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Long Covid

Long Covid

Post-infektiöse Syndrome nach SARS-CoV-2-Infektion werden auch als post-COVID-19-Syndrom, kurz Long Covid bezeichnet. Die Kommunikation mit den Eltern über die Erkrankung ihres Kindes an Long COVID ist das wichtigste Instrument für die Lehrkräfte. Jedes Kind ist mit der Erkrankung einzigartig, so dass auch immer eine individuelle Unterstützung erfolgen muss. Handreichungen und Informationsbroschüren der jeweiligen Fachverbände können unterstützen und Hinweise geben, die konkreten Maßnahmen für die einzelne Schülerin, den einzelnen Schüler müssen im Gespräch mit den Eltern und dem Team abgestimmt werden. 

Post-infektiöse Syndrome nach SARS-CoV-2-Infektion werden auch als post-COVID-19-Syndrom, kurz Long Covid bezeichnet. Kinder und Jugendliche, die an COVID-19 erkranken, haben in der Regel einen milderen Krankheitsverlauf als Erwachsene und erholen sich rascher. Aber auch Kinder und Jugendliche können an Long Covid erkranken. Die Forschung steht hier jedoch noch am Anfang.

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Viele der jungen Betroffenen leiden unter krankhafter Erschöpfung (Fatigue), Belastungsintoleranz mit Verschlechterung der Beschwerden nach geringfügigen Alltagsanstrengungen, Schlafstörungen, Defiziten von Konzentrationsfähigkeit und Gedächtnis, Reizüberempfindlichkeit, Kopfschmerzen, Kreislaufproblemen und/oder grippeähnlichen Beschwerden. Sie klingen in der Regel innerhalb von ein paar Monaten bis zu einem halben Jahr wieder ab. Allerdings gibt es auch Fälle, in denen die Beschwerden länger anhalten und die gesunde Entwicklung und das Sozialleben des Kindes stark beeinträchtigen. Nicht selten stellen sich Depression und Ängste als Folge der komplexen Beeinträchtigungen oder einer ungenügenden Versorgung ein. Die wohl schwerwiegendste Form ist das Chronische Fatigue- oder Müdigkeitssyndrom (ME/CFS).

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Es ist unklar, wie viele Kinder und Jugendliche nach einer COVID-19-Erkrankung auch an Long COVID leiden. Auch bei den Erwachsenen gibt es keine eindeutigen und verlässlichen Zahlen. Die bisherigen Studien zu Long Covid bei Kindern und Jugendlichen fallen unterschiedlich aus, kommen aber alle zu derselben Erkenntnis: Kinder und Jugendliche leiden nach überstandener SARS-CoV-2-Infektion seltener an Long Covid als Erwachsene. Die Summe der Studien deutet darauf hin, dass zumindest weniger als fünf Prozent der an COVID-19 erkrankten Kinder und Jugendlichen Long Covid entwickeln. Kinder und Jugendliche sind nicht nur seltener betroffen, sondern bei ihnen äußert sich Long Covid auch auf andere Weise. Generell gibt es weder bei Kindern noch bei Erwachsenen ein eindeutiges Krankheitsbild. Long Covid steht für verschiedene mögliche gesundheitliche Langzeitfolgen, die unterschiedliche Organsysteme betreffen und unterschiedliche Beschwerden verursachen können. Unter dem Begriff „Long Covid“ werden alle Symptome zusammengefasst, für die mutmaßlich die Infektion mit SARS-CoV-2 verantwortlich ist.

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Eltern können ihr Kind stärken und ihm helfen, mit Ängsten umzugehen. Sie sollten den Kontakt zur Schule suchen und über das Krankheitsbild und die daraus resultierenden Beeinträchtigungen im schulischen Lernen informieren. Gemeinsam lassen sich Möglichkeiten besprechen, ob und wie der Schulalltag an die Bedürfnisse des Kindes oder Jugendlichen angepasst werden kann. Eine krankheitsbedingte Sonderrolle über das notwendige Maß hinaus sollte nach Möglichkeit vermieden werden. Im Einzelfall sind im Rahmen von Nachteilsausgleichen oder Sonderregelungen verschiedene Anpassungen möglich.

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Schule spielt für die erkrankten Kinder und deren Familien eine wesentliche Rolle. Erkrankte Kinder unterliegen in der Regel der Schulpflicht. Mittels Gesprächen zwischen behandelndem Arzt/Ärztin, Schulleitung, Klassenleitung und Familie können individuelle Lösungen gefunden werden. Der für erkrankte Kinder und Jugendliche mögliche sogenannte Nachteilausgleich kann auch bei Long-/Post-COVID- Erkrankung Anwendung finden, sofern die Schülerinnen und Schüler die dafür geltenden Voraussetzungen erfüllen. Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass Nachteilsausgleiche nur gewährt werden können, wenn sie geeignet sind, ggf. vorliegende Einschränkungen hinsichtlich der Rahmenbedingungen zur Leistungserbringung angemessen und ohne Überkompensation auszugleichen, jedoch nicht die Leistungsanforderung selbst betreffen. Näheres regeln die entsprechenden Ausbildungs- und Prüfungsordnungen.

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