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Überarbeitung Beurteilungsverfahren

Themenfeld

Personalverwaltung

Vorschlag

Beurteilungsverfahren für Lehrkräfte sollten vereinfacht werden. Dabei wird ein kompetenzorientiertes Modell angestrebt, das weniger formelle Dokumentationen (z. B. schriftliche Unterrichtsplanung, Nachbesprechung) erfordert und weniger auf zufälligen Momentaufnahmen aus zwei Unterrichtsbesuchen basiert. In Bayern oder Baden-Württemberg erhält jede Lehrkraft z. B. einmal im Jahr eine unangekündigte Hospitation ihrer Schulleitung. So kann nach konstanter, jährlich dokumentierter Aktenlage rechtssicher über Beförderungen entschieden werden.
Alternativ könnte ein Verfahren ähnlich dem für Mitarbeitende des Ministeriums eingeführt werden, das auf drei-jährlichen Regelbeurteilungen und klaren Leistungsnachweisen beruht. So könnte die Personalentwicklung gleichzeitig transparenter und ressourcenschonender werden.

Antwort

Bei der nächsten Überarbeitung der Beurteilungsrichtlinie werden auch Aspekte der Vereinfachung geprüft werden.
Bereits jetzt sind regelmäßige Unterrichtsbesuche möglich und werden vom Ministerium für Schule und Bildung ausdrücklich unterstützt.
Zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands wurde das System der dienstlichen Beurteilungen im öffentlichen Schuldienst im Jahr 2018 von sog. Freitextbeurteilungen auf Ankreuzbeurteilungen umgestellt.
Wie mit den Eckpunkten zur Stärkung der Schulleitungen angekündigt, beabsichtigt das Ministerium für Schule und Bildung die Vorgesetztenfunktion von Schulleitungen mit entsprechenden Änderungen in der Allgemeinen Dienstordnung deutlicher herauszustellen.