Dachmarke Bildungsportal NRW
Jugendliche sitzen in einem Klassenraum an Tischen und schreiben.

Weiterentwicklung der gymnasialen Oberstufe

Der Verordnungsentwurf zur neuen Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die gymnasiale Oberstufe und das Abitur (APO-GOSt) sowie die aktualisierten Kernlehrpläne haben die Verbändebeteiligung inzwischen durchlaufen. Das Landeskabinett hat den modifizierten Entwurf der neuen APO-GOSt mittlerweile dem Landtag zur abschließenden Beratung und Billigung zugeleitet. Am 22. April 2026 erfolgte die erstmalige Befassung des zuständigen Ausschusses für Schule und Bildung.

Die neue APO-GOSt und die aktualisierten Kernlehrpläne stärken Zukunftskompetenzen, führen moderne Prüfungsformate ein und sichern bundesweite Vergleichbarkeit. Das Schulministerium stellt hierzu auf dieser Seite zahlreiche Informationen und Unterstützungsmaterialien zur Verfügung. 

Ziele der Weiterentwicklung:

Nordrhein-Westfalen plant eine umfassende Weiterentwicklung der gymnasialen Oberstufe, die zur besseren bundesweiten Vergleichbarkeit des Abiturs führen und den Prüflingen mehr Möglichkeiten geben soll, ihr Können unter Beweis zu stellen. Unter anderem wird ein 5. Abiturfach künftig deutlich mehr Fächerkombinationen und individuelle Schwerpunktsetzungen erlauben. Zudem sollen neue Prüfungsformate die Schülerinnen und Schüler zeitgemäßer auf Studium und Berufsleben vorbereiten. 

Damit folgt Nordrhein-Westfalen der Mehrzahl der Bundesländer, die bereits über ein 5. Abiturfach verfügen, und übernimmt insbesondere mit Blick auf die neuen Prüfungsformate auf KMK-Ebene eine Vorreiterrolle bei der Umsetzung weiterer bundesweiter Vorhaben. 

Inhalte des Weiterentwicklungsvorhabens:

Wesentliche Eckpunkte der Oberstufen-Reform sind die Einführung

  • eines 5. Abiturfachs,
  • neuer Prüfungsformate (z.B. Präsentationsprüfung),
  • verbindlicher Projektkurse in der Q2,
  • erweiterter Möglichkeiten, Klausuren durch neue, alternative Formate zu ersetzen, sowie
  • zum Teil kürzerer Klausurdauern. 

Wirksamwerden der Neuregelungen:

Die Neuregelungen sollen erstmals wirksam werden für Schülerinnen und Schüler, die zum Schuljahr 2027/2028 in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe eintreten und regulär im Jahr 2030 ihr Abitur ablegen. So bleibt den Schulen ausreichend Zeit, die neuen Abiturprüfungen vorzubereiten. Zugleich erhalten sie Gelegenheit, die Zeit bis zur Umsetzung dafür zu nutzen, zentrale Elemente der Reform wie etwa Präsentationen und Projektkurse zu erproben, bevor diese in neuer Form verbindlich eingeführt werden. Hierfür stehen weitergehende Hintergrundinformationen und Unterstützungsmaterialien zur Verfügung. Neben der gymnasialen Oberstufe an Gymnasien und Gesamtschulen sollen auch die entsprechenden Bildungsgänge an den Weiterbildungskollegs und Berufskollegs weiterentwickelt werden.

Aktueller Stand und weiteres Verfahren:

Mit  Billigung des Kabinetts vom 14. April 2026 ist der Entwurf der novellierten Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO-GOSt) dem Ausschuss für Schule und Bildung des nordrhein-westfälischen Landtags zur Billigung und erstmaligen Befassung in seiner Sitzung vom 22. April 2026 zugeleitet worden.

Nach der Verbändebeteiligung vom 10.12.2025 bis zum 28.01.2026, in deren Rahmen zahlreiche Verbände und Organisationen, aber auch Schulen und Einzelpersonen die Gelegenheit zur Stellungnahme nutzten, hat der ursprüngliche Entwurf an mehreren Stellen Änderungen erfahren.

Aufgegriffen wurden insbesondere fachliche Anregungen zur Optimierung der Regelungen. Die Änderungen betreffen u.a. die Reduktion der Anzahl der gleichwertigen komplexen Leistungsnachweise (GKL) in der Qualifikationsphase auf insgesamt maximal 3 GKL je Schülerin bzw. Schüler oder die Festsetzung der verkürzten Klausurdauern, z.B. im ersten Jahr der Qualifikationsphase im Grundkurs auf 90 Minuten und im Leistungskurs auf 135 Minuten. Details können im angepassten Verordnungsentwurf oder in der angepassten Synopse im Verbund mit den zugehörigen Verwaltungsvorschriften nachvollzogen werden.
Der Verordnungsentwurf durchläuft nun das weitere parlamentarische Verfahren. 

Ziel der Landesregierung ist es, vorbehaltlich der Zustimmung des Landtages, eine Verabschiedung der APO-GOSt zum Sommer 2026 zu ermöglichen, sodass sie zum 1. August 2027 zusammen mit den Kernlehrplänen in Kraft treten und aufwachsend – von der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe an – wirksam werden können. 

Bisheriger Prozess:

Die nunmehr vorliegenden Entwürfe der APO-GOSt und der Kernlehrpläne sind das Ergebnis eines bereits im März 2023 begonnenen Austausch- und Planungsprozesses, in dessen Verlauf auch zahlreiche Anregungen und Optimierungsvorschläge von Verbänden, Politik, Schulleitungen, Oberstufenkoordinierenden, Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern u.a. berücksichtigt wurden.

Aufsetzend hierauf hatte die Landesregierung zunächst am 28. Mai 2024 ein schulfachliches Eckpunktepapier für die Weiterentwicklung der gymnasialen Oberstufe in Nordrhein-Westfalen beschlossen. Die oben genannten Entwürfe setzen die Rahmenvorgaben dieses Eckpunktepapiers in konkrete Regelungen um.

Das Schulministerium dankt allen, die bis hierher im Rahmen von Verbändegesprächen und Stellungnahmen, Schulleiterdienstbesprechungen und anderen Austauschformaten an der Reform mitgewirkt und ihre Ideen für eine moderne Abiturprüfung eingebracht haben.