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Unterrichtsorganisation freigeben

Themenfeld

Schulorganisation

Vorschlag

Es sollte mehr Freiheiten für die Unterrichtsorganisation geben (z. B. Abweichungen von der Festlegung von Unterrichtseinheiten auf 45 Minuten oder von starren Stunden-Vorgaben, die Lehrkräfte pro Woche erfüllen müssen). So könnten alternative, aber erfolgreiche, offene Lernarrangements besser umgesetzt werden.

Antwort

Gemäß § 3 Absatz 1 Schulgesetz NRW gestaltet die Schule den Unterricht, die Erziehung und das Schulleben im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften in eigener Verantwortung. Im Rahmen schulischer Selbstständigkeit und Eigenverantwortung und nach Maßgabe der bildungsgangspezifischen Regelungen kann sie bestehende Freiräume nutzen. Im Rahmen von Schulentwicklungsvorhaben können bereits innovative Konzepte erprobt werden bzw. werden bereits erprobt. Bezüglich der Dauer von Unterrichtsstunden besteht bereits eine gewisse Flexibilität: Die mit 45 Minuten berechnete Grundeinheit für eine Unterrichtsstunde darf zwar nicht gekürzt werden, die Wahl anderer Zeiteinheiten für die Unterrichtsstunden ist jedoch möglich. Die Zeiteinheiten und die daraus resultierenden Konsequenzen für die Unterrichtsorganisation bedürfen lediglich der Zustimmung durch die Schulkonferenz (BASS 12-63 Nr. 3).