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Besoldung, Auswirkungen durch fehlenden Gleichstellungsplan

Themenfeld

Personalverwaltung

Vorschlag

Bei Übernahme eines Schulleitungsamtes darf die Beförderung und damit die amtsangemessene Bezahlung nicht von bürokratischen Verfahren - z. B. der fehlenden Zustimmung von Personalräten zu einem Gleichstellungsplan - abhängen. Die dadurch entstehenden Verzögerungen nehmen die Motivation für die Übernahme der neuen Aufgaben.

Antwort

Der Vorschlag könnte nur durch eine Streichung der Beförderungssperre bei fehlendem gültigen Gleichstellungsplan in § 5 Abs. 6 des Landesgleichstellungsgesetzes umgesetzt werden. Damit würde das gesetzliche Ziel, eine verbindliche Erstellung von Gleichstellungsplänen zu erreichen, unterlaufen. Dies widerspricht den politischen Zielen der Landesregierung und kann daher nicht umgesetzt werden.
Bislang ist es einmalig, dass eine örtliche Personalvertretung einem Gleichstellungsplan nicht zugestimmt hat. Die fehlende Zustimmung des örtlichen Personalrats wurde in diesem Einzelfall bereits im Rahmen eines durchgeführten personalvertretungsrechtlichen Stufenverfahrens eingeholt, sodass der Gleichstellungsplan zu diesem Zeitpunkt in Kraft getreten und Beförderung und Höhergruppierungen umgesetzt werden.