Dachmarke Bildungsportal NRW

Neustrukturierung AO-SF Antragstellung

Unterschiedliche Vorgänge erfordern entweder die Antragstellung über das Beteiligungsportal NRW oder sie gehen direkt (ohne Beteiligung NRW) mit einer Information an die zuständige Schulaufsichtsbehörde (Schulamt oder Bezirksregierung).

Anträge über das Portal Beteiligung NRW

Eltern oder Schule vermuten erstmals einen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung. Die Schule bearbeitet die entsprechende standardisierte Vorlage im Portal Beteiligung NRW.

Bei der Beantragung eines weiteren Förderschwerpunkts oder Bildungsgangs bearbeitet die Schule die entsprechende standardisierte Vorlage im Portal Beteiligung NRW

Die Schule bearbeitet die entsprechende standardisierte Vorlage über das Portal Beteiligung für den neu zu beantragenden Förderschwerpunkt.

Bei Beendigung der sonderpädagogischen Förderung gem. § 18 AO-SF nutzen Sie die standardisierte Vorlage zur Beendigung über das Portal Beteiligung NRW.

Nicht über das Portal Beteiligung NRW zu stellende Anträge Die Schule informiert die zuständige Schulaufsicht und fügt die Entscheidung der Klassenkonferenz gem. § 18 AO-SF (s. verbindliche Formulare zur Jährlichen Überprüfung im Bildungsportal) hinzu:

Wechsel des vorrangigen Förderschwerpunkts (von A+B nach B+A)

Aufhebung eines Förderschwerpunkts wobei ein weiterer bestehen bleibt