026, in deren Rahmen zahlreiche Verbände und Organisationen, aber auch Schulen und Einzelpersonen die Gelegenheit zur Stellungnahme nutzten, hatte der ursprüngliche Entwurf zuvor an mehreren Stellen Änderungen erfahren.

Aufgegriffen wurden dabei insbesondere fachliche Anregungen zur Optimierung der Regelungen. Die Änderungen betrafen u.a. die Reduktion der Anzahl der gleichwertigen komplexen Leistungsnachweise (GKL) in der Qualifikationsphase auf insgesamt maximal 3 GKL je Schülerin bzw. Schüler oder die Festsetzung der verkürzten Klausurdauern, z.B. im ersten Jahr der Qualifikationsphase im Grundkurs auf 90 Minuten und im Leistungskurs auf 135 Minuten. Details können weiterhin im angepassten Verordnungsentwurf oder in der entsprechenden Synopse im Verbund mit den zugehörigen Verwaltungsvorschriften nachvollzogen werden.

Gemeinsam mit der nunmehr verabschiedeten neuen APO-GOSt werden zum 1. August 2027 auch novellierte Kernlehrpläne für die Fächer der gymnasialen Oberstufe in Kraft treten und aufwachsend – von der Einführungsphase an – wirksam werden. 

Zurückliegender Prozess:

Die am 8. Juli 2026 beschlossene neue APO-GOSt und die novellierten Kernlehrpläne sind das Ergebnis eines bereits im März 2023 begonnenen, breit angelegten Austausch- und Planungsprozesses, in dessen Verlauf auch zahlreiche Anregungen und Optimierungsvorschläge von Verbänden, Politik, Schulleitungen, Oberstufenkoordinierenden, Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern u.a. berücksichtigt wurden.

Aufsetzend hierauf hatte die Landesregierung zunächst im Mai 2024 ein schulfachliches Eckpunktepapier für die Weiterentwicklung der gymnasialen Oberstufe in Nordrhein-Westfalen beschlossen, dessen Rahmenvorgaben in der Folgezeit sukzessive in konkrete Regelungen umgesetzt wurden.

Das Schulministerium dankt allen, die in einem langen, konstruktiv geführten Prozess im Rahmen von Verbändegesprächen und Stellungnahmen, Schulleiterdienstbesprechungen und anderen Austauschformaten an der Reform mitgewirkt und ihre Ideen für eine moderne Abiturprüfung eingebracht haben.