Vertretungsstellen
Themenfeld
Personalverwaltung
Vorschlag
Viele Stellen sind unterbesetzt, weil Vertretungsstellen nur dann ausgeschrieben werden, wenn ein konkreter Vertretungsgrund vorliegt. Um die Personalsituation zu verbessern, wird vorgeschlagen, dass befristete Vertretungsstellen auch ohne konkreten Vertretungsgrund ausgeschrieben werden können. Dadurch könnten fehlende Lehrkräfte schneller und flexibler besetzt werden.
Antwort
Sofern kein sachlicher Grund für eine Befristung des Arbeitsverhältnisses vorliegt, besteht nur die Möglichkeit einer längstens zweijährigen befristeten Beschäftigung ohne sachlichen Grund. Diese ist nur möglich, soweit die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitsnehmer nicht schon vorher beim Land Nordrhein-Westfalen beschäftigt war. Das schränkt die Zahl der zulässigen Bewerbungen ein, weil häufig bereits Vorbeschäftigungszeiten beim Land vorliegen.
Bei Beschäftigungen mit Sachgrund können bereits jetzt neben befristeten Einstellungen im Schulbereich mit dem Sachgrund der Vertretung (§ 14 Abs. 1 Nr. 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)) in bestimmten Fallkonstellationen auch schon andere Sachgründe für eine Befristung nutzbar. Ob die Voraussetzungen hierfür vorliegen, ist im Einzelfall zu prüfen.
Bei Beschäftigungen mit Sachgrund können bereits jetzt neben befristeten Einstellungen im Schulbereich mit dem Sachgrund der Vertretung (§ 14 Abs. 1 Nr. 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)) in bestimmten Fallkonstellationen auch schon andere Sachgründe für eine Befristung nutzbar. Ob die Voraussetzungen hierfür vorliegen, ist im Einzelfall zu prüfen.