Neustrukturierung der Feststellungsverfahren nach AO-SF
In den Bezirken Arnsberg und Münster werden veränderte und vereinheitlichende Verfahrensweisen und inhaltliche Standardisierungen zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung nach AO-SF erprobt. Diese betreffen sowohl die Beantragung eines Feststellungsverfahrens als auch sich anschließende schulaufsichtliche Verfahrensschritte. Schulen und Schulaufsichtsbehörden in den Regierungsbezirken Arnsberg und Münster werden zu diesem Zweck und zur Unterstützung ihrer Arbeit verbindliche standardisierte Vorlagen und Formblätter zur Verfügung gestellt.
Ziele der Pilotierung
- Insbesondere Erhöhung der Qualität von Feststellungsverfahren durch eine landesweit einheitliche Standardisierung,
- Stärkung der Transparenz für die Erziehungsberechtigten,
- Entlastung der Schulen und Schulaufsichtsbehörden im Verfahrensprozess,
- Erprobung der Expertisestellen bei den Bezirksregierungen,
- Erprobung eines digital unterstützten datenschutzkonformen Verfahrens und
- Verkürzung der Bearbeitungsdauer von Feststellungsverfahren.
Maßnahmen zum Erreichen der Pilotierungsziele
- Durch die Nutzung verbindlicher digitaler Formulare und Vorlagen und klar definierter Prozessschritte wird die Standardisierung erreicht. Die einheitlichen Bewertungsmaßstäbe sowie eine höhere Gleichsinnigkeit und Synchronisierung im Feststellungsverfahren dienen der Präzisierung.
- Alle Verfahrensschritte sind durch die Schulaufsicht und eine Projektleitungsgruppe unterstützt sowie strukturierte Evaluationsprozesse eng begleitet.
- Darüber hinaus steht den Schulen der Pilotregionen das Tool SPLINT zur Verfügung, dass die Lehrkräfte mit Beobachtungsbögen und Diagnosehilfen bei der Erstellung der Förderpläne unterstützt.
- Die Eltern erhalten umfassende Informationen vor und während der Feststellungsverfahren.
- Die Kommunikationswege sind vielfältig und im Interesse der Eltern gestaltet. So gibt es u.a. die Möglichkeiten
- digitaler Informationsbeschaffung (Bildungsportal), in dem alle Formulare und Vorgaben veröffentlicht werden.
- intensive und individuelle Beratung in persönlichen Gesprächs- und Beratungsterminen mit der Schule,
- Weitergabe der Antragsunterlagen durch die Schule an die Eltern
- Kommunikation mit der Expertisestelle und
- Bedarfsgerechte Kommunikation u.a. mit der Schulaufsicht sowie beauftragten Lehrkräften für sonderpädagogische Förderung im Rahmen vertiefter Begutachtungen
- Durch diese Kombination aus klaren Abläufen, digitaler Unterstützung und echten Beteiligungsmöglichkeiten entsteht ein Verfahren, das Eltern nicht nur informiert, sondern aktiv einbindet und deren Vertrauen in den AO-SF-Prozess stärkt.
- Das MSB wird zu diesem Prozess weiterhin mit den Elternverbänden in einen Dialog treten und den Bereich der Elternbeteiligung im Rahmen der Evaluation berücksichtigen.
Die Expertisestellen bündeln fachliche und schulaufsichtliche Kompetenzen, um die Feststellungsverfahren nach §§ 10–14 und § 17 AO-SF qualitativ zu sichern. Sie bestehen aus Lehrkräften und Schulaufsichten unterschiedlicher Schulformen und fachlichen Expertisen sowie Verwaltungsfachkräften. Sie übernehmen die formale, inhaltliche und fachliche Prüfung der eingehenden Anträge sowie die Erstellung von Kurzgutachten zum Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung.
- In den Expertisestellen werden die entwickelten formalen und fachlichen Kriterien zur Sicherstellung gleichbleibender Qualitätsmaßstäbe sowohl inhaltlicher Art als auch bezogen auf die Prozesse erprobt und prozessbegleitend überprüft.
- Dabei schaffen sie eine datenbasierte Grundlage für künftige Optimierungen und die landesweite Skalierung der Pilotprozesse.
- Zur Unterstützung der Lehrkräfte sind Leitfäden zu standardisierten Diagnoseverfahren und Gesprächsprotokollen direkt im Bildungsportal hinterlegt. Diese dienen der Sicherstellung einheitlicher Erhebungsstandards und bieten die Grundlage für ein abgestimmtes und gleichsinniges Agieren in den Expertisestellen.
- Diese Maßnahme steht in enger Verknüpfung zur Maßnahme „Schaffung regionaler Beratungs- und Unterstützungsstrukturen im Kontext der Feststellungsverfahren nach AO-SF“.
- Darüber hinaus steht den Schulen der Pilotregionen das Tool SPLINT zur Verfügung, dass die Lehrkräfte mit Beobachtungsbögen und Diagnosehilfen bei der Erstellung der Förderpläne unterstützt.
- Vor dem Hintergrund der aktuellen Anforderung durch die standardisierten Vorlagen ist die Implementierung regional verankerter Beratungs- und Unterstützungsstrukturen von zentraler Bedeutung. Diese sollen sowohl die innerschulischen als auch die regionalen Beratungsstrukturen in kohärenter Weise miteinander verzahnen und aufeinander abgestimmt zur Wirkung bringen.
- Die Schulaufsicht übernimmt in diesem Kontext eine koordinierende und qualitätssichernde Funktion. Sie entwickelt ein regionales Verfahren zur förderschwerpunktspezifischen Beratung, das die unterschiedlichen Institutionen in einem strukturierten Dialog zusammenführt. Ziel ist die Etablierung eines verbindlichen Rahmens, der die Beratungsprozesse transparent gestaltet, die Zuständigkeiten klar definiert und die durchgeführten Maßnahmen kontinuierlich evaluiert.
- Dadurch entsteht ein flexibles Beratungsnetzwerk, das individuelle Einzelfälle zielgerichtet begleitet und zugleich das Gesamtsystem durch strukturierte Prozesse und digitale Werkzeuge kontinuierlich bei der Weiterentwicklung unterstützt.
- Prävention bedeutet hier, mögliche Lern- und Entwicklungsprobleme möglichst frühzeitig zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken, um Lernbarrieren zu reduzieren, die Stärken und Ressourcen der Schülerinnen und Schüler zu nutzen und Teilhabe zu sichern.
- Prävention wird als aktive Form der individuellen Förderung verstanden. Sie umfasst die basalen schulischen Kompetenzen, die fachlichen Kompetenzen sowie die sozial-emotionalen und lernbezogenen Kompetenzen, die gezielt und systematisch gestärkt werden. MSB und QUA-LiS erarbeiten und veröffentlichen Unterstützungsmaterialien, die Schulaufsicht in den Pilotregionen berät die Schulen in Bezug auf die Nutzung. Im Feststellungsverfahren nach AO-SF dienen die präventiven Fördermaßnahmen auch als Grundlage für die ggf. notwendige sonderpädagogische Förderung.
- Zur Dokumentation der individuellen und ggf. sonderpädagogischen Förderung sowie zur kollaborativen Tätigkeit der Lehrkräfte und weiteren pädagogischen Fachkräfte mit Förderplänen erhalten die Grundschulen, Förderschulen und Schulen mit bzw. der Sekundarstufe I des Gemeinsamen Lernens der Pilotregionen die Möglichkeit, das digitales Tool SPLINT zu nutzen. Auf diese Weise ist es möglich, die individuelle Förderung fachlich, wissenschaftlich fundiert und effektiv zu dokumentieren.