Landeseinheitliche Muster für z.B. Datenschutzkonzepte
Themenfeld
Effizienz & Zusammenarbeit
Vorschlag
An jeder einzelnen Schulen sind zahlreiche Konzepte zu erstellen. Viele davon könnten landeseinheitlich durch vom Ministerium beauftragte Expertinnen und Experten erstellt und allen Schulen vorgegeben werden (z. B. Datenschutzkonzepte, Sicherheitskonzepte, Leistungskonzepte, Hygienekonzepte, Schutzkonzepte, Digitalisierungskonzepte, Konzepte zur Durchführung von Distanzunterricht, Medienkonzepte, Fortbildungskonzepte, Teilzeitkonzepte). Alternativ könnten zentral durch Fachleute Muster für solche Konzepte entwickelt werden, sodass Schulen lediglich individuelle Anpassungen vornehmen müssen.
Antwort
Der Vorschlag wird teilweise aufgegriffen: Das Ministerium für Schule und Bildung wird gemeinsam mit Schulen und Schulaufsicht prüfen, an welchen Stellen Formularvorgaben bereitgestellt werden können, die durch die Schulen für die Übernahme vor Ort lediglich noch angepasst werden müssen (wie bereits bezüglich schuleigener Unterrichtsvorgaben).
Eine zentrale Vorgabe zahlreicher, im Vorschlag genannter Konzepte steht jedoch im direkten Widerspruch zur schulischen Selbstständigkeit. Nach § 3 Absatz 1 Schulgesetz NRW gestaltet die Schule den Unterricht, die Erziehung und das Schulleben im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften in eigener Verantwortung. Sie verwaltet und organisiert ihre inneren Angelegenheiten selbstständig.
Andere Konzepte müssen zwingend auf den jeweils individuellen Gegebenheiten an der Einzelschule beruhen. Daher gehört die Entwicklung von Konzepten wie z. B. einem Schutzkonzept gegen Gewalt, einem Konzept zur Vereinbarkeit von Schule und Familie, zur Gleichstellung, zur Digitalisierung, zur Durchführung von Distanzunterricht oder zur Mediennutzung zur pädagogischen Arbeit der Schule. Nur so ist sichergestellt, dass sich mit allen am Schulleben Beteiligten mit der Thematik befassen, ein zu den individuellen Gegebenheiten passendes Konzept entwickeln und die Konzepte an den Schulen gelebt werden (Akzeptanz).
Hilfreiche Angebote zu diesem Thema finden sich zudem auf der Webseite der QUA-LiS.
Eine zentrale Vorgabe zahlreicher, im Vorschlag genannter Konzepte steht jedoch im direkten Widerspruch zur schulischen Selbstständigkeit. Nach § 3 Absatz 1 Schulgesetz NRW gestaltet die Schule den Unterricht, die Erziehung und das Schulleben im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften in eigener Verantwortung. Sie verwaltet und organisiert ihre inneren Angelegenheiten selbstständig.
Andere Konzepte müssen zwingend auf den jeweils individuellen Gegebenheiten an der Einzelschule beruhen. Daher gehört die Entwicklung von Konzepten wie z. B. einem Schutzkonzept gegen Gewalt, einem Konzept zur Vereinbarkeit von Schule und Familie, zur Gleichstellung, zur Digitalisierung, zur Durchführung von Distanzunterricht oder zur Mediennutzung zur pädagogischen Arbeit der Schule. Nur so ist sichergestellt, dass sich mit allen am Schulleben Beteiligten mit der Thematik befassen, ein zu den individuellen Gegebenheiten passendes Konzept entwickeln und die Konzepte an den Schulen gelebt werden (Akzeptanz).
Hilfreiche Angebote zu diesem Thema finden sich zudem auf der Webseite der QUA-LiS.