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Lehrer und Schüler im fröhlichen Gespräch.

Seiteneinstieg

Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger helfen den Schulen dabei, den hohen Lehrkräftebedarf zu decken. Sie sind mit ihrer persönlichen Berufsbiografie eine Bereicherung für das Schulleben.

In allen Einstellungsverfahren ist der Grundsatz der Bestenauslese zu beachten: Grundsätzlich werden nur ausgebildete Lehrkräfte mit einem lehramtsbezogenen Universitätsabschluss und erfolgreich abgelegter Staatsprüfung in den Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen eingestellt. Sollten keine ausgebildeten Lehrkräfte zur Verfügung stehen, können die Schulen auch Personen ohne entsprechende Lehrerausbildung auswählen, wenn sie einen nicht lehramtsbezogenen Hochschulabschluss für das ausgeschriebene Fach oder die ausgeschriebene Fachrichtung nachweisen können und die Schulen sie für geeignet halten.

Diese Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger helfen den Schulen dabei, den hohen Lehrkräftebedarf zu decken und Unterrichtsausfall zu vermeiden. Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger sind mit ihrer persönlichen Berufsbiografie vielfach eine Bereicherung für das Schulleben. Damit der Start in die neue Tätigkeit gelingt, erhalten alle Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger eine berufsbegleitende Qualifizierung, in der ihnen die pädagogischen Grundlagen des Lehrerberufs vermittelt werden. Voraussetzung für den Seiteneinstieg ist, dass die Schule ihre Stellenausschreibung für den Seiteneinstieg öffnet.

Den Seiteneinstieg gibt es an allen Schulformen und ist grundsätzlich in allen Fächern, Lernbereichen und beruflichen Fachrichtungen sowie Förderschwerpunkten (insbesondere „Lernen“, „Emotionale und soziale Entwicklung“ oder „Sprache“) möglich.

Wege in den Seiteneinstieg

Stellenausschreibungen für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger finden Sie hier.

Für einige Gruppen von Lehrkräften mit einem Lehramt besteht unter bestimmten Voraussetzungen auch die Möglichkeit, sich an Schulformen zu bewerben, die nicht dem vormals erworbenen Lehramt entsprechen. Informationen zum Wechsel in ein anderes Lehramt finden Sie auch in der Rubrik Ich bin Lehrkraft auf den Seiten des Bildungsportals. Entsprechende Stellen für den Lehramtswechsel sind hier veröffentlicht: https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/LEO/angebote.

Auskünfte zum Seiteneinstieg erhalten Sie bei der  Beratungsstelle für Lehrämter an Schulen
Tel: 0231 / 9369 7770

  • Montag, Mittwoch und Freitag jeweils in der Zeit von 9 bis 13 Uhr,
  • Dienstag und Donnerstag jeweils in der Zeit von 12 bis 16 Uhr.

Außerhalb dieser Zeiträume ist eine telefonische Beratung nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail möglich.

Beratung (per E-Mail):  beratung[at]lehrkraft-werden.nrw (beratung[at]lehrkraft-werden[dot]nrw)

Grundsätzlich sind für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger drei Wege in den Schuldienst zu unterscheiden:

OBAS:

Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, die ein nicht-lehramtsbezogenes Universitätsstudium, ein Studium einer Kunst- oder Musikhochschule oder der Deutschen Sporthochschule Köln mit mindestens sieben Semestern Regelstudienzeit oder einen an einer Fachhochschule erworbenen Masterabschluss erfolgreich absolviert haben, eine zweijährige Berufstätigkeit nach dem Studium nachweisen können und mit einer positiven Prognose über die erfolgreiche Ausbildung in zwei Fächern in den Schuldienst eingestellt werden, absolvieren einen zweijährigen berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst und legen anschließend eine Staatsprüfung ab. Nach dieser Qualifizierung verfügen Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger über die entsprechende Lehramtsbefähigung und sind damit den „grundständig“ ausgebildeten Lehrkräften gleichgestellt. Die entsprechenden Regelungen hierfür sind der Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung (OBAS) zu entnehmen. Sofern die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt eine Übernahme ins Beamtenverhältnis (abgeschlossene Ausbildung mit Studium und Referendariat, gesundheitliche Eignung, qualifiziertes Führungszeugnis, 42. Lebensjahr noch nicht vollendet). Liegen die beamtenrechtlichen Voraussetzungen nicht vor, erfolgt eine Einstellung im Tarifbeschäftigungsverhältnis. 

Pädagogische Einführung (PE):

  1. Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger mit einem Hochschulabschluss, die eine der o. g. Voraussetzungen für die Teilnahme am berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst (OBAS) nicht erfüllen, absolvieren eine einjährige Pädagogische Einführung und erwerben damit eine Unterrichtserlaubnis für das der Einstellung zu Grunde liegende Fach, jedoch keine Lehramtsbefähigung. Nach Abschluss dieser Qualifizierung werden sie ins unbefristete  Beschäftigungsverhältnis übernommen. Die Eingruppierung und Vergütung der Lehrkräfte erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Eine Verbeamtung ist nicht möglich.
  2. An Schulformen der Sekundarstufe I ist auch eine Einstellung im Seiteneinstieg mit einer fachspezifischen Ausbildung möglich, also zum Beispiel mit einer Meisterprüfung. Von dieser Möglichkeit machen die Schulen eher selten Gebrauch. Auch diese Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger nehmen an einer einjährigen Pädagogischen Einführung teil.

Duales Studium am Berufskolleg:

Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger mit Universitätsabschluss (Bachelor) oder Fachhochschulabschluss (Bachelor/Diplom), die an Berufskollegs in ausgewählten technischen Fachrichtungen (Maschinenbautechnik, Elektrotechnik, Fahrzeugtechnik, Chemietechnik, Bautechnik mit Hochbautechnik oder Tiefbautechnik, Mediendesign und Designtechnik sowie Informationstechnik) eingestellt werden, erwerben in einem Dualen Studiengang den Master of Education. Anschließend absolvieren sie einen 18-monatigen berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst und erwerben mit Bestehen der Staatsprüfung die Lehramtsbefähigung. Zur Verbeamtung gelten die oben genannten Vorgaben.